Unterstützt JETZT unser Forum und macht mit beim PDSV-Cup 2025 -> Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=59526
Verwahrungsfrage
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Verwahrungsfrage
Hallo an alle!
Da ich mir demnächste eine Waffe zulegen werde, ist bei mir natürlich die Frage der Verwahrung aufgekommen.
Hab mich also schlau gemacht im Forum und das WaffG durchgelesen und so weit so gut.
Trotzdem hab ich da noch ein paar Unklarheiten.
Meine Wohnsituation sieht im Moment so aus: WG von insgesamt 3 Leuten, davon nur ich eine WBK.
Wohnung ist im Dachgeschoss und hat eine Tür mit zwei Schlössern, aber da ist schon die erste Frage.
In dem PDF von der Verband wird davon geredet, dass es problematisch sein kann wenn die Wohnung ebenerdig ist und dann weitere Sicherungsmaßnahmen notwendig sein könnten. Wie ist das mit schrägen Dachfenstern? Stellen die da irgendwie einen Risikofaktor da?
Hab mir eigentlich gedacht, dass ich die Waffe in einem Plastikwaffenkoffer, Schloß drauf und dann in einem Metal-Ikea-Kastl versperr und den Schlüssel in einen Schlüsselsafe mit Nummernkombination gebe.
So wäre die Waffe ja vor unberechtigtem Zugriff duch Mitbewohner oder andere Anwesende ausreichend geschützt oder?
Einen Safe habe ich mir auch überlegt, allerdings habe ich dafür eigentlich zu wenig Platz und falls wirklich eingebrochen werden sollte ists warscheinlich egal ob sie den Safe wegtragen (hab leider keine Möglichkeit ihn an der Wand zu befestigen) oder das Kasterl einhaun.
Möchte eigentlich nicht für den Fall der Fälle dann dastehen und mir von Behördenseite Mängel oder Mitschuld vorwerfen lassen.
Was meint ihr dazu?
Da ich mir demnächste eine Waffe zulegen werde, ist bei mir natürlich die Frage der Verwahrung aufgekommen.
Hab mich also schlau gemacht im Forum und das WaffG durchgelesen und so weit so gut.
Trotzdem hab ich da noch ein paar Unklarheiten.
Meine Wohnsituation sieht im Moment so aus: WG von insgesamt 3 Leuten, davon nur ich eine WBK.
Wohnung ist im Dachgeschoss und hat eine Tür mit zwei Schlössern, aber da ist schon die erste Frage.
In dem PDF von der Verband wird davon geredet, dass es problematisch sein kann wenn die Wohnung ebenerdig ist und dann weitere Sicherungsmaßnahmen notwendig sein könnten. Wie ist das mit schrägen Dachfenstern? Stellen die da irgendwie einen Risikofaktor da?
Hab mir eigentlich gedacht, dass ich die Waffe in einem Plastikwaffenkoffer, Schloß drauf und dann in einem Metal-Ikea-Kastl versperr und den Schlüssel in einen Schlüsselsafe mit Nummernkombination gebe.
So wäre die Waffe ja vor unberechtigtem Zugriff duch Mitbewohner oder andere Anwesende ausreichend geschützt oder?
Einen Safe habe ich mir auch überlegt, allerdings habe ich dafür eigentlich zu wenig Platz und falls wirklich eingebrochen werden sollte ists warscheinlich egal ob sie den Safe wegtragen (hab leider keine Möglichkeit ihn an der Wand zu befestigen) oder das Kasterl einhaun.
Möchte eigentlich nicht für den Fall der Fälle dann dastehen und mir von Behördenseite Mängel oder Mitschuld vorwerfen lassen.
Was meint ihr dazu?
Re: Verwahrungsfrage
Grundsätzlich gilt: Für Rechtstipps bist du im Verband besser aufgehoben.
