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Antrag WBK Wien

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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SgOberwurm
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Re: Antrag WBK Wien

Beitrag von SgOberwurm » Do 19. Mär 2015, 21:21

Mich würde interessieren ob es Zivildiener gibt die ebenfalls alles erfüllen aber abgelehnt werden/ wurden. . ---》 wenn ja warum. . Hört sich jetzt bissi kindisch an aber theoretisch könnte man bei einem negativ Urteil argumentieren ----》 der oder der hat sie schon ausgestellt bekommen und erfüllt genau das gleiche wie ich. Wäre echt spannend zu wissen wie die das sortieren so ala " Ene Menge Muh"...

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Re: Antrag WBK Wien

Beitrag von lyhrenz » Do 19. Mär 2015, 22:10

Schon mal Kontakt mit Behörden gehabt? Suche keine Logik, das bringt nichts. So einfach geht das alles nicht im Umgang mit Behörden. Da muss man nach ihren Regeln spielen, also gegen den Bescheid berufen oder Beschwerde einlegen - und wenn sie keinen Bock haben schmettern sie die Berufung genauso ab wie den Antrag. Konkret zu deiner Frage werden sie dir sagen, sie koennen dir aufgrund der amtlichen Verschwiegenheitspflicht keine Auskunft darüber geben, warum der xy einen positiven bescheid erhalten hat und du nicht.

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Halvar
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Re: Antrag WBK Wien

Beitrag von Halvar » Do 19. Mär 2015, 23:51

SgOberwurm hat geschrieben:Mich würde interessieren ob es Zivildiener gibt die ebenfalls alles erfüllen aber abgelehnt werden/ wurden. . ---》 wenn ja warum. . Hört sich jetzt bissi kindisch an aber theoretisch könnte man bei einem negativ Urteil argumentieren ----》 der oder der hat sie schon ausgestellt bekommen und erfüllt genau das gleiche wie ich. Wäre echt spannend zu wissen wie die das sortieren so ala " Ene Menge Muh"...


Du musst da 2 Fälle unterscheiden:

Es gibt Dinge, da steht im Gesetzestext eine Formulierung wie "ist zu genehmigen" oder "hat die Behörde auszustellen", etc.
Beispiel ist die WBK. Wenn die Voraussetzungen erfüllt werden, dann IST eine WBK auszustellen, da hat die Behörde normalerweise keinen Spielraum.


Dann gibt es Dinge, da steht in den Gesetzen oder Verordnungen eben etwas wie "kann genehmtigt werden", oder "kann aufgehoben werden" oder "liegt im Ermessen von..."
Dass du bei der Aufhebung der Zivi-Sperre diesen Fall vorliegen hast merkst du schon daran, dass du in Wien ohne Kampfrichterkurs eben keine Chance hast, überall sonst schon.

In dem Fall liegt also alles im Ermessen des Sachbearbeiters.
Ob du dann kriegst was du willst hängt davon ab an wen du gerätst, vielleicht ob er heute miese Laune hat, vielleicht ob ihm einfach deine Nase nicht passt oder öfters auch mal von intenern Weisungen die er von oben erhält.
Klar muss er eine Ablehnung eines Antrags irgendwie begründen, aber der macht den Job auch nicht seit gestern.
Dann steht halt in der Begründung, dass ein ausreichendes sportliches Interesse nicht auszumachen ist. Ja, ein anderer hat das gleiche eingereicht und bekam das bewilligt - so what?

Wenn du dann eben noch was von SV dazuschreibst, dann machst du es ihm natürlich noch leichter eine Ablehnung zu begründen. "Erst erklärt er, er könne es nicht mit seinem Gewissen vereinbaren auf Menschen zu schießen. Jetzt möchte er die Sperre aufgehoben haben weil er eben vielleicht doch auf Menschen schießen will. So geht das natürlich nicht. Abgelehnt!"

Du kannst dir dann einen Anwalt nehmen und Einspruch einlegen wenn dich sowas trifft.
Aber Vorbestellung für eine Waffe würde ich derweil keine aufgeben.
Achja, und wenn du in dem Fall dein psychologisches Gutachten schon hast..... das gilt übrigens nur 6 Monate. Könnte eng werden mit so einem Prozess.


Und darum freut sich hier niemand wirklich über Ermessenspielräume ;)

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Re: Antrag WBK Wien

Beitrag von Plinkster » Fr 20. Mär 2015, 11:43

Halvar hat geschrieben:Wenn du dann eben noch was von SV dazuschreibst, dann machst du es ihm natürlich noch leichter eine Ablehnung zu begründen. "Erst erklärt er, er könne es nicht mit seinem Gewissen vereinbaren auf Menschen zu schießen. Jetzt möchte er die Sperre aufgehoben haben weil er eben vielleicht doch auf Menschen schießen will. So geht das natürlich nicht. Abgelehnt!"


Auch wenn ich es niemandem empfehlen würde auszuprobieren, so wäre hier die Berufung sehr interessant. Ein Zivi erklärt nämlich ausdrücklich von Fällen der Notwehr oder Nothilfe abgesehen nicht auf Menschen schießen zu können, also wäre dem Gesetz nach hier kein Widerspruch drinnen. Dem entgegen steht halt, dass das ZDG Selbstverteidigung nicht als Grund für eine Ausnahmebewilligung angibt. Wäre ein wirklich spannendes Urteil, wenn man SV nur dazuschreibt und nicht als einzigen Grund angibt.


Ich habe übrigens meine Ausnahmebewilligung heute, mit einer Bearbeitungszeit von 8 Tagen erhalten (LPD Wien). Waffenführerschein war wie gesagt beigefügt, wurde im Bescheid allerdings weder positiv noch negativ erwähnt. Nachdem man für jede Anlage einen kleinen Betrag zahlt also doch lieber weglassen ;)

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Re: Antrag WBK Wien

Beitrag von Halvar » Fr 20. Mär 2015, 12:01

Plinkster hat geschrieben: Ein Zivi erklärt nämlich ausdrücklich von Fällen der Notwehr oder Nothilfe abgesehen nicht auf Menschen schießen zu können


Ah, gibt es diese Einschränkung sogar?
Das wusste ich nicht.

Ich weiß nur dass die Zivis in Deutschland früher eben auch der Notwehr und Nothilfe abschwören mussten und sich dann noch früher von einer Kommission eben auch lauter Fragen stellen lassen würden wie "Wenn jemand mit einer Waffe Ihre Mutter bedroht, würden Sie dann nicht...". Wer dann sagte "doch, würde ich", der durfte eben marschieren üben ;)

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Re: Antrag WBK Wien

Beitrag von Plinkster » Fr 20. Mär 2015, 12:07

Zu Kommissiosnzeiten war das soweit ich weiß bei uns auch so. Derzeit ists aber im ZDG und eben auch in der Zivildiensterklärung zum Glück mit dieser in meinen Augen sehr wesentlichen Einschränkung (ist auch eine Verfassungsbetimmung!) formuliert. Jemandem nur weil er das Heer ablehnt eine eventuelle Notwehr absprechen zu wollen wäre ja sowieso absurd.

Siehe §1 Abs1 ZDG
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10005603

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Re: Antrag WBK Wien

Beitrag von Ithrael » Fr 20. Mär 2015, 13:35

Also hätte ich jetzt besser doch SV angeben sollen wie SgOberwurm?
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Weniger Gesetze für Waffen in ÖSTERREICH UND DEUTSCHLAND

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Re: Antrag WBK Wien

Beitrag von Halvar » Fr 20. Mär 2015, 13:42

Ithrael hat geschrieben:Also hätte ich jetzt besser doch SV angeben sollen wie SgOberwurm?


Nein, denn Selbstverteidigung ist nach wie vor kein Grund für die Aufhebung der Sperre.

§5 Abs.5 ZDG hat geschrieben:Für Zwecke der Ausübung der Jagd, für Angehörige traditioneller Schützenvereinigungen sowie für Sportschützen können von der Landespolizeidirektion auf Antrag des Zivildienstpflichtigen in begründeten Fällen mit Bescheid Ausnahmen vom Verbot des Erwerbes und Besitzes genehmigungspflichtiger Waffen und vom Verbot des Führens von Schusswaffen erteilt werden.

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Re: Antrag WBK Wien

Beitrag von Ithrael » Di 24. Mär 2015, 15:12

Hei,
hab mir gedacht ich frage gleich hier. Weil ein neuer Thread lohnt sich da glaub ich nicht.


Wielange dauert das ca bis man da eine Antwort bekommt ob das Waffenverbot aufgehoben wurden oder nicht?!

lg
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Re: Antrag WBK Wien

Beitrag von rupi » Di 24. Mär 2015, 15:41

Ithrael hat geschrieben:Hei,
hab mir gedacht ich frage gleich hier. Weil ein neuer Thread lohnt sich da glaub ich nicht.


Wielange dauert das ca bis man da eine Antwort bekommt ob das Waffenverbot aufgehoben wurden oder nicht?!

lg

maximal 6 Monate ;)
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Re: Antrag WBK Wien

Beitrag von Kapselpracker » Di 24. Mär 2015, 17:37

Ithrael hat geschrieben:....
Wielange dauert das ca bis man da eine Antwort bekommt ob das Waffenverbot aufgehoben wurden oder nicht?!

Plinkster hat geschrieben:...
Ich habe übrigens meine Ausnahmebewilligung heute, mit einer Bearbeitungszeit von 8 Tagen erhalten (LPD Wien). Waffenführerschein war wie gesagt beigefügt, wurde im Bescheid allerdings weder positiv noch negativ erwähnt. Nachdem man für jede Anlage einen kleinen Betrag zahlt also doch lieber weglassen ;)
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Re: Antrag WBK Wien

Beitrag von SgOberwurm » Di 24. Mär 2015, 18:45

Hmm na Gott sei dank mein Gutachten und co sind nur noch 5 Monate und 10 Tage

Puhhh jetzt hatte ich schon angst

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Re: Antrag WBK Wien

Beitrag von Ithrael » Mi 25. Mär 2015, 07:52

Aha also max. 6 Monate und Plinkster hatte sie nach 8 Tagen.

Hätte ich in meiner Arbeit und vorallem in meiner Abteilung soviel Spielraum...

Dann mal bitte Daumen halten für mich, mein Gutachten ist so wie das von SgOberwurm nur so ca 5 Monat noch gültig.
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Re: Antrag WBK Wien

Beitrag von Ithrael » Do 9. Apr 2015, 18:26

Hallo Leute!

Ich habe heute dort angerufen, da wurde mir mitgeteilt, dass demnächst ein Brief eintreffen wird.

Was ich nicht so ganz verstehe und der Grund warum ich in diesem Thread nochmal schreibe. Der Herr am Telefon (auch dafür zuständig) sagte mir dass das Schreiben weder positiv noch negativ sei. Es würde sich eine Frist darauf befinden die ich einhalten soll.

@BigBen
BigBen hat geschrieben:Ich weiss - in dem Thema ist ja mittlerweile alles geschrieben, wäre aber cool wenn du uns auf dem Laufenden halten könntest ob das mit dem Antrag so geklappt hat.

Lg,

Ben


Wie du ja noch weißt und ja sagtest es wäre toll wenn ich euch am laufenden halte.. Komme ich vielmehr mit einer simplen Fragen nochmal hier her.

Was wollen die bitte noch?

Hab das Schreiben so wie du es formuliert hast
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Weiß hier Jemand weiter? evtl selbiges auch durchgemacht und statt positiv / negatives Schreiben ein Brief bekommen?

lg
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Re: Antrag WBK Wien

Beitrag von BigBen » Do 9. Apr 2015, 18:38

Das weiss man bei Beamten leider nie so genau - aber vielleicht wollen sie irgendein Schreiben oder gar Fotos davon wie du die Waffen aufzubewahren gedenkst. War bei mir zumindest bei einer Erweiterung so.
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