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SV, führen s. Waffe, Verwahrung
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- 9mm Para
- Beiträge: 30
- Registriert: Sa 14. Mär 2015, 22:47
SV, führen s. Waffe, Verwahrung
Guten Abend,
Da die Gesetze paar Interpretation zulassen wollte ich nochmal nachfragen und auf Nummer sicher gehen.
Also 1.) Das führen am Körper ohne Waffenpass ist ja verboten, wie schaut es jetzt aus wenn ich zb einen : https://www.google.at/search?site=&sour ... B313%3B346
und die Waffe darin verstau.. oder muss es unbedingt so ein köfferchen sein?
Besteht in österreich die Möglichkeit auch bei offene Gelände wie Jäger zu schießen? Damit ihr wisst was gemeint ist : https://youtu.be/ej39umHaB08
Also ein sicheres Areal vl so wie dieser Herr tief im Wald hinter den Scheiben Erde??
Danke
Da die Gesetze paar Interpretation zulassen wollte ich nochmal nachfragen und auf Nummer sicher gehen.
Also 1.) Das führen am Körper ohne Waffenpass ist ja verboten, wie schaut es jetzt aus wenn ich zb einen : https://www.google.at/search?site=&sour ... B313%3B346
und die Waffe darin verstau.. oder muss es unbedingt so ein köfferchen sein?
Besteht in österreich die Möglichkeit auch bei offene Gelände wie Jäger zu schießen? Damit ihr wisst was gemeint ist : https://youtu.be/ej39umHaB08
Also ein sicheres Areal vl so wie dieser Herr tief im Wald hinter den Scheiben Erde??
Danke
Re: SV, führen s. Waffe, Verwahrung
1. JA aber bitte nicht halb.-teil.- oder unterladen oder wie es auch imme heißen mag
Re: SV, führen s. Waffe, Verwahrung
Was verstehst du unter "offene Gelände"?
Wenns dein eingefriedetes Grundstück ist (oder das eines Menschen, der dir die Erlaubnis dazu gibt) dann grundsätzlich ja. Dabei muss aber sicher gestellt werden, dass das Projektil das Grundstück nicht verlassen kann, die Nachbarn sind wegen der Lärmentwicklung zu beachten, ist die Umgebung Jagdrevier kanns da ebenfalls Probleme geben usw. usw. So ein privater Stand wie der von Hickok45 wird in Österreich wohl eher Träumerei bleiben.
Wenns dein eingefriedetes Grundstück ist (oder das eines Menschen, der dir die Erlaubnis dazu gibt) dann grundsätzlich ja. Dabei muss aber sicher gestellt werden, dass das Projektil das Grundstück nicht verlassen kann, die Nachbarn sind wegen der Lärmentwicklung zu beachten, ist die Umgebung Jagdrevier kanns da ebenfalls Probleme geben usw. usw. So ein privater Stand wie der von Hickok45 wird in Österreich wohl eher Träumerei bleiben.
- Räuber Hotzenplotz
- .50 BMG
- Beiträge: 845
- Registriert: Do 5. Feb 2015, 15:59
- Wohnort: Räuberhöhle
Re: SV, führen s. Waffe, Verwahrung
Hallo,
sagen wir mal so, es ist möglich im Rahmen der Jagd sogenante "Probeschüsse" abzugeben. Aber sich so einen Parcours wie hickock45 aufzubauen und da hemmungslos herumzuballern ist rein illusorisch.
Einfacher ist es sicher einen entsprechenden Keller umzufunktionieren um zumindest für FFW was brauchbares zu haben.
sagen wir mal so, es ist möglich im Rahmen der Jagd sogenante "Probeschüsse" abzugeben. Aber sich so einen Parcours wie hickock45 aufzubauen und da hemmungslos herumzuballern ist rein illusorisch.
Einfacher ist es sicher einen entsprechenden Keller umzufunktionieren um zumindest für FFW was brauchbares zu haben.
2 Jäger treffen sich im Wald...
Re: SV, führen s. Waffe, Verwahrung
Gut das wir das Thema noch nie hatten bitte AUSFÜHRLICH besprechen !
