Und die wären....???Hellboy hat geschrieben: hat auch nachteile,
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Essen nach Schießübung
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Essen nach Schießübung
Re: Essen nach Schießübung
besorg dir einen wp, dann kommst dir selber sehr schnell draufkawaz hat geschrieben:Und die wären....???Hellboy hat geschrieben: hat auch nachteile,

Re: Essen nach Schießübung
Um es mit den Worten von Bully in "Der Schuh des Manitu" zu sagen: JO WIE DENN???Hellboy hat geschrieben:besorg dir einen wp, dann kommst dir selber sehr schnell draufkawaz hat geschrieben:Und die wären....???Hellboy hat geschrieben: hat auch nachteile,

Re: Essen nach Schießübung
Mit beruf ders rechtfertigt 

Re: AW: Essen nach Schießübung
Das würde definitiv unter "Spazieren" fallen. Ins Nachbardorf vom Nachbardorf wird's ned recht weit sein und es erscheint auf jeden Fall zumutbar, die Waffe zuerst zu versorgen. Daher wäre es meiner Meinung nach auch kein legitimer Transport (mehr).Cerakote hat geschrieben:Weißt du was Spazieren ist?Hellboy hat geschrieben:doch offensichtlich schon. wennst heid die knarre mitnimmst ind arbeit, dann gehst schiassn. nachm schiassn hast hunger, also foast nu gach zum wirt, weil der is eh im nachbardorf.Cerakote hat geschrieben:Davon redet auch keiner...Stickhead hat geschrieben:Aber Spazierenfahren mit der Waffe spielts trotzdem nicht.
nachm wirt denkst dir höö es is scho spät, also ab zum billa und nu gach a jauserl für morgen kaufen.
so, dann ruft da spezi an, er hat a neues spielzeug, also no gach auf a stundal oda 2 dort hin, und iwann in da nacht kommst dann heim und versorgst die waffe, die bis dahin brav im rucksack mit war.
und jetzt erzähl no mal, dass spaziernfahrn ned des thema is
Gesendet von meinem HTC One mit Tapatalk

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steh ... ffengesetz
Re: Essen nach Schießübung
Hellboy hat geschrieben:JupKehnra hat geschrieben:Da merkt man wieder wie gut es den Besitzern eines Waffenpasses geht..aber hat auch nachteile, glaubs mir

Re: Essen nach Schießübung
Übrigens: wenn ich eine WP mit 2 Plätzen hätte, aber mit 5 FFW beim Bewerb und dann zum Wirten, hilft mir der WP für drei der Knarren auch nix. 

Re: Essen nach Schießübung
völlig richtig, bei 3gun isses vorbei, oder wennst mal mehr als 2 mitnimmst zum standIT Guy hat geschrieben:Übrigens: wenn ich eine WP mit 2 Plätzen hätte, aber mit 5 FFW beim Bewerb und dann zum Wirten, hilft mir der WP für drei der Knarren auch nix.
wie is das eig bei 2 kat b + 1 kat c/d, die darf ma ja mit wp auch führen, aber zähln ned zur stück-beschränkung ? oder täusch ich mich da ?
Führen von Schusswaffen der Kategorien C und D
§ 35. (1) Das Führen von Schusswaffen der Kategorie C oder D ist Menschen mit Wohnsitz im Bundesgebiet nur auf Grund eines hierfür von der Behörde ausgestellten Waffenpasses gestattet.
(2) Außerdem ist das Führen von Schusswaffen der Kategorie C oder D zulässig für Menschen, die
1.Inhaber eines für das Führen einer anderen Schußwaffe ausgestellten Waffenpasses sind;
Re: Essen nach Schießübung
hiHellboy hat geschrieben: wie is das eig bei 2 kat b + 1 kat c/d, die darf ma ja mit wp auch führen, aber zähln ned zur stück-beschränkung ? oder täusch ich mich da ?
das fuehren von kat C oder D waffen ist sportschuetzen am weg vom und zum behoerdlich genehmigten schiessplatz auch OHNE waffenpass gestattet, wenn diese ungeladen sind
in der praxis aber nicht angeraten
vor allem in der grossstadt wuerden fuenf kollegen die mit zb ihren geschulterten Kat C interordnance R94 repetieren mit der U-bahn zum schiesstand fahren wahrscheinlich a bisserl aufsehen erregen
kein fall fuers waffenrecht aber vermutlich erregung oeffentlichen aergernisses/ stoerung der oeffentlichen ordnung oder so ...
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: Essen nach Schießübung
da sind wir wieder beim weg vom/zum schiessplatz 
beantwortet aber nicht meine frage; wenn ich iwo in der pampa links und rechts a glock eingsteckt hab, und die genannte r94 in der hand, führ ich ja 2 kat b und 1 kat c. wenn jetzt am wp steht 2 plätze, zählt die kat c dann auch, also ges 3/2 waffen geführt oder zählen nur kat b waffen für die platzbeschränkung, und ich könnt theoretisch 5stk geladene r94 am buckel ham, solang ich ned mehr als 2 kat b führe ?