Im Endeffekt geht es darum, dass niemand an die Waffe kommt. Bei Mitbewohnern darfst du davon ausgehen, dass die sich nicht mit einer Brechstange an deinem Safe zu schaffen machen. Um zu verhindern, dass halt auch Dritte nicht ran kommen, brauchst du halt entweder eine versperrbare Haustüre, oder im Einzelfall, wenn die Haustüre nicht reicht, um dein Haus/deine Wohnung einbrauchssicherer zu machen, einen entsprechend stärkeren Safe. Denkbar wäre das zB wenn du ein Fenster hast, dass sich nicht verschließen lässt bzw sich auch von außen einfach aufmachen lässt.
Um die Möglichkeit eines derartigen Einzelfalles würde ich mir keine Sorgen machen. Sieh es als Absicherung des Grundsatzes, dass die Waffe sicher verwahrt sein muss.
Theoretisch sollte das zwar reichen, aber praktisch kann ich dir nur zu einem Safe raten.
Leider sind unsere Beamte auch nur Menschen, und es kann dir jederzeit passieren, dass bei der zuständige Beamte bei der Verwahrungskontrolle das nicht als sichere Verwahrungsmöglichkeit ansieht, und du dich dann streiten darfst. In einem derartigen Fall solltest du zwar auch nur zur Nachbesserung beauftragt werden, aber wie gesagt, man weiß nie...
tobnac hat geschrieben:In dem PDF von der Verband wird davon geredet, dass es problematisch sein kann wenn die Wohnung ebenerdig ist und dann weitere Sicherungsmaßnahmen notwendig sein könnten. Wie ist das mit schrägen Dachfenstern? Stellen die da irgendwie einen Risikofaktor da?
Im Endeffekt geht es darum, dass niemand an die Waffe kommt. Bei Mitbewohnern darfst du davon ausgehen, dass die sich nicht mit einer Brechstange an deinem Safe zu schaffen machen. Um zu verhindern, dass halt auch Dritte nicht ran kommen, brauchst du halt entweder eine versperrbare Haustüre, oder im Einzelfall, wenn die Haustüre nicht reicht, um dein Haus/deine Wohnung einbrauchssicherer zu machen, einen entsprechend stärkeren Safe. Denkbar wäre das zB wenn du ein Fenster hast, dass sich nicht verschließen lässt bzw sich auch von außen einfach aufmachen lässt.
Um die Möglichkeit eines derartigen Einzelfalles würde ich mir keine Sorgen machen. Sieh es als Absicherung des Grundsatzes, dass die Waffe sicher verwahrt sein muss.
und dann in einem Metal-Ikea-Kastl versperr[...]So wäre die Waffe ja vor unberechtigtem Zugriff duch Mitbewohner oder andere Anwesende ausreichend geschützt oder?
Theoretisch sollte das zwar reichen, aber praktisch kann ich dir nur zu einem Safe raten.
Leider sind unsere Beamte auch nur Menschen, und es kann dir jederzeit passieren, dass bei der zuständige Beamte bei der Verwahrungskontrolle das nicht als sichere Verwahrungsmöglichkeit ansieht, und du dich dann streiten darfst. In einem derartigen Fall solltest du zwar auch nur zur Nachbesserung beauftragt werden, aber wie gesagt, man weiß nie...
Re: Verwahrungsfrage
Kauf dir einen Safe mit elektronischem Nummernschloß. Den Safe schraubst an die Wand oder in einen Kasten. Den Reseverschlüssel deponierst du z.B. im Büro. Für den Safe: Bauhaus ist ein guter Tipp.
Lg
Lg
Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren!
Benjamin Franklin (1706 - 1790)
Benjamin Franklin (1706 - 1790)
Re: Verwahrungsfrage
@tobnac
Wenn du die Waffe nur lagern willst würde ich mir an deiner Stelle einen billigen Minitresor aus dem Bauhaus in den Kasten schrauben, wenn du die Waffe schnell erreichen willst würde ich mir einen GunVault/SpeedVault oder etwas Ähnliches kaufen, allerdings auch an einem größeren Möbelstück anschrauben (http://www.blackshadow.at/products/Waff ... 2000S.html)
Wenn du die Waffe nur lagern willst würde ich mir an deiner Stelle einen billigen Minitresor aus dem Bauhaus in den Kasten schrauben, wenn du die Waffe schnell erreichen willst würde ich mir einen GunVault/SpeedVault oder etwas Ähnliches kaufen, allerdings auch an einem größeren Möbelstück anschrauben (http://www.blackshadow.at/products/Waff ... 2000S.html)
Re: Verwahrungsfrage
Denk bei der Größe daran, dass die meisten Waffen Kinder bekommen und auch Stauraum für Munition kein Fehler ist.
Gesendet von meinem GT-I9100 mit Tapatalk
Gesendet von meinem GT-I9100 mit Tapatalk
Re: Verwahrungsfrage
hi
am besten einen minitresor aus dem baumarkt in eine kastenrueckwand schrauben
WG und dachflaechenfenster sind wohl beides gefahrenerhoehend
metallspind alleine kann da evt alleine zu wenig sein
am besten einen minitresor aus dem baumarkt in eine kastenrueckwand schrauben
WG und dachflaechenfenster sind wohl beides gefahrenerhoehend
metallspind alleine kann da evt alleine zu wenig sein
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Re: Verwahrungsfrage
rhodium hat geschrieben:Denk bei der Größe daran, dass die meisten Waffen Kinder bekommen und auch Stauraum für Munition kein Fehler ist.
Gesendet von meinem GT-I9100 mit Tapatalk
Haha ja der Gedanke das eine sich irgendwann einsam fühlen könnte ist mir auch schon gekommen.

Problem ist nur das ich kein geeignetes Möbelstück habe um ihn dort drinnen zu verstauen.
Ich schätze mal, dass wenn es ein Safe werden sollte, an die Wand schrauben Pflicht sein wird oder? Der den ich im Auge habe hat ca. 20 Kilo und ist doch schon mal schnell unterm Arm hinausgetragen.
Wenn man als Begründung für die WBK Selbstverteidigung angegeben hat, sollte das aber trotzdem kein Problem darstellen wenn man keinen schnellen Zugriff auf die Waffe hat oder? Nicht das die Beamten dann meinen dass ich ja sowieso keinen Bedarf an der Waffe habe, wenn ich sie im Notfall eh nicht zur Hand habe, sondern in einen seperaten gemeinsamen Zimmer.
Mag jetzt vl. blöd klingen die Frage aber man weiß ja nie wer bzw. in was für einer Laune derjenige kontrollieren kommt.
Re: Verwahrungsfrage
Würde ich dringend empfehlen, wenn die Banditen den Safe leicht davontragen können tun die das im Regelfall auch. Es könnte auch als Mangel bei der Verwahrung angesehen werden wenn das Behältnis zu klein/leicht und nicht irgendwo befestigt ist.tobnac hat geschrieben:Ich schätze mal, dass wenn es ein Safe werden sollte, an die Wand schrauben Pflicht sein wird oder? Der den ich im Auge habe hat ca. 20 Kilo und ist doch schon mal schnell unterm Arm hinausgetragen.
Für die Verwahrung macht die Begründung keinen Unterschied. Wenn die Banditen kommen während du anwesend bist ist es halt von Vorteil schnell an die Schusswaffe zu kommen.tobnac hat geschrieben:Wenn man als Begründung für die WBK Selbstverteidigung angegeben hat, sollte das aber trotzdem kein Problem darstellen wenn man keinen schnellen Zugriff auf die Waffe hat oder?
Deswegen Verband Mitgliedschaft abschließen, den Verband Leitfaden für die Verwahrungskontrolle, das Waffengesetz und die beiden Durchführungsverordnungen in den Kasten legen. Wenn dir wirklich einer blöd kommt ist es gut wenn du deine Rechte kennst bzw. die des Kontrollierenden. Wenn die Polizisten irgendetwas behaupten kannst du dann natürlich auch gleich fragen wo das genau im Gesetz steht, da werden nämlich gelegentlich die abenteuerlichsten Dinge behauptet.tobnac hat geschrieben:Mag jetzt vl. blöd klingen die Frage aber man weiß ja nie wer bzw. in was für einer Laune derjenige kontrollieren kommt.
Re: Verwahrungsfrage
Sich mit der Waffe zu 'verteidigen' würde ich mal *komplett* vergessen.
Bei Waffengebrauch wird die Waffe eingezogen und ein vorläufiges Waffenverbot
in jedem Fall ausgesprochen. Und leider, in 90% der Fälle wird der Richter Dir
vorhalten, Du hättest 'ein gelinderes Mittel' zur Verteidigung verwenden sollen.
Daher: Notwehrüberschreitung mit einer Waffe
Frag ja nicht '...na welches wäre denn ein gelinderes Mittel gewesen?', denn die
standard Antwort des Richters darauf, wird lauten: '...das ist nicht Gegenstand
dieses Verfahrens...'. Ich kenne so ein Verfahren, wo es genau so gelaufen ist.
Ein Tresor sollte in jedem Fall, so lange er von einer Person hätte getragen werden
können, mit den dazu erhältlichen Schrauben so an der Wand befestigt werden,
sodass man den Tresor nicht 'mit einfachen Mitteln' mitnehmen/entfernen kann.
Das ist leider auch eine übliche Floskel der Rechtssprechung.
Einfache kleine elektronische Tresore kann man mühelos 'knacken', indem man einmal
fest mit der Faust draufhaut. (Youtube suchen) Durch die Erschütterung entriegelt
das Ding. Wird dann sehr schwierig zu beweisen, dass die Waffe dennoch gut und
ordentlich versperrt war.
Tresore die nur mit einem Schlüssel zu öffnen/schliessen sind haben einen Nachteil.
Der Einbrecher wird erfahrungsgemäß denken a.) da ist etwas wertvolles drinnen und
b.) '...irgendwo im Zimmer oder in der Wohnung wird der Schlüssel schon versteckt sein..'
und zerlegt Dir die Bude bis aufs letzte Brett, soferne er Zeit dazu hat.
Sollte tatsächlich eine Schlüsselöffnung f.d. Notbetrieb am elektronischen Tresor vorhanden
sein, so ist es ratsam, diese mit einer unauffälligen & neutralen Firmen Etikette zu verkleben.
So an die 200 Euronen mindestens solltest Du für den Tresor plus kräftige Mauerdübel
schon investieren.
WolfgangM
Bei Waffengebrauch wird die Waffe eingezogen und ein vorläufiges Waffenverbot
in jedem Fall ausgesprochen. Und leider, in 90% der Fälle wird der Richter Dir
vorhalten, Du hättest 'ein gelinderes Mittel' zur Verteidigung verwenden sollen.
Daher: Notwehrüberschreitung mit einer Waffe
Frag ja nicht '...na welches wäre denn ein gelinderes Mittel gewesen?', denn die
standard Antwort des Richters darauf, wird lauten: '...das ist nicht Gegenstand
dieses Verfahrens...'. Ich kenne so ein Verfahren, wo es genau so gelaufen ist.
Ein Tresor sollte in jedem Fall, so lange er von einer Person hätte getragen werden
können, mit den dazu erhältlichen Schrauben so an der Wand befestigt werden,
sodass man den Tresor nicht 'mit einfachen Mitteln' mitnehmen/entfernen kann.
Das ist leider auch eine übliche Floskel der Rechtssprechung.
Einfache kleine elektronische Tresore kann man mühelos 'knacken', indem man einmal
fest mit der Faust draufhaut. (Youtube suchen) Durch die Erschütterung entriegelt
das Ding. Wird dann sehr schwierig zu beweisen, dass die Waffe dennoch gut und
ordentlich versperrt war.
Tresore die nur mit einem Schlüssel zu öffnen/schliessen sind haben einen Nachteil.
Der Einbrecher wird erfahrungsgemäß denken a.) da ist etwas wertvolles drinnen und
b.) '...irgendwo im Zimmer oder in der Wohnung wird der Schlüssel schon versteckt sein..'
und zerlegt Dir die Bude bis aufs letzte Brett, soferne er Zeit dazu hat.
Sollte tatsächlich eine Schlüsselöffnung f.d. Notbetrieb am elektronischen Tresor vorhanden
sein, so ist es ratsam, diese mit einer unauffälligen & neutralen Firmen Etikette zu verkleben.
So an die 200 Euronen mindestens solltest Du für den Tresor plus kräftige Mauerdübel
schon investieren.
WolfgangM
- hungarus_old
- Supporter 7,62x54R
- Beiträge: 1674
- Registriert: Mo 31. Mai 2010, 08:05
- Wohnort: NÖ
Re: Verwahrungsfrage
WolfgangM nichts für ungut, aber SV ist fall zu fall. Bitte keine Halbweisheiten.
Zuletzt geändert von hungarus_old am Sa 14. Mär 2015, 20:18, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Verwahrungsfrage
Stimm ich zu, bis auf die 'Halbweißheiten' (halbweisheiten), aber schau Dir die Rechtssprechung solcher Fällehungarus hat geschrieben:WolfgangM nichts für ungut, aber SV ist fall zu fall. Bitte keine Halbweißheiten.
an. Auch hier im Forum. Aber bitte wieder zurück zum Thema 'Verwahrungsfrage' - Danke
WolfgangM
Re: Verwahrungsfrage
Ich halte es auch für übertrieben, sich einen 200 eu safe zuzulegen. Ich halte einen elektronischen kleinen für 30 bis 50 eu für angemessen, 100% in alle Richtungen ist man eh nie abgedeckt. Und wenn die Knarre wegkommt ist die Sch***** sowieso am Dampfen.
Re: Verwahrungsfrage
Wenn es im Zuge eines Einbruchs passiert ist und die Waffe entsprechend verwahrt wurde (was mit der Verwahrungskontrolle ja nachgewiesen ist), gibt es überhaupt keine Probleme, außer dass man eine neue Waffe kaufen muss.lyhrenz hat geschrieben:Ich halte es auch für übertrieben, sich einen 200 eu safe zuzulegen. Ich halte einen elektronischen kleinen für 30 bis 50 eu für angemessen, 100% in alle Richtungen ist man eh nie abgedeckt. Und wenn die Knarre wegkommt ist die Sch***** sowieso am Dampfen.
Re: Verwahrungsfrage
Sollte so sein, ja. Ich hab halt schon Geschichten gehört, dass einem trotzdem leicht ein Strick draus gedreht wird wenn irgendeine Kleinigkeit nicht gepasst hat. Aber ich finde auch, dass man nicht von vornherein vom Schlimmsten ausgehen muss.
Re: Verwahrungsfrage
Die erste Verwahrungskontrolle kommt aber erst nach 5 Jahren der Erstausstellung....(was mit der Verwahrungskontrolle ja nachgewiesen ist)...
Und sollte da vorher etwas passieren, müsste der Einbruch plus die Öffnung des Tresors erkennbar sein.
Bei einem unangeschraubten Tischtresor oder ein GunVault wird der Nachweis der ordnungsgem. Verwahrung schwierig.
Also: ein irgendwo fest angeschraubtes Kastl mit einer einigermassen Sicherheit, die Qualität ist so wie immer proportional
zum Preis (oder meistens ist das so). Ja stimmt, bei mir waren es ca. 200 Euro in Summe, mit allem drumherum im Verbau.
Jeder darf das sehen, so wie er glaubt

WolfgangM