IT Guy hat geschrieben:Mir fallen da spontan noch ein:
Leistungssportler, die Profis sind und damit ihr Geld verdienen. -> Pistolenschütze etc.
Galvaniseur der Waffen veredelt (darf da das ein Nicht-Büchsenmacher?)
Tierpfleger für Raubtiere, Riesenschlangen etc. (ja, klingt jetzt ungewöhnlich, ist aber möglich

)
Wie schauts mit "Gewerbliche Munitionserzeugung" aus? Muss man dafür Büchsenmacher sein? Gilt da dann auch die "Gewerblichen" Regelung?
leistungssportler?
weiss ned ....
waffen zur betaeubung meinest du? weil scharf haben die keine...
da gibt es eine sonderregelung glaub ich, weiss grad ned welche ...
ich glaube die waffen werden als §45/ minderwirksam betrachtet (nicht dazu gedacht die abwehrbereitschaft von personen dauerhaft ...)
feuerwehr hat waffen
zb zum aufschiessen von azetylengasflaschen
die haben die aber auch im rahmen irgendeiner sonderbestimmung, brauchen keine WBK
galvaniseur waere aber tatsaechlich ein solcher beruflicher fall, das stimmt
gewerblicher wiederlader kannst nur werden wennst buechsenmacher bist, waffenhaendler alleine reicht nicht aus
und als buechsenmacher mitarbeiter dartfst eh wieder alles haben, agel ob WBK oder nicht