callahan44er hat geschrieben:Hä, über 300m? Da ist das Geschoss doch raus aus Österreich, das gibt Ärger.
Es gibt in Deutschland mehrere über 300m. Z.b. hier.
http://www.mek-schuetzen.de/HTML/rosenberg.html" onclick="window.open(this.href);return false;
Auf dem gesamten Schießstand gilt die „Dreischussregel“.
Sind von den ersten drei abgegebenen Schüssen nicht wenigstens zwei auf der Scheibe, wird der Schütze vom weiteren Schießen ausgeschlossen. Eine Rückerstattung der Bahngebühr erfolgt nicht.
Ich hab da jetzt ja keine Erfahrung, aber angenommen ich hab mein Gewehr auf 100m eingeschossen, ich kenne die ballistischen Daten meiner Ladung und ich errechne den Geschossfall (Bullet Drop), passt das dann so, dass ich von Anhieb auf der Scheibe bin?
Ansonsten find ich diese Regelung ganz schön hart.
Ausnahmen davon nur zum Anschiessen von Waffen und nach vorheriger Anmeldung bei der Aufsicht.
Aha, Anschiessen darf man dann doch wieder?
Wieviel Schuss?
Hmmmm....
Jeder Schütze haftet für Beschädigungen am Schießstand durch seine abgegebenen Schüsse. Ist der Schütze nicht zu ermitteln,
haften beide Schützen gesamtschuldnerisch.
Auch ganz schön starker Tobak.
Für Beschädigungen haften, ok, aber gesamtschuldnerisch?
"Der Euro muss platzen, sonst finden wir uns in einem sozialistischen Zwangssystem wieder."
(Prof. Max Otte)