
würd ich vorher sagen, was den Beamten erwartet, sonst nicht.

Kapselpracker hat geschrieben:Hi!-MJ- hat geschrieben:.. Gib bekannt das du Sportschütze bist, eine WBK hast und eben grad eine Waffe im Kofferraum liegt....
Sry, aber ich kanns nicht mehr lesen, warum soll ich bei einer Verkehrskontrolle dem Beamten auf die Nase binden das man Sportschütze ist und sich eine Waffe im Kofferraum befindet??
Auch wenn das Pannendreieck oder Verbandsk. kontrolliert wird, und man dazu den Kofferraum öffnen muss, steht dort hinten nur eine Tasche, na und?
Und wenn die Beamten alles kontrollieren wollen von mir aus auch die Tasche (aus welchen Grund jetzt auch immer), erst dann und nur dann weise ich sie darauf hin das ich Sportschütze bin und in der Tasche sich Waffen befinden.
mfg Andi
-MJ- hat geschrieben:Wer ist denn hier schon wirklich mal in eine Verkehrskontrolle gekommen und hatte gerade eine Waffe dabei ?
-MJ- hat geschrieben:Wer ist denn hier schon wirklich mal in eine Verkehrskontrolle gekommen und hatte gerade eine Waffe dabei ?
gewo hat geschrieben:DerDaniel hat geschrieben:Kurze zwischenfrage:
Darf bei euch in AT eine verdachtslose Fzg.-Innenraum-Durchsuchung durchgeführt werden?
hi
im prinzip nein
in der praxis ja
heisst dann "schwerpunkt ladungskontrolle" (ganzjaehrig in ganz oesterreich) oder
ist auch ohne vorverdacht moeglich im zusammenhang mit irgendwelchen nachschauen im zusammenhang mit irgendwelchen einwanderungsbestimmungen, da kenn ich mich aber im detail nicht aus, die sind jedenfalls auch im kfz moeglich
Durchsuchungsermächtigung
§ 53. Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind ermächtigt, eine Durchsuchung der Kleidung von Menschen und der von diesen mitgeführten Fahrzeuge und Behältnisse (Koffer, Taschen u. dgl.) an Orten vorzunehmen, an denen auf Grund eines konkreten Hinweises oder sonstiger bestimmter Tatsachen der dringende Verdacht besteht, daß einem Verbot der Einfuhr, der Ausfuhr, des Besitzes oder des Führens von Kriegsmaterial oder von Waffen und Munition, die nicht Kriegsmaterial sind, nach diesem oder anderen Bundesgesetzen zuwidergehandelt wird. Die §§ 50 SPG und 142 Abs. 1 der Strafprozeßordnung 1975, BGBl. Nr. 631, gelten.
rubylaser694 hat geschrieben:An Grenzübergängen (auch an Schengen"grenzen") z.B. werden solche Kontrollen vorgenommen.
-MJ- hat geschrieben:D.h. wir haben 3 Leute die Kontrolliert wurden und wenn man eure Schilderungen so liest, braucht man sich hier keinen großen Kopf machen. Der Situation entsprechend mit Hausverstand reagieren und sorgenfrei am Ziel ankommen.
-MJ- hat geschrieben:D.h. wir haben 3 Leute die Kontrolliert wurden
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KGR84 hat geschrieben:-MJ- hat geschrieben:D.h. wir haben 3 Leute die Kontrolliert wurden
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Nö ich auch mal, und da wir 3 Schützen im Auto waren, weisst du jetzt schon von 6