Bud Spencer hat geschrieben:yoda hat geschrieben:
Wenn ein AR15 Verschlusskopf drinnen ist (was bei einem Geradezurepertierer gut möglich ist) handelt es sich um Kriegsmaterial, DAS sollte man vor einem Import vielleicht noch abklären. Wenn das Teil von der Konstruktion her zu viel von einem AR15 hat, kann es bei uns auch Kriegsmaterial sein weil, sich das Wesen einer Waffe ja angeblich nicht verändert und Kat.A auch durch nachträgliche Umbauten Kat.A bleibt. Ich würde da vorher auf jeden Fall mal beim BMI fragen.
Kat A nicht, wenn obiges der Fall wäre dann event Kat. B, da bspw. Steyr AUG Gradzug auch Kat. B definiert wird
Ein AR15 Verschlusskopf ist bei uns alleine schon Kriegsmaterial, der Steyr AUG Verschlusskopf ist abgeändert, (die Waffe wurde extra als Kat. B eingestuft) und passt nicht ins STG77, deswegen ist es Kat.B. Deswegen ist, so nehme ich an, beim R94 Geradezugrepetierer der Verschlusskopf mit einem Stift "untrennbar" mit dem Verschlussträger verbunden, damit es eben kein einzelner AKM Kat. A Verschlusskopf ist.