@Centershot: Ich kann nur für mich sprechen.

hiyoda hat geschrieben:...Sie hat sich dann darauf berufen dass das eine Anordnung der Polizei war, es wurde aber entschieden dass das Fahrverbot rechtens ist...
hicallahan44er hat geschrieben:Mal ne kurze Frage. Darf man in Ö eine Waffe führen, bzw. kommt man leicht an die entsprechende Erlaubnis? In D ist das praktisch ausgeschlossen. WBK ist kein Problem.
gewo hat geschrieben:hicallahan44er hat geschrieben:Mal ne kurze Frage. Darf man in Ö eine Waffe führen, bzw. kommt man leicht an die entsprechende Erlaubnis? In D ist das praktisch ausgeschlossen. WBK ist kein Problem.
dzt bekommen nur mehr personen im bewachungsgewerbe, jaeger und polizisten waffenpaesse ohne SEHR grosse probleme soferne die voraussetzungen erfuellt werden, aber auch fuer diese werden viele huerden aufgetuermt
fuer alle anderen dzt sehr sehr kompliziert
in manchen bundeslaendern aussichtslos
das wurde bis vor ca 10 jahren aber noch nicht so restriktiv gehandelt
der anteil der WP geht daher jedes jahr altersbedingt zurueck
es gibt daher dzt noch rund +/- 150.000 (??) waffenpaesse oesterreichweit
daher auch viele fragen zum thema fuehren, holstern ect
hicallahan44er hat geschrieben: Aha ok. Dann ists wohl ähnlich wie D. Waffenschein praktisch unmöglich. Es heißt so schön, nur für besonders gefahrdete Personen. Aber da zählt noch nicht mal wenn die ganze Al Kaida hinter dir her ist. Früher, so vor 10 Jahren bekamen den z.b. auch Juweliere, heute auch sehr schwierig. WBK hingegen ist relativ einfach, war aber auch mal noch einfacher. Ein Polizist darf hier seine Dienstwaffe und nur die, IMMER fuhren. Will er Sportschütze werden, muss er eine WBK machen. Ist er unter 25 muss er sogar einen psychol. Test absolvieren wenn er ne GK haben will.
ja und neinyoda hat geschrieben:Ja nur muss das der Polizist im nachhinein auch zugeben, sonst bist den Führerschein los oder eben die WBK, und da man einem Polizisten nacher eher glauben wird halte ich es für keine gute Idee die Schusswaffe selber aus dem geschlossenen Behältnis zu nehmen. Recht haben und Recht kriegen sind 2 paar Schuhe.
Darum geht's ja, wenn der Polizist nachher die Weisung abstreitet...gewo hat geschrieben:ja und neinyoda hat geschrieben:Ja nur muss das der Polizist im nachhinein auch zugeben, sonst bist den Führerschein los oder eben die WBK, und da man einem Polizisten nacher eher glauben wird halte ich es für keine gute Idee die Schusswaffe selber aus dem geschlossenen Behältnis zu nehmen. Recht haben und Recht kriegen sind 2 paar Schuhe.
spaetestens wenn es eine weisung ist hast nimmer wirklich die wahl
RR1000 hat geschrieben:Darum geht's ja, wenn der Polizist nachher die Weisung abstreitet...gewo hat geschrieben:ja und neinyoda hat geschrieben:Ja nur muss das der Polizist im nachhinein auch zugeben, sonst bist den Führerschein los oder eben die WBK, und da man einem Polizisten nacher eher glauben wird halte ich es für keine gute Idee die Schusswaffe selber aus dem geschlossenen Behältnis zu nehmen. Recht haben und Recht kriegen sind 2 paar Schuhe.
spaetestens wenn es eine weisung ist hast nimmer wirklich die wahl
Um nicht den schwarzen Peter zu haben, rette sich wer kann den die letzten beissen die Hunde oder sogewo hat geschrieben:RR1000 hat geschrieben:Darum geht's ja, wenn der Polizist nachher die Weisung abstreitet...gewo hat geschrieben:ja und neinyoda hat geschrieben:Ja nur muss das der Polizist im nachhinein auch zugeben, sonst bist den Führerschein los oder eben die WBK, und da man einem Polizisten nacher eher glauben wird halte ich es für keine gute Idee die Schusswaffe selber aus dem geschlossenen Behältnis zu nehmen. Recht haben und Recht kriegen sind 2 paar Schuhe.
spaetestens wenn es eine weisung ist hast nimmer wirklich die wahl
warum sollte er das tun?
Als da ist alles korrekt. da polizist musste nicht wissen, dass sie alkohol getrunken hat. SIE hätte sagen müssen, ich habe getrunken, ich darf nicht fahren... es liegt hiebei in IHRER verantwortung darauf aufmerksam zu machen, dass es ihr vom GESETZT her nicht mehr gestattet ist ein Fzg zu lenkenyoda hat geschrieben:..., es gab da mal einen Fall wo die Beifahrerin vom Polizisten aufgefordert wurde ein Fahrzeug umzuparken, vorher ist sie jedenfalls nicht gefahren!, nach dem einparken hat er sie blasen lassen und sie war ihren Führerschein los. Sie hat sich dann darauf berufen dass das eine Anordnung der Polizei war, es wurde aber entschieden dass das Fahrverbot rechtens ist.
...
genauA.I. AW hat geschrieben: Um nicht den schwarzen Peter zu haben, rette sich wer kann den die letzten beissen die Hunde oder so