Dann würde ich dort mal höflich anrufen und sie fragen wo sie die rechtliche Grundlage dafür her nehmen. Es gibt in Österreich definitiv keine Vereinspflicht.Hofa hat geschrieben:Ich habe heute denselben Brief von der BH Hartberg/Fürstenfeld erhalten, jedoch mit dem Vermerk das mein Antrag (WBK) bis auf einlangen einer Zahlungsbestätigung zum Beitritt eines Vereins NICHT weiter bearbeitet wird.
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RSb Brief von der BH
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: RSb Brief von der BH
Re: RSb Brief von der BH
Nein kannst du nicht...das Thema hatten wir schon öfter und deine Aussage stimmt so einfach nicht. Du musst echt überall deinen Senf dazugeben, auch wenn du manchmal garkeine Ahnung hast, oder?Raven hat geschrieben:Naja.. Wennst dann ein Foto von deiner Haustüre machst und sagst du wohnst alleine und du lässt nie jemanden rein is aber Theoretisch schon alles in Ordnung...KGR84 hat geschrieben:
Ob ein Photo der Aufbewahrungsmöglichkeit unrechtens ist ... das ist sicher ein Punkt über den sich streiten lässt. Da ja eine Verwahrungskontrolle im Zuge einer Erweiterung zulässig ist, und teilweise auch durchgeführt wird, empfinde ich ein Photo von der Aufbewahrungsmöglichkeit als Erleichterung beider Seiten (natürlich vorausgesetzt eine adäquate Aufbewahrungsmöglichkeit ist vorhanden). Ich würde das nicht als Muss sondern als ne Möglichkeit sehen, und genau als solches ist es mir auch von meiner Sachbearbeiterin nahe gelegt worden, sogar als Bitte formuliert! Aber das ist vermutlich Ansichtssache.
Was ich aber gar nicht verstehe, wie hast du ne Erweiterung bekommen, wenn du nicht verraten wolltest welche Waffe du wofür verwenden möchtest ... und das in Wien, wo man eh um jeden Platz streiten muss???
Mit welcher Begründung hast Du diese Erweiterung dann eingebracht?
Dann kannst das Ding eigentlich auch rumliegen lassen
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: RSb Brief von der BH
hiBlackAce hat geschrieben:Dann würde ich dort mal höflich anrufen und sie fragen wo sie die rechtliche Grundlage dafür her nehmen. Es gibt in Österreich definitiv keine Vereinspflicht.Hofa hat geschrieben:Ich habe heute denselben Brief von der BH Hartberg/Fürstenfeld erhalten, jedoch mit dem Vermerk das mein Antrag (WBK) bis auf einlangen einer Zahlungsbestätigung zum Beitritt eines Vereins NICHT weiter bearbeitet wird.
nein, gibt es nicht
und es gibt leider auch keine plicht fuer die behoerde dir mehr als die zwei waffen zu genehmigen die im gesetz stehen ...
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: RSb Brief von der BH
Servus gewo, ich weis nicht woher jetzt die allg. Meinung in dem Thread kommt es wäre eine Erweiterung. In beiden Fällen handelt es sich um eine Beantragung einer WBK.gewo hat geschrieben: hi
nein, gibt es nicht
und es gibt leider auch keine plicht fuer die behoerde dir mehr als die zwei waffen zu genehmigen die im gesetz stehen ...

"Work like a slave; command like a king; create like a god."
-Constantin Brâncuși
Re: RSb Brief von der BH
Hofa hat geschrieben:Servus gewo, ich weis nicht woher jetzt die allg. Meinung in dem Thread kommt es wäre eine Erweiterung. In beiden Fällen handelt es sich um eine Beantragung einer WBK.gewo hat geschrieben: hi
nein, gibt es nicht
und es gibt leider auch keine plicht fuer die behoerde dir mehr als die zwei waffen zu genehmigen die im gesetz stehen ...
hi
neuantrag?
und will vereinsmitgliedschaft?
echt?
welche BH blamiert sich da grad so?
bei der beantragung hat man laut gesetz einen rechtsanspruch auf zwei waffen
einfach die seite vom ausdruck des waffG mitnehmen
und zur not den antrag zurueckziehen falls rechtfertigung "schiessport" angegeben wurde und als rechtfertigung "selbstverteidigung" waehlen.
zur not an zwei ort zur selbstverteidigung bereithalten damit man auch zwei bekommt
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Re: RSb Brief von der BH
Ja, echt. Darum sollte es hier eigentlich gehen, wobei bei den letzten Seiten, wohl am Thema vorbeigeredet wurde, verstehe ich die Verwirrung.
Neuantrag, BH Hartberg/Fürstenfeld, mit der Begründung in meinem Antrag steht Sportschießen (zusätzl. SV lt. Waffg) und das mein Psycholog.-Gutachten so ausgelegt wurde das kein persönliches oder häusliches Verteidigungsinteresse besteht.
Da ich mittlerweile nun schon fast 2 Monate warte, mein Antrag nun deswegen auf Eis gelegt wurde und ich die Geduld von Bosko, der netterweise die CZ Shadow für mich reserviert hat, nicht weiter strapazieren möchte, werde ich alles tun um das ganze nun ohne großen Widerstand zu erledigen. Dank dem Weissi, sollte bzgl. Verein auch schon bald eine Lösung gefunden sein.
Ich kenne genug Leute im Bezirk die Jagdlich tätig sind und von jedem kommt Kopfschütteln, wenn man hört was die BH HB/FF nun so alles an den Tag legt.

Da ich mittlerweile nun schon fast 2 Monate warte, mein Antrag nun deswegen auf Eis gelegt wurde und ich die Geduld von Bosko, der netterweise die CZ Shadow für mich reserviert hat, nicht weiter strapazieren möchte, werde ich alles tun um das ganze nun ohne großen Widerstand zu erledigen. Dank dem Weissi, sollte bzgl. Verein auch schon bald eine Lösung gefunden sein.
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-Constantin Brâncuși
Re: RSb Brief von der BH
was zum henker hat der psychodoc da in das gutachten dazukomponiert?Hofa hat geschrieben:Ja, echt. Darum sollte es hier eigentlich gehen, wobei bei den letzten Seiten, wohl am Thema vorbeigeredet wurde, verstehe ich die Verwirrung.Neuantrag, BH Hartberg/Fürstenfeld, mit der Begründung in meinem Antrag steht Sportschießen (zusätzl. SV lt. Waffg) und das mein Psycholog.-Gutachten so ausgelegt wurde das kein persönliches oder häusliches Verteidigungsinteresse besteht.
Da ich mittlerweile nun schon fast 2 Monate warte, mein Antrag nun deswegen auf Eis gelegt wurde und ich die Geduld von Bosko, der netterweise die CZ Shadow für mich reserviert hat, nicht weiter strapazieren möchte, werde ich alles tun um das ganze nun ohne großen Widerstand zu erledigen. Dank dem Weissi, sollte bzgl. Verein auch schon bald eine Lösung gefunden sein.
Ich kenne genug Leute im Bezirk die Jagdlich tätig sind und von jedem kommt Kopfschütteln, wenn man hört was die BH HB/FF nun so alles an den Tag legt.
an sich sollte da nur drinnen stehen ob du in stressituationen dazu neigst mit waffen unvorsichtig umzugehen
JA oder NEIN
alles weitere unterliegt - glaube ich - der aerztlichen schweigepflicht ..
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Re: RSb Brief von der BH
Also das mit der Erweiterung habe ich so von deiner vorherigen Aussage impliziert ... aber obs jetzt ne Beantragung der WBK ist, oder eine Erweiterung macht immer noch einen Unterschied (theoretisch ist es in beiden Fällen nicht zulässig, dass seitens der Behörde eine Mitgliedschaft in irgend etwas verlangt wird), zu der ursprünglichen Ausgangslage von Friendo, denn der hat seine WBK schon in der Hand, und möchte eigentlich gar nichts von der Behörde (so zumindest wird es im ersten Beitrag beschrieben) und bekommt dennoch die Aufforderung der BH einen Verein beizutreten.Hofa hat geschrieben:Servus gewo, ich weis nicht woher jetzt die allg. Meinung in dem Thread kommt es wäre eine Erweiterung. In beiden Fällen handelt es sich um eine Beantragung einer WBK.gewo hat geschrieben: hi
nein, gibt es nicht
und es gibt leider auch keine plicht fuer die behoerde dir mehr als die zwei waffen zu genehmigen die im gesetz stehen ...

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- .223 Rem
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- Registriert: Mo 10. Nov 2014, 09:41
Re: RSb Brief von der BH
Die solltest du juristisch eines besseren belehren.
Mach sie eindringlich, schriftlich darauf aufmerksam, dass sie dafür keine rechtliche Handhabe haben.
Soetwas grenzt an Amtsmissbrauch, ggf. mit der Beschwerdekommission drüberfahren.
Mach sie eindringlich, schriftlich darauf aufmerksam, dass sie dafür keine rechtliche Handhabe haben.
Soetwas grenzt an Amtsmissbrauch, ggf. mit der Beschwerdekommission drüberfahren.
Re: RSb Brief von der BH
In dem Fall würde ich das auf alle Fälle. Im Falle das Threadstarters, wird er ja nur dazu aufgefordert ohne weiterer Begründung. Bei Hofa ist es aber durchaus so, dass ihm in den Schreiben angedroht wird, dass seinem Antrag nicht statt gegeben wird, bzw. was noch viel gravierender ist, dass dieser nicht mal bearbeitet wird!!!
Ich denke das kann man durchaus als eine Nötigung ohne rechtliche Grundlage sehen.
Ich denke das kann man durchaus als eine Nötigung ohne rechtliche Grundlage sehen.

Re: RSb Brief von der BH
naaaah ...KGR84 hat geschrieben: Ich denke das kann man durchaus als eine Nötigung ohne rechtliche Grundlage sehen.
und ich sags gleich ganz offen:
ich kenn mich ned aus
aber wahrscheinlich wuerde oich mich erkundigen ob man das nicht mit sowas beantworten kann:
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd ... 91412.html" onclick="window.open(this.href);return false;
kann aber sein dass das komplett daneben ist
doubleaction OG, Wien
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Re: RSb Brief von der BH
Dass eine Behörde einen ordentlich eingelangten Antrag einfach nicht bearbeitet geht amol gor nit! (auf kärntnerisch)In dem Fall würde ich das auf alle Fälle. Im Falle das Threadstarters, wird er ja nur dazu aufgefordert ohne weiterer Begründung. Bei Hofa ist es aber durchaus so, dass ihm in den Schreiben angedroht wird, dass seinem Antrag nicht statt gegeben wird, bzw. was noch viel gravierender ist, dass dieser nicht mal bearbeitet wird!!!
Die Behörde muss den Antrag innerhalb von 6 Monaten bearbeiten (ob positiv oder negativ für den Antragsteller sei dahingestellt).
Ansonsten gäbe es da als Rechtsmittel die Versäumnisbeschwerde.
- brianmcgee
- .223 Rem
- Beiträge: 229
- Registriert: Do 8. Mär 2012, 18:01
Re: RSb Brief von der BH
Und dann habens nochmal 6 Monate Zeit...pembino hat geschrieben: Ansonsten gäbe es da als Rechtsmittel die Versäumnisbeschwerde.
