gewo hat geschrieben:
glaub ned, oder?
und wenn dann nur eines davon
weil einmal isses fuer unberechtigs abstellen auf oeffentlichem grundes
und einmal fuer das benuetzen des oeffentlichen verkehrsraumes mit nicht zum verkehr zugelassenen fahrezeugen
wenn ueberhaupt dann kommt nur eines in frage, eigentlich garkeines ...
ohne pickerl kostet schon auch feste, klar ... aber ich glaube nach anderen rechtsnormen ...
Na war a Mißverständnis, den genauen Delikt kenn i jetzan ned, aber die zwei von dir genannten sind's glaub ich ned.
Worauf ich hinauswollte ist daß man sogar durch nix machen, (in dem Fall daß überschreiten der §57a Frist) zur Kassa gebeten wird.
Fürs Taferl demontieren muß man sich ja zumindest bücken...
@Yoda
Naja wennst nur das Pickerl ned verlängerst ist des alte ja noch auf der Scheib'n da steht das Kennzeichen ja drauf, wenn du dir die Mühe machst das abzukletzeln ham's sicher a bisserl mehr arbeit, bin mir aber sicher daß die adäquat in Rechnung gestellt werden wird.

2 Jäger treffen sich im Wald...