beantwortet aber nicht meine frage; wenn ich iwo in der pampa links und rechts a glock eingsteckt hab, und die genannte r94 in der hand, führ ich ja 2 kat b und 1 kat c. wenn jetzt am wp steht 2 plätze, zählt die kat c dann auch, also ges 3/2 waffen geführt oder zählen nur kat b waffen für die platzbeschränkung, und ich könnt theoretisch 5stk geladene r94 am buckel ham, solang ich ned mehr als 2 kat b führe ?
Re: Essen nach Schießübung
Naja, idR hast auch eine WBK die du dir vor dem WP Antrag noch erweitern lässt, dann lassen sie dir nämlich die WBK und du bekommst den WP dazu, zumindest war es bei mir so.IT Guy hat geschrieben:Übrigens: wenn ich eine WP mit 2 Plätzen hätte, aber mit 5 FFW beim Bewerb und dann zum Wirten, hilft mir der WP für drei der Knarren auch nix.
Mein erster WP war wegen der WBK (5x Kat. B) nur auf 1 Waffe ausgestellt...der 2. WP jetzt ist auf 2, ich kann also 7 Kat. B haben, aber logischerweise immer nur 2 Kat. B führen.
Sollte ich in Zukunft mit +3 Kat B Waffen zum Stand oder woanders hin fahren, gehen eben WP und WBK mit am Mann..
Bin ich da mit beiden Dokumenten eine Ausnahme hier?
"There Are Only Three Kinds of People: Wolves, Sheep and Sheepdogs. Which one are you?"
http://www.marksmanshipmatters.com/arti ... of-people/" onclick="window.open(this.href);return false;
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Re: Essen nach Schießübung
Also im WP steht unter:Hellboy hat geschrieben:da sind wir wieder beim weg vom/zum schiessplatz
beantwortet aber nicht meine frage; wenn ich iwo in der pampa links und rechts a glock eingsteckt hab, und die genannte r94 in der hand, führ ich ja 2 kat b und 1 kat c. wenn jetzt am wp steht 2 plätze, zählt die kat c dann auch, also ges 3/2 waffen geführt oder zählen nur kat b waffen für die platzbeschränkung, und ich könnt theoretisch 5stk geladene r94 am buckel ham, solang ich ned mehr als 2 kat b führe ?
a) -2- genehmigungspflichtige Waffen zu erwerben, zu besitzen, zu führen und einzuführen sowie Munition für Faustfeuerwaffen zu erwerben und zu besitzen
b) ist bei mir gestrichen (Waffen unter Par. 17 ....)
c) Meldepflichtige oder sonstige Schusswaffen zu führen
Bei C ist KEINE Anzahl angegeben, also gehe ich hiervon mal davon aus dass man mit dem WP zu den 2x Kat.B auch jegliche Anzahl an Kat C/D tragen kann.
Korrigiert mich bitte.
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Re: Essen nach Schießübung
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Zuletzt geändert von Bud Spencer am Mo 9. Mai 2016, 15:20, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Essen nach Schießübung
Genau das hab ich ja gemeint...Al3x hat geschrieben:Naja, idR hast auch eine WBK die du dir vor dem WP Antrag noch erweitern lässt, dann lassen sie dir nämlich die WBK und du bekommst den WP dazu, zumindest war es bei mir so.IT Guy hat geschrieben:Übrigens: wenn ich eine WP mit 2 Plätzen hätte, aber mit 5 FFW beim Bewerb und dann zum Wirten, hilft mir der WP für drei der Knarren auch nix.
Mein erster WP war wegen der WBK (5x Kat. B) nur auf 1 Waffe ausgestellt...der 2. WP jetzt ist auf 2, ich kann also 7 Kat. B haben, aber logischerweise immer nur 2 Kat. B führen.
Sollte ich in Zukunft mit +3 Kat B Waffen zum Stand oder woanders hin fahren, gehen eben WP und WBK mit am Mann..
Bin ich da mit beiden Dokumenten eine Ausnahme hier?
Re: Essen nach Schießübung
Du wirst wohl nicht 5 Kat B Waffen geladen am Mann haben, oder?
Ich weiss nicht wo da jetzt ein Problem sein sollte.
Dann hast eben 1 am Gürtel und die anderen ungeladen im Koffer verwahrt, oder alle im Koffer/in der Tasche - wie machen denn die 3Gun Teilnehmer das wenn sie weit weg von zu Hause unterwegs sind und stoppen müssen?
Essen und übernachten sowie WC Gänge auf dem Weg nach Hause sind ja wohl rechtlich kein Problem.
Ist man zu zweit unterwegs ist das essen gehen unproblematischer, bleibt eben immer einer bei den Taschen wennst mal aufs WC musst.
Und wenn ich alleine stundenlang vom Wettbewerbsort nach Hause unterwegs bin, bleib ich nur bei einem Drive-In Schalter stehen und setz mich doch ned mit mehreren Waffen ins Wirtshaus, ich würde mich da schon unwohl fühlen.
Ich seh da nur ein Sicherheitsproblem wenn ich alleine im Wagen bei einer ASFINAG Stelle stoppe um aufs WC zu gehen, die sind zwar alle Video überwacht, aber ich würd trotzdem nichts im Wagen liegen lassen, da es dann auch nicht der Verlässlichkeit entspricht wenn was geklaut wird, da nehm ich das Zeug auch mit und sperr mich am WC lieber ein.
Schon alleine deswegen würde ich Fahrgemeinschaften bilden.
Ich weiss nicht wo da jetzt ein Problem sein sollte.
Dann hast eben 1 am Gürtel und die anderen ungeladen im Koffer verwahrt, oder alle im Koffer/in der Tasche - wie machen denn die 3Gun Teilnehmer das wenn sie weit weg von zu Hause unterwegs sind und stoppen müssen?
Essen und übernachten sowie WC Gänge auf dem Weg nach Hause sind ja wohl rechtlich kein Problem.
Ist man zu zweit unterwegs ist das essen gehen unproblematischer, bleibt eben immer einer bei den Taschen wennst mal aufs WC musst.
Und wenn ich alleine stundenlang vom Wettbewerbsort nach Hause unterwegs bin, bleib ich nur bei einem Drive-In Schalter stehen und setz mich doch ned mit mehreren Waffen ins Wirtshaus, ich würde mich da schon unwohl fühlen.
Ich seh da nur ein Sicherheitsproblem wenn ich alleine im Wagen bei einer ASFINAG Stelle stoppe um aufs WC zu gehen, die sind zwar alle Video überwacht, aber ich würd trotzdem nichts im Wagen liegen lassen, da es dann auch nicht der Verlässlichkeit entspricht wenn was geklaut wird, da nehm ich das Zeug auch mit und sperr mich am WC lieber ein.
Schon alleine deswegen würde ich Fahrgemeinschaften bilden.
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