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herborgen von waffen
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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herborgen von waffen
hi
hab weder im forum noch bei google etwas SINNVOLLES gefunden
vll weiß es ja jmd von euch - und ned nur "ich habe gehört" sonden mir wäre es recht mit hintergrundinfos...
also die frage:
ich hab ne waffenkarte mit 2 plätzen, diese sind bereits voll.
kann/darf ich mir von nem freund/familie, welcher/e ebenfalls berechtigt ist/sind 2 waffen zu besitzen für zB einen bewerb eine waffe ausborgen/tauschen?
ich hab da folgendes dazu entdeckt:
http://forum.iwoe.at/viewtopic.php?f=13&t=6809
ich geb zu ich habs mir durchgelesen, bin aber ned zur gänze befriedigt damit. da sind mir doch zu viele unsicherheiten. außerdem ist auch schon a bissal alt, vll hats da änderungen gegeben.
also wäre ich euch dankbar, wenn es einer (oder mehrere) besser wissen und diesvll auch begründen können.
lg Phil
hab weder im forum noch bei google etwas SINNVOLLES gefunden
vll weiß es ja jmd von euch - und ned nur "ich habe gehört" sonden mir wäre es recht mit hintergrundinfos...
also die frage:
ich hab ne waffenkarte mit 2 plätzen, diese sind bereits voll.
kann/darf ich mir von nem freund/familie, welcher/e ebenfalls berechtigt ist/sind 2 waffen zu besitzen für zB einen bewerb eine waffe ausborgen/tauschen?
ich hab da folgendes dazu entdeckt:
http://forum.iwoe.at/viewtopic.php?f=13&t=6809
ich geb zu ich habs mir durchgelesen, bin aber ned zur gänze befriedigt damit. da sind mir doch zu viele unsicherheiten. außerdem ist auch schon a bissal alt, vll hats da änderungen gegeben.
also wäre ich euch dankbar, wenn es einer (oder mehrere) besser wissen und diesvll auch begründen können.
lg Phil
wer rechtshcreibfheler findet, muss sie behalten
.22lr | .250 | 9kurz | 9x19 | .357mag | .223rem | 12/76
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Re: herborgen von waffen
Ist recht einfach.
Bewerb (andere Person ist dabei): keine Probleme, tauschen, borgen möglich, solange am Gelände.
Bewerb (andere Person nicht dabei): Überlassungserklärung, ABER Transport von A nach B nur mit 2 Waffen, egal welchen (da Du nur 2 eingetragen hast)
Tauschen (für immer oder länger) ist wieder eine andere Sache.
dazu: http://www.pulverdampf.com/viewtopic.php?f=20&t=4683&start=10#p80656
Bewerb (andere Person ist dabei): keine Probleme, tauschen, borgen möglich, solange am Gelände.
Bewerb (andere Person nicht dabei): Überlassungserklärung, ABER Transport von A nach B nur mit 2 Waffen, egal welchen (da Du nur 2 eingetragen hast)
Tauschen (für immer oder länger) ist wieder eine andere Sache.
dazu: http://www.pulverdampf.com/viewtopic.php?f=20&t=4683&start=10#p80656
- doc steel
- MUSCLEGUNNER
- Beiträge: 11210
- Registriert: So 9. Mai 2010, 11:02
- Wohnort: Ich bin jetzt immer da, wo du nicht bist Und das ist immer Delmenhorst
Re: herborgen von waffen
beim borgen - juristisch richtig heisst das überlassen und steht auch so im waff.g. - gehts ums innehaben und nicht um das eigentum oder um den zugang.
das waff.g. schreibt da eh, dass der betreffende nicht mehr waffen als auf seiner wbk vermerkt sind innehaben darf.
unter innehaben versteht das waff.g. dass man nicht mit mehr waffen als in der wbk vermerkt sind z.b. zum schiesstand fahren und sie dort verwenden darf. wenn man z.b. die waffe der ehefrau mitnehemen würde (und die ehefrau nicht dabei ist).
denn dann hätte man ja drei waffen inne.
deshalb darf auch deine frau ihre waffe mit dir gemeinsam in einem tresor lagern, wo ja beide zugang haben.
beim überlassen ist zu beachten, dass man einen schrieb - eine sog. überlassungserklärung - mitführen sollte, wo die daten (name, adr., wbk-nr od. wp.nr etc.) des überlassers und die daten der überlassenen waffe vermerkt sind, als auch - und das ist wichtig - beginn und ende der überlassungsfrist, welche 6 wochen nicht übersteigen darf. selbst verständlich muss der schrieb von beiden seiten unterschrieben sein. die 6 wochen beziehen sich dabei auf die 6-wöchige meldefrist bei veräusserung (an-u. verkauf).
das waff.g. schreibt da eh, dass der betreffende nicht mehr waffen als auf seiner wbk vermerkt sind innehaben darf.
unter innehaben versteht das waff.g. dass man nicht mit mehr waffen als in der wbk vermerkt sind z.b. zum schiesstand fahren und sie dort verwenden darf. wenn man z.b. die waffe der ehefrau mitnehemen würde (und die ehefrau nicht dabei ist).
denn dann hätte man ja drei waffen inne.
deshalb darf auch deine frau ihre waffe mit dir gemeinsam in einem tresor lagern, wo ja beide zugang haben.
beim überlassen ist zu beachten, dass man einen schrieb - eine sog. überlassungserklärung - mitführen sollte, wo die daten (name, adr., wbk-nr od. wp.nr etc.) des überlassers und die daten der überlassenen waffe vermerkt sind, als auch - und das ist wichtig - beginn und ende der überlassungsfrist, welche 6 wochen nicht übersteigen darf. selbst verständlich muss der schrieb von beiden seiten unterschrieben sein. die 6 wochen beziehen sich dabei auf die 6-wöchige meldefrist bei veräusserung (an-u. verkauf).
Zuletzt geändert von doc steel am Mi 18. Feb 2015, 10:17, insgesamt 3-mal geändert.
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- .357 Magnum
- Beiträge: 47
- Registriert: Mi 13. Aug 2014, 15:35
Re: herborgen von waffen
*Doc war schneller*
Man darf (außer bei gemeinsamer Verwahrung mit dem (Ehe-)Partner) außerhalb von Schießstätten keinen Zugriff auf mehr Kat.B Waffen als durch die WBK genehmigt haben.
Meiner Rechtsmeinung nach muss die Forderung "nur mit 2 Waffen" also dauerhaft und nicht nur beim Transport erfüllt sein (Aufbewahrung zu Hause etc.). Wenn also die WBK schon voll ist wird man korrekterweise um einen schriftlichen Tausch nicht herumkommen. (Gab einen Thread der IWOE mit Vorlage dazu... Muss ich raussuchen) Bei Tausch über 6 Wochen natürlich Meldung bei der Behörde.
Man darf (außer bei gemeinsamer Verwahrung mit dem (Ehe-)Partner) außerhalb von Schießstätten keinen Zugriff auf mehr Kat.B Waffen als durch die WBK genehmigt haben.
Meiner Rechtsmeinung nach muss die Forderung "nur mit 2 Waffen" also dauerhaft und nicht nur beim Transport erfüllt sein (Aufbewahrung zu Hause etc.). Wenn also die WBK schon voll ist wird man korrekterweise um einen schriftlichen Tausch nicht herumkommen. (Gab einen Thread der IWOE mit Vorlage dazu... Muss ich raussuchen) Bei Tausch über 6 Wochen natürlich Meldung bei der Behörde.
Re: herborgen von waffen
doc steel hat geschrieben:gehts ums innehaben und nicht um den besitz oder um den zugang.
aha.
§ 6. (1) Als Besitz von Waffen und Munition gilt auch deren Innehabung.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006016



If liberty means anything at all, it means the right to tell people what they do not want to hear.
George Orwell
George Orwell
Re: herborgen von waffen
theengineer hat geschrieben:Meiner Rechtsmeinung nach muss die Forderung "nur mit 2 Waffen" also dauerhaft und nicht nur beim Transport erfüllt sein (Aufbewahrung zu Hause etc.). Wenn also die WBK schon voll ist wird man korrekterweise um einen schriftlichen Tausch nicht herumkommen. ...Bei Tausch über 6 Wochen natürlich Meldung bei der Behörde.
jop
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: herborgen von waffen
6 Wochen hat mann Zeit zum melden
wer macht denn das bitte?!
Dachte immer 2 Wochen hat mann Zeit und das ist schon ah wahnsinn,wenn dann will ich meinen Verkauf oder Kauf gleich auf der WBK haben
Ich mach das immer gleich am selben Tag via Scan an meine Behörde
Und ausserdem Frauen und Waffen borgt ma eh ned her

Dachte immer 2 Wochen hat mann Zeit und das ist schon ah wahnsinn,wenn dann will ich meinen Verkauf oder Kauf gleich auf der WBK haben

Ich mach das immer gleich am selben Tag via Scan an meine Behörde

Und ausserdem Frauen und Waffen borgt ma eh ned her

"Wer wesentliche Freiheit aufgeben kann um eine geringfügige, bloß jeweilige Sicherheit zu bewirken,
verdient weder Freiheit, noch Sicherheit." - Benjamin Franklin
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Re: herborgen von waffen
Alaskan hat geschrieben:6 Wochen hat mann Zeit zum meldenwer macht denn das bitte?!
Dachte immer 2 Wochen hat mann Zeit und das ist schon ah wahnsinn,wenn dann will ich meinen Verkauf oder Kauf gleich auf der WBK haben![]()
hi
auf der WBK hast die eh nie stehen
und es gilt sowieso immer das datum welches am ueberlassungszettel steht und nicht der zeitpunkt wenn der wisch bei der behoerde eingegangen ist
seit dem ZWR ist es zwar jetzt wesentlich besser
aber auch jetzt brauchen manche behoerden intern nochmal ein paar wochen bis die ueberlassungen ins ZWR uebernommen werden
ob du den zettel da nach einer, zwei oder fuenf wochen schickst ist da schon fast unerheblich ...
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- doc steel
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- Wohnort: Ich bin jetzt immer da, wo du nicht bist Und das ist immer Delmenhorst
Re: herborgen von waffen
HS911 hat geschrieben:doc steel hat geschrieben:gehts ums innehaben und nicht um das eigentum oder um den zugang.
aha.§ 6. (1) Als Besitz von Waffen und Munition gilt auch deren Innehabung.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006016
![]()
![]()
wie immer erfrischend provokant!
habe besitz durch eigentum ersetzt.
sonst noch was produktives lager?
-
- .357 Magnum
- Beiträge: 118
- Registriert: Sa 10. Jan 2015, 11:16
Re: herborgen von waffen
doc steel hat geschrieben: sonst noch was produktives lager?
Waffen
Frauen
und Motorräder verleiht man niemals...

Re: herborgen von waffen
Paintfreak hat geschrieben:doc steel hat geschrieben: sonst noch was produktives lager?
Waffen
Frauen
und Motorräder verleiht man niemals...
+1

"Wer wesentliche Freiheit aufgeben kann um eine geringfügige, bloß jeweilige Sicherheit zu bewirken,
verdient weder Freiheit, noch Sicherheit." - Benjamin Franklin
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Re: herborgen von waffen
doc steel hat geschrieben:HS911 hat geschrieben:doc steel hat geschrieben:gehts ums innehaben und nicht um das eigentum oder um den zugang.
aha.§ 6. (1) Als Besitz von Waffen und Munition gilt auch deren Innehabung.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006016
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wie immer erfrischend provokant!
habe besitz durch eigentum ersetzt.
sonst noch was produktives lager?
So wie ich es verstanden hätte, geht es sehr wohl um Zugang: "2 Plätze" heißt für mich "Nie Zugang zu mehr als 2 B-Waffen" mit den bekannten Ausnahmen (gemeinsame Verwahrung bei Ehepartnern, behördlich genehmigter Stand, Verkaufsgespräch etc.)
If liberty means anything at all, it means the right to tell people what they do not want to hear.
George Orwell
George Orwell
Re: herborgen von waffen
Folgende Situation:
Ein Freund von mir fährt in den Urlaub und möchte seine zwei Waffen (Kat. B) nicht im Haus lassen. Das Haus liegt eher abgelegen und der Außenschutz entspricht noch nicht seinen Vorstellungen. Ich habe von vier Plätzen drei belegt, meine Freundin hat von zwei Plätzen einen belegt. Wir könnten also jeweils eine Waffe "deponieren".
Vorgehensweise?
Wir halten die Überlassung schriftlich fest. Bei der Abholung müssten wir rein theoretisch beide dabei sein, da ich ja sonst Zugriff auf fünf Waffen hätte, bis ich zuhause bin. Zuhause legt sie eine Waffe zu sich in den Tresor und ich eine Waffe zu mir in den Tresor. Gegenseitig dürfen wir jeweils keinen Zugriff auf die Waffen des anderen haben.
Ein Freund von mir fährt in den Urlaub und möchte seine zwei Waffen (Kat. B) nicht im Haus lassen. Das Haus liegt eher abgelegen und der Außenschutz entspricht noch nicht seinen Vorstellungen. Ich habe von vier Plätzen drei belegt, meine Freundin hat von zwei Plätzen einen belegt. Wir könnten also jeweils eine Waffe "deponieren".
Vorgehensweise?
Wir halten die Überlassung schriftlich fest. Bei der Abholung müssten wir rein theoretisch beide dabei sein, da ich ja sonst Zugriff auf fünf Waffen hätte, bis ich zuhause bin. Zuhause legt sie eine Waffe zu sich in den Tresor und ich eine Waffe zu mir in den Tresor. Gegenseitig dürfen wir jeweils keinen Zugriff auf die Waffen des anderen haben.
9 mm Luger | .357 Magnum | .223 Remington
Re: herborgen von waffen
Bourne hat geschrieben:Wir halten die Überlassung schriftlich fest. Bei der Abholung müssten wir rein theoretisch beide dabei sein, da ich ja sonst Zugriff auf fünf Waffen hätte, bis ich zuhause bin. Zuhause legt sie eine Waffe zu sich in den Tresor und ich eine Waffe zu mir in den Tresor. Gegenseitig dürfen wir jeweils keinen Zugriff auf die Waffen des anderen haben.
Wennst ihr vorher eine von dir überlässt oder andersrum kann sich einer den Weg sparen und ihr brauchts ned zu 3. zu 2 Terminen hin und her fahren. Aber sonst ist das meine Wissens nach unproblematisch solange das Zeitfenster von 6 Woche nicht überschritten wird.
Lg, paddy
Re: herborgen von waffen
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