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von gewo » So 26. Okt 2014, 13:45
rubylaser694 hat geschrieben:Weil sie ja die Nummer der WBK/WP eintragen müssten.
Die Registrierungsbestätigung vom Unterhebler hat auch eine Nummer!
Mit dieser Registrierungsbestätigung darfst du laut Waffengesetz auch Kurzwaffenmunition kaufen!
so ist es
allerdings immer nur das kaliber das da angefuehrt ist
das macht erfahrungsgemaess probleme wenn unbedarfterweise zb bei einem revolvergewehr nur kaliber 357mag eingetragen wird, der kauf von munition im kaliber 38spec. ist dann nicht moeglich.
das waere auch bei 45lc und 454cas so, falls es eine kat C knarre gibt die beides schlucken wuerde..
wir achten daher bei den kat c registrierungen mit FFW kalibern immer darauf dass BEIDE moeglichen kaliber in der registrierungsbescheinigung aufscheinen, dann duerfen auch beide verkauft werden
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