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Verwahrung im Glasschrank (Kat C/D)
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Verwahrung im Glasschrank (Kat C/D)
Heer ist sowieso durch Sondergesetze geregelt.
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Re: Verwahrung im Glasschrank (Kat C/D)
Kann mir jemand beantworten, ob die Verwahrung von einer Kat C/D Waffe ein Problem darstellt, wenn diese entweder in einem absperrbarem, aber tragbarem Behältnis (Koffer/Tasