Das Neuregistrieren im Forum ist derzeit aufgrund eines technischen Problems nicht möglich. War arbeiten an der Behebung des Fehlers. Bestehende Benutzer können das Forum aber wie immer benutzen. Der Fehler betrifft nur Neuregistrierungen.
Überprüfung der Verwahrung
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
-
- .357 Magnum
- Beiträge: 136
- Registriert: Fr 13. Feb 2015, 19:56
Re: Überprüfung der Verwahrung
Muss man eigentlich Safe aufmachen? Reicht es nicht mit den Finger zu zeigen, dass dort die Waffe liegt? Oder wenn man es schon aufmachen muss, dann aufmachen, aber die Waffen nicht berühren?
Re: Überprüfung der Verwahrung
wenn am Überprüfungsauftrag drauf steht "schaun ob ein Safe da is" dann reicht das Herzeigen vom Safe
wenn der Überprüfungsauftrag verlangt dass die kat B Waffen kontrolliert werden musst die Dinger wohl oder Übel herzeigen
wenn der Überprüfungsauftrag verlangt dass die kat B Waffen kontrolliert werden musst die Dinger wohl oder Übel herzeigen

member the old PD design ? oh I member
-
- Supporter .308 Win
- Beiträge: 3180
- Registriert: Do 13. Okt 2011, 16:16
- Wohnort: Oberösterreich
Re: Überprüfung der Verwahrung
Nana volltrunken war i vor 15 Jahren des letzte Mal.McMonkey hat geschrieben:"...(4) Die Überprüfung ist von den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes an einem Werktag (Montag bis Samstag) zwischen 7 und 20 Uhr vorzunehmen. Außerhalb dieser Zeiten ist eine Überprüfung nur zulässig, wenn entweder die ausdrückliche Zustimmung des Betroffenen vorliegt oder die Überprüfung anderenfalls aus in der Person des Betroffenen gelegenen Gründen in absehbarer Zeit nicht möglich wäre. Die Überprüfung ist ohne jegliche nicht unumgänglich nötige Belästigung oder Störung des Betroffenen vorzunehmen."
Es macht sich halt nicht so gut, wenn du volltrunken dem Beamten auf einen anderen Termin vertröstest.
Re: Überprüfung der Verwahrung
Das versteht sich ja von selbst.Koksi hat geschrieben:Lieber volltrunken einen neuen Termin ausmachen, als volltrunken mit der Waffe hantieren!
In den Safe braucht man ihn nicht schauen lassen.rupi hat geschrieben:wenn am Überprüfungsauftrag drauf steht "schaun ob ein Safe da is" dann reicht das Herzeigen vom Safe
wenn der Überprüfungsauftrag verlangt dass die kat B Waffen kontrolliert werden musst die Dinger wohl oder Übel herzeigen
Wenn man alkoholisiert ist und die Amtshandlung vollziehen lässt, ..... hast du die A....Karte gezogen.SecondAmendment hat geschrieben:Muss man eigentlich Safe aufmachen? Reicht es nicht mit den Finger zu zeigen, dass dort die Waffe liegt? Oder wenn man es schon aufmachen muss, dann aufmachen, aber die Waffen nicht berühren?
Ist jetzt nur als Beispiel zu verstehensavage3000 hat geschrieben:Nana volltrunken war i vor 15 Jahren des letzte Mal.

Was man nicht tut, geschieht auch nicht.
-
- .357 Magnum
- Beiträge: 136
- Registriert: Fr 13. Feb 2015, 19:56
Re: Überprüfung der Verwahrung
Ich verstehe nicht, was Du mit A Karte meinst. Wenn wir davon ausgehen, dass die Amtshandelnde die Wahrheit sowieso für nichts halten, dann ist ja Sachverhalt ganz egal. Sie werden sowieso reinschreiben, was sie wollen, oder?
Zuletzt geändert von SecondAmendment am Sa 28. Feb 2015, 19:01, insgesamt 1-mal geändert.
-
- Supporter .308 Win
- Beiträge: 3180
- Registriert: Do 13. Okt 2011, 16:16
- Wohnort: Oberösterreich
Re: Überprüfung der Verwahrung
er meint wenn man die Amtshandlung über sich ergehen lässt wenn man betrunken ist, hat man die Arschkarte gezogen.
Somit für mich persönlich klar: KEIN Öffnen des safes während Alkoholkonsum. ACHTUNG: ich habe hier nur die Annahme dass während einer Familienfeier wo Alk fliesst , eine Kontrolle stattfindet. Und das ist durchaus , da der Herr Teufel bekanntlich nie schläft, nachvollziehbar
Somit für mich persönlich klar: KEIN Öffnen des safes während Alkoholkonsum. ACHTUNG: ich habe hier nur die Annahme dass während einer Familienfeier wo Alk fliesst , eine Kontrolle stattfindet. Und das ist durchaus , da der Herr Teufel bekanntlich nie schläft, nachvollziehbar