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WBK mit 18

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: WBK mit 18

Beitrag von Otschi » Di 11. Aug 2015, 18:50

bino71 hat geschrieben:Warst schon beim Bundesheer?
Nein war ich noch nicht
Sämtliche Rechtschreibfehler sind geistiges Eigentum, dienen der Belustigung und sind gewollt.

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Re: WBK mit 18

Beitrag von Otschi » Di 11. Aug 2015, 18:54

Heisenberg hat geschrieben:Ich weiß nicht ob du das warst, aber mich hat am Samstag beim HSV auch jemand darauf angesprochen und kann dir nur das selbe sagen:
Das war nicht zufällig am Flintenstand
Sämtliche Rechtschreibfehler sind geistiges Eigentum, dienen der Belustigung und sind gewollt.

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Re: WBK mit 18

Beitrag von sepp » Di 11. Aug 2015, 19:38

gewo hat geschrieben:
Promo hat geschrieben:
§ 21. (1) Die Behörde hat verläßlichen EWR-Bürgern, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und für den Besitz einer Schusswaffe der Kategorie B eine Rechtfertigung anführen können, auf Antrag eine Waffenbesitzkarte auszustellen. Die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte an andere verläßliche Menschen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und für den Besitz einer solchen Waffe eine Rechtfertigung anführen können, liegt im Ermessen der Behörde; ebenso die Ausstellung an Menschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sofern sie den Nachweis erbringen, daß der Besitz einer solchen Waffe für die Ausübung ihres Berufes erforderlich ist.
hi

beruf ...?
nachweis ...? (und nicht "nur" glaubhaft machung)

da bleibt aber nur sicherheitsdienst, oder?
Ich bin mir sicher dass dies ausschliesslich die Büchsenmacherschüler in Ferlach betrifft als andere Personen :idea:

lg sepp :at1:

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Re: WBK mit 18

Beitrag von piefke » Di 11. Aug 2015, 20:35

sepp hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
Promo hat geschrieben:
§ 21. (1) Die Behörde hat verläßlichen EWR-Bürgern, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und für den Besitz einer Schusswaffe der Kategorie B eine Rechtfertigung anführen können, auf Antrag eine Waffenbesitzkarte auszustellen. Die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte an andere verläßliche Menschen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und für den Besitz einer solchen Waffe eine Rechtfertigung anführen können, liegt im Ermessen der Behörde; ebenso die Ausstellung an Menschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sofern sie den Nachweis erbringen, daß der Besitz einer solchen Waffe für die Ausübung ihres Berufes erforderlich ist.
hi

beruf ...?
nachweis ...? (und nicht "nur" glaubhaft machung)

da bleibt aber nur sicherheitsdienst, oder?
Ich bin mir sicher dass dies ausschliesslich die Büchsenmacherschüler in Ferlach betrifft als andere Personen :idea:

lg sepp :at1:
Oder halt allgemein Arbeit in einem Waffengeschäft wo du vielleicht Waffen der kat B handelst.

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Re: WBK mit 18

Beitrag von gewo » Di 11. Aug 2015, 20:36

sepp hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
Promo hat geschrieben:
§ 21. (1) Die Behörde hat verläßlichen EWR-Bürgern, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und für den Besitz einer Schusswaffe der Kategorie B eine Rechtfertigung anführen können, auf Antrag eine Waffenbesitzkarte auszustellen. Die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte an andere verläßliche Menschen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und für den Besitz einer solchen Waffe eine Rechtfertigung anführen können, liegt im Ermessen der Behörde; ebenso die Ausstellung an Menschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sofern sie den Nachweis erbringen, daß der Besitz einer solchen Waffe für die Ausübung ihres Berufes erforderlich ist.
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da bleibt aber nur sicherheitsdienst, oder?
Ich bin mir sicher dass dies ausschliesslich die Büchsenmacherschüler in Ferlach betrifft als andere Personen :idea:

lg sepp :at1:
hi

die schueler der buechsenmacherschule in ferlach benoetigen zum hantieren mit kat B waffen keine WBK

sie befinden sich in einer gesetzlich anerkannten ausbildung
sie koennen kat B waffen jederzeit hantieren - soferne im zusammenhang mit der ausbildung

guckst du WaffG
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Re: WBK mit 18

Beitrag von gewo » Di 11. Aug 2015, 20:38

piefke hat geschrieben:
sepp hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
Promo hat geschrieben:
hi

beruf ...?
nachweis ...? (und nicht "nur" glaubhaft machung)

da bleibt aber nur sicherheitsdienst, oder?
Ich bin mir sicher dass dies ausschliesslich die Büchsenmacherschüler in Ferlach betrifft als andere Personen :idea:

lg sepp :at1:
Oder halt allgemein Arbeit in einem Waffengeschäft wo du vielleicht Waffen der kat B handelst.
nein
viele meiner mitarbeiter haben keine WBK

du brauchst keine WBK als mitarbeiter im waffenhandel
du bist als waffenhaendler oder als angestellter im waffenhandel von allen bestimmungen des WaffG ausgenommen ausser "fuehren" und "import/export"
evt ist noch was drittes dabei, aber ich glaub ned ...

eine anstellung im waffenhandel kann nie grund fuer eine WBK sein wuerde ich schaetzen
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Re: WBK mit 18

Beitrag von Heisenberg » Di 11. Aug 2015, 20:42

Otschi hat geschrieben:
Heisenberg hat geschrieben:Ich weiß nicht ob du das warst, aber mich hat am Samstag beim HSV auch jemand darauf angesprochen und kann dir nur das selbe sagen:
Das war nicht zufällig am Flintenstand
Meinst du Büchse bzw. den 100m Stand?
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Re: WBK mit 18

Beitrag von gewo » Di 11. Aug 2015, 20:59

edit
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Re: WBK mit 18

Beitrag von hari » Mi 12. Aug 2015, 14:56

Ein 19j Bekannter mit jagdschein hat bei der BH graz-umgebung keine wbk bekommen.

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Re: WBK mit 18

Beitrag von BigBen » Mi 12. Aug 2015, 15:05

Warum sollte er auch, für die Jagd ist eine WBK absolut irrelevant.
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Re: WBK mit 18

Beitrag von hari » Mi 12. Aug 2015, 15:24

BigBen hat geschrieben:Warum sollte er auch, für die Jagd ist eine WBK absolut irrelevant.
Er hat es halt versucht. Liegt ja im ermessen der Behörde. Ich wollte hier nur entsprechendes Feedback geben.

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Re: WBK mit 18

Beitrag von rupi » Mi 12. Aug 2015, 15:31

naja mit welcher Begründung wollte er denn die WBK ?
member the old PD design ? oh I member

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Re: WBK mit 18

Beitrag von gewo » Mi 12. Aug 2015, 15:33

gatterjagd wuerde gehen, oder?
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Re: WBK mit 18

Beitrag von BigBen » Mi 12. Aug 2015, 15:44

Gatterabschuss mit Halbautomat wäre eine Option, hat aber mit Jagd nichts zu tun ;-)
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Re: WBK mit 18

Beitrag von hari » Mi 12. Aug 2015, 15:51

rupi hat geschrieben:naja mit welcher Begründung wollte er denn die WBK ?
Training für späteren jagdlichen WP (fangschuss fallenjagd und nachsuche)

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