"mit einem netten wort und einer pistole erreicht man mehr, als mit einem netten wort allein .."
Al Capone *17.01.1899 - †25.01.1947
Tracerammunition-bulletinboard.eu __bitte eindeutschen
Al Capone *17.01.1899 - †25.01.1947
Tracerammunition-bulletinboard.eu __bitte eindeutschen
- sixtwentynine
- .223 Rem
- Beiträge: 181
- Registriert: Sa 6. Dez 2014, 18:42
Re: SV, führen s. Waffe, Verwahrung
Es muss sichergestellt werden dass das Projektil das Grundstück nicht verlassrn kann.
Wie ist das eigentlich zu verstehen?
Reicht ein Erdwall als Kugelfang + " ich halte die Waffe immer Richtung dorthin" (riesen Kiesgrube zB)
Oder sind Verblendungen usw. ein muss?
Wie ist das eigentlich zu verstehen?
Reicht ein Erdwall als Kugelfang + " ich halte die Waffe immer Richtung dorthin" (riesen Kiesgrube zB)
Oder sind Verblendungen usw. ein muss?
Kein Versand , Übergabe nur an seriöse Personen mit Lichtbildausweis und Kaufvertrag.
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- .50 BMG
- Beiträge: 609
- Registriert: Mo 28. Mär 2011, 16:17
Re: SV, führen s. Waffe, Verwahrung
Jaaaa!
Da Qildor hats auf den Punkt gebracht!
Ich warte auch schon ewig, bis endlich da herinnen jemand des Führen im Rangebag erlaubt!
Weil den Persilschein druck ich mir dann aus und wenn mich jemand anzeigen wil, dann ....
Sagts doch endlich JA dazu .... biiiittteee!
Und wenns diesmal wieder nix wird, dann probierts des immer wieder! Irgendwann wird des jemanden schon zu blöd werden, und dann passts!
Zuletzt geändert von GSchoenbauer am So 29. Mär 2015, 16:09, insgesamt 1-mal geändert.
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- .50 BMG
- Beiträge: 609
- Registriert: Mo 28. Mär 2011, 16:17
Re: SV, führen s. Waffe, Verwahrung
Und des mitm Kugelfang is ganz leicht zu verstehn:
Da gibts kein soll, kann oder muss, weil da gibts kein Gesetz dafür.
Aber es gibt des AGBG, und nachdem bist Du als mündiger Bürger für alle Deine Handlungen voll verantwortlich.
- Wennst irgendwo herumschießt ohne Kugelfang handelst Du grob fahrlässig und kriegst wegen Gefährdung mit Recht eine aufn Deckel
- Wennst einen unzureichenden Kugelfang hast, dann handelst Du grob fahrlässig und kriegst wegen Gefährdung mit Recht eine aufn Deckel
- Wennst eine brauchbaren Kugelfang hast und es haut Dir trotzdem eine ab und es passiert was, dann hast Du fahrlässig gehandelt und kriegst wegen Gefährdung mit Recht eine aufn Deckel
- Wenn einer kommt und sagt der Kugelfang reicht net aus, dann musst ihm halt beweisen, daß nix passiern kann und des ggf vor Gericht ausstreiten. Wenn aber dann trotzdem was passiert, dann hast Du fahrlässig gehandelt und kriegst wegen Gefährdung mit Recht eine aufn Deckel.
- Wenn sich einer gefährdet fühlt, dann musst ihm halt beweisen, daß nix passiern kann uind des ggf vor Gericht ausstreiten. Wenn aber dann trotzdem .... ... .....
- Wenn Du einen Antrag stellst, daß Dir die Kiesgrube als Schießstand behördlich genehmigt kriegst, dann sagst mir's vorher, weil des Theater und die Auflagen schau ich mir an
aber -- selbst wenn Dir dann dort eine Kugel irgendwohin abhaut und es passiert was, bist auch DU fällig.
und --- jetzt haben wir über die Lärmbelästigung noch gar net geredet.:
Wenn also ......
achja,
des is aber übrigens mit Motorradl, mitm Bogen und sogar mit der Nähmaschine genauso. Wennst was anstellst damit, musstes verantworten. Des liegt bei Dir, was Du Dir zutraust und was Du verantworten willst.
Da gibts kein soll, kann oder muss, weil da gibts kein Gesetz dafür.
Aber es gibt des AGBG, und nachdem bist Du als mündiger Bürger für alle Deine Handlungen voll verantwortlich.
- Wennst irgendwo herumschießt ohne Kugelfang handelst Du grob fahrlässig und kriegst wegen Gefährdung mit Recht eine aufn Deckel
- Wennst einen unzureichenden Kugelfang hast, dann handelst Du grob fahrlässig und kriegst wegen Gefährdung mit Recht eine aufn Deckel
- Wennst eine brauchbaren Kugelfang hast und es haut Dir trotzdem eine ab und es passiert was, dann hast Du fahrlässig gehandelt und kriegst wegen Gefährdung mit Recht eine aufn Deckel
- Wenn einer kommt und sagt der Kugelfang reicht net aus, dann musst ihm halt beweisen, daß nix passiern kann und des ggf vor Gericht ausstreiten. Wenn aber dann trotzdem was passiert, dann hast Du fahrlässig gehandelt und kriegst wegen Gefährdung mit Recht eine aufn Deckel.
- Wenn sich einer gefährdet fühlt, dann musst ihm halt beweisen, daß nix passiern kann uind des ggf vor Gericht ausstreiten. Wenn aber dann trotzdem .... ... .....
- Wenn Du einen Antrag stellst, daß Dir die Kiesgrube als Schießstand behördlich genehmigt kriegst, dann sagst mir's vorher, weil des Theater und die Auflagen schau ich mir an
aber -- selbst wenn Dir dann dort eine Kugel irgendwohin abhaut und es passiert was, bist auch DU fällig.
und --- jetzt haben wir über die Lärmbelästigung noch gar net geredet.:
Wenn also ......
achja,
des is aber übrigens mit Motorradl, mitm Bogen und sogar mit der Nähmaschine genauso. Wennst was anstellst damit, musstes verantworten. Des liegt bei Dir, was Du Dir zutraust und was Du verantworten willst.
Re: SV, führen s. Waffe, Verwahrung
Alles gesagt, Thema wurde hier auch bereits zig-fach behandelt.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
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- 9mm Para
- Beiträge: 30
- Registriert: Sa 14. Mär 2015, 22:47
Re: SV, führen s. Waffe, Verwahrung
Schade dass Österreich so streng ist. Danke jedenfalls für die Info. Mal schauen wie professionell ich den sport betreiben will evtl kauf ich mir ein Waldgrundstück bei mir in der nähe Korneuburg. Lg
Re: SV, führen s. Waffe, Verwahrung
für das geld kannst da wahrscheinlich 100 000 stück muni und 5 waffen kaufen x] ♡
Re: SV, führen s. Waffe, Verwahrung
der Thread wird immer besser
member the old PD design ? oh I member
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- .50 BMG
- Beiträge: 609
- Registriert: Mo 28. Mär 2011, 16:17
Re: SV, führen s. Waffe, Verwahrung
Schade dass Österreich so streng ist.
Der Witz war gut
Du glaubst also echt, daß es in Europe oder im "zivilisierten" Westen irgend ein Land gibt, wo Du für Deine abgegebenen Schüsse nicht voll haftbar bist?
naja ...
http://www.vladi-private-islands.de/de/start/
Re: SV, führen s. Waffe, Verwahrung
hmm, vielleicht sollt ich mir den Wienerwald kaufen, dann könnt ich jagen auch gleich gehn
"der Gerät hat immer Schuld"
Member of Pulverdampf DODLSQUAD - Bande von Schützen ohne Gewinnabsicht
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Re: SV, führen s. Waffe, Verwahrung
Wenn ma am Selfmade Schießstand durch ein Betonkanalrohr schießen würde, wären die in Frage kommenden Winkel doch schon recht eingeschränkt. Lärm ist dann (also beim Schießen im Rohr am Ohr) natürlich ein anderes Thema ...
Gesendet von meinem GT-I9100 mit Tapatalk
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