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Zwei Anmeldeprobleme (Meldung "Ungültiges Formular" und "zu viele falsche Einloggversuche") wurden behoben.
Es scheint dzt noch ein Problem mit Neuregistrierungen (SQL-Fehler) zu bestehen, das ist in Arbeit.
Solltet Ihr auf weitere Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.
Zwei Anmeldeprobleme (Meldung "Ungültiges Formular" und "zu viele falsche Einloggversuche") wurden behoben.
Es scheint dzt noch ein Problem mit Neuregistrierungen (SQL-Fehler) zu bestehen, das ist in Arbeit.
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Halbautomat Molot VEPR 1V auf waffengeschlaucht
Forumsregeln
WICHTIG: Bitte kennzeichnet IMMER ob der Verkäufer in Österreich oder Deutschland sitzt!
WICHTIG: Bitte kennzeichnet IMMER ob der Verkäufer in Österreich oder Deutschland sitzt!
Halbautomat Molot VEPR 1V auf waffengeschlaucht
schaut gut aus und dürfte anscheinend legal sein?
https://www.waffengebraucht.at/node/242623" onclick="window.open(this.href);return false;
gehört nicht mir, kenne den Verkäufer auch nicht finde aber ist ein interessantes Gerät
https://www.waffengebraucht.at/node/242623" onclick="window.open(this.href);return false;
gehört nicht mir, kenne den Verkäufer auch nicht finde aber ist ein interessantes Gerät
LG
Garreth
Die Medien lenken, was wir Menschen denken
Was wir Beachtung schenken und auf was wir uns beschränken
Sie wollen nicht unterhalten – sie wollen uns unten halten
-Max Herre
Garreth
Die Medien lenken, was wir Menschen denken
Was wir Beachtung schenken und auf was wir uns beschränken
Sie wollen nicht unterhalten – sie wollen uns unten halten
-Max Herre
Re: Halbautomat Molot VEPR 1V auf waffengeschlaucht
Das wäre dann die erste legale Vepr in Österreich (wenn auch im falschen Kaliber 
Hat jemand die Vepr heimlich durchgeboxt bei der Behörde?

Hat jemand die Vepr heimlich durchgeboxt bei der Behörde?
Re: Halbautomat Molot VEPR 1V auf waffengeschlaucht
Und selbst wenn es legal wäre- um das Geld ?
Never...
Never...
Re: Halbautomat Molot VEPR 1V auf waffengeschlaucht
Vielleicht glaubt der Verkäufer auch, dass das Leupold echt ist 

Re: Halbautomat Molot VEPR 1V auf waffengeschlaucht
Es ist immer wieder dieselbe Geschichte...jemand kauft/importiert sowas in gutem Glauben...die BH trägt ihm das Teil auf die WBK ein...und schwupps ist dieser jemand ILLEGAL Besitzer einer Kat. A Waffe und somit dem Waffenverbot und zumindest einer dicken Geldstrafe wenn nicht sogar mehr ein gutes Stück näher. Das Lustige daran: der eintragenden Behörde kann das sowas von egal sein, es ist Aufgabe des Käufers/Besitzers zu wissen was er legal erwerben und besitzen darf- und eine Molot VEPR gehört da in AT ohne Ausnahmebewilligung definitiv nicht dazu.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Halbautomat Molot VEPR 1V auf waffengeschlaucht
könnts ja euren Sachbearbeiter anrufen
der hat ein Word Dokument mit den ganzen Einstufungen am Rechner und kann dir in 30s sagen obs erlaubt is
(die Liste gibts, selber schon gsehen)
darauf vertrauen dass es die BH weiß endet oft mit dem Fall wie BigBen grad geschrieben hat
dann wird eine Kat A als Kat B eingetragen und der Kunde freut sich
weils eben nicht in der Liste nachgeschaut haben sondern nur "hmmm Halbautomat... mach ma Kat B hin ins Kasterl" gewerkt haben
der hat ein Word Dokument mit den ganzen Einstufungen am Rechner und kann dir in 30s sagen obs erlaubt is

(die Liste gibts, selber schon gsehen)
darauf vertrauen dass es die BH weiß endet oft mit dem Fall wie BigBen grad geschrieben hat
dann wird eine Kat A als Kat B eingetragen und der Kunde freut sich
weils eben nicht in der Liste nachgeschaut haben sondern nur "hmmm Halbautomat... mach ma Kat B hin ins Kasterl" gewerkt haben
member the old PD design ? oh I member
Re: Halbautomat Molot VEPR 1V auf waffengeschlaucht
Waffen Schumacher ist eine deutsche Firma mit Sitz in Krefeld
hurry up and wait
Re: Halbautomat Molot VEPR 1V auf waffengeschlaucht
Ein DE Händler mit AT Zweigstelle hatte eine Ruger Mini 14 in 223
Die war im Prinzip schon auf dem Weg in die Zweigstelle für mich völlig "Problemlos", bevor mich nette Jungs im Forum stutzig gemacht haben...
Auf die Anfrage daraufhin - Nicht mal meine BH wusste definitiv ob die in AT legal ist . Ich solle doch eine Sachverständigen-Expertise anfertigen lassen..
Da hätte ich schön blöd geschaut....!
Das gemeine.. das Grausame.. Das ding liegt 2 Jahre später immer noch bei dem Händler.. 420€ für ne Halbautomatische Ruger Mini und ich darf die nicht haben....

Die war im Prinzip schon auf dem Weg in die Zweigstelle für mich völlig "Problemlos", bevor mich nette Jungs im Forum stutzig gemacht haben...
Auf die Anfrage daraufhin - Nicht mal meine BH wusste definitiv ob die in AT legal ist . Ich solle doch eine Sachverständigen-Expertise anfertigen lassen..
Da hätte ich schön blöd geschaut....!
Das gemeine.. das Grausame.. Das ding liegt 2 Jahre später immer noch bei dem Händler.. 420€ für ne Halbautomatische Ruger Mini und ich darf die nicht haben....



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- .223 Rem
- Beiträge: 170
- Registriert: Mo 10. Nov 2014, 09:41
Re: Halbautomat Molot VEPR 1V auf waffengeschlaucht
Äußerst peinlich für eine Behörde, sich mangels Kompetenz der Verantwortung entziehen.
Arbeite selbst bei einer Behörde, muss meiner "Kundschaft" schwarz auf weiß sagen können was Sache ist und wenn auf Grund meiner Entscheidungen Schäden entstehen gibt's neben dem Rapport beim Führungsstab Amtshaftung, habe extra privaten Rechtsschutz dafür eingerichtet.
Würde gerne wissen bei wievielen Behörden dieses Versteckspiel Usus ist - ich kenne keine Weitere.
Schätze, dies ist Sonderbehandlung und A....tritt für den Legalwaffenbesitzer.
Weiß jemand von Euch wie man diese Bestimmung anfechten kann?
Arbeite selbst bei einer Behörde, muss meiner "Kundschaft" schwarz auf weiß sagen können was Sache ist und wenn auf Grund meiner Entscheidungen Schäden entstehen gibt's neben dem Rapport beim Führungsstab Amtshaftung, habe extra privaten Rechtsschutz dafür eingerichtet.
Würde gerne wissen bei wievielen Behörden dieses Versteckspiel Usus ist - ich kenne keine Weitere.
Schätze, dies ist Sonderbehandlung und A....tritt für den Legalwaffenbesitzer.
Weiß jemand von Euch wie man diese Bestimmung anfechten kann?
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- .22 lr
- Beiträge: 5
- Registriert: Mi 10. Dez 2014, 17:20
Re: Halbautomat Molot VEPR 1V auf waffengeschlaucht
Hallo an alle !
Na ja immer diese Diskussionen was Legal oder Illegal ist .
Da ja alle Waffen Registriert sind und in ganz Österreich bei den Behörden und Polizei
abrufbar sind würden ja alle blind sein oder ?
Es gibt viele Halbautomaten die „In Österreich frei sind“ die kein Büchsenmacher so anbietet .
Es muss nur ein Gutachten erstellt werden das einige Sachen erfüllen muss (Und die Waffe)
und schon können manch Halbautomaten in Österreich Legal in Besitz sein .
Leider sind nicht alle Halbautomaten möglich .
Aber der Molot Verp 1V ist einer davon .
Da es ja einige davon in Österreich Legal im Besitz sind .
Man sollte nicht so viel schwätzen wenn man keine Ahnung davon hat.
Na ja immer diese Diskussionen was Legal oder Illegal ist .
Da ja alle Waffen Registriert sind und in ganz Österreich bei den Behörden und Polizei
abrufbar sind würden ja alle blind sein oder ?
Es gibt viele Halbautomaten die „In Österreich frei sind“ die kein Büchsenmacher so anbietet .
Es muss nur ein Gutachten erstellt werden das einige Sachen erfüllen muss (Und die Waffe)
und schon können manch Halbautomaten in Österreich Legal in Besitz sein .
Leider sind nicht alle Halbautomaten möglich .
Aber der Molot Verp 1V ist einer davon .
Da es ja einige davon in Österreich Legal im Besitz sind .
Man sollte nicht so viel schwätzen wenn man keine Ahnung davon hat.
Re: Halbautomat Molot VEPR 1V auf waffengeschlaucht
Das Thema zu der Waffe hatten wir ja schon vor etwas längerer Zeit...nur weil irgendein Händler sie einfach verkauft und deine Behörde sie dir einträgt wird sie nicht automatisch Kat. B
http://www.pulverdampf.com/viewtopic.php?f=2&t=2997" onclick="window.open(this.href);return false;
http://www.pulverdampf.com/viewtopic.php?f=2&t=2997" onclick="window.open(this.href);return false;
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Re: Halbautomat Molot VEPR 1V auf waffengeschlaucht

Da die PN deaktiviert wurden, kann man mich per willhaben.at erreichen
https://www.willhaben.at/iad/gebrauchtw ... 398842962/
https://www.willhaben.at/iad/gebrauchtw ... 398842962/
Re: Halbautomat Molot VEPR 1V auf waffengeschlaucht
Ganz offensichtlich hast du keine Ahnung, denn so ziemlich alles was du in deinem Beitrag geschrieben hast absoluter Unfug und jeder Versuch irgendeinen neuen Halbautomaten als Kat. B einstufen zu lassen führt in der aktuellen politischen Situation im schlimmsten Fall zu einem Komplettverbot aller bisher erlaubten "militärischen" Halbautomaten - und das sind nunmal ausschließlich OA15, Hera15th, Schmeisser AR15, Aug-Z und Sig55x Hendlmayr. Eine Molot VEPR oder ein Mini-14 gehört da DEFINITIV nicht dazu.W Sachverständiger hat geschrieben:Hallo an alle !
Na ja immer diese Diskussionen was Legal oder Illegal ist .
Da ja alle Waffen Registriert sind und in ganz Österreich bei den Behörden und Polizei
abrufbar sind würden ja alle blind sein oder ?
Es gibt viele Halbautomaten die „In Österreich frei sind“ die kein Büchsenmacher so anbietet .
Es muss nur ein Gutachten erstellt werden das einige Sachen erfüllen muss (Und die Waffe)
und schon können manch Halbautomaten in Österreich Legal in Besitz sein .
Leider sind nicht alle Halbautomaten möglich .
Aber der Molot Verp 1V ist einer davon .
Da es ja einige davon in Österreich Legal im Besitz sind .
Man sollte nicht so viel schwätzen wenn man keine Ahnung davon hat.
Das ist zumindest das, was der gut unterrichtete Waffenfachhandel mit gutem Draht zu den zuständigen Ministerien berichtet.
Dem zuständigen Ministerium - und das ist mittlerweile das BMLV - ist komplett egal was irgendein Beamter am Land irgendwo eingetragen hat - dadurch wird eine Kat. A NICHT automatisch legal bzw. zur Kat. B
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
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- .22 lr
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Re: Halbautomat Molot VEPR 1V auf waffengeschlaucht
Hallo
Das ist Unfug ?
Da ja alle Waffen Registriert sind und in ganz Österreich bei den Behörden und Polizei und auch BMLV usw. abrufbar sind würden ja alle blind sein oder ?
Jetzt auch Langwaffen .
Wer was andres behauptet sollte mal scharf nach Denken ?
Aber ja immer diese Spezialisten oder ?
Wer nicht da mit zu recht kommt sollte mal das Verband fragen .
Das ist Unfug ?
Da ja alle Waffen Registriert sind und in ganz Österreich bei den Behörden und Polizei und auch BMLV usw. abrufbar sind würden ja alle blind sein oder ?
Jetzt auch Langwaffen .
Wer was andres behauptet sollte mal scharf nach Denken ?
Aber ja immer diese Spezialisten oder ?
Wer nicht da mit zu recht kommt sollte mal das Verband fragen .
Re: Halbautomat Molot VEPR 1V auf waffengeschlaucht
Was kostet so ein Gutachten und wer erstellt sowas ? So eine Halbauto Ak74 wär schon was FeinesW Sachverständiger hat geschrieben:Hallo an alle !
Na ja immer diese Diskussionen was Legal oder Illegal ist .
Da ja alle Waffen Registriert sind und in ganz Österreich bei den Behörden und Polizei
abrufbar sind würden ja alle blind sein oder ?
Es gibt viele Halbautomaten die „In Österreich frei sind“ die kein Büchsenmacher so anbietet .
Es muss nur ein Gutachten erstellt werden das einige Sachen erfüllen muss (Und die Waffe)
und schon können manch Halbautomaten in Österreich Legal in Besitz sein .
Leider sind nicht alle Halbautomaten möglich .
Aber der Molot Verp 1V ist einer davon .
Da es ja einige davon in Österreich Legal im Besitz sind .
Man sollte nicht so viel schwätzen wenn man keine Ahnung davon hat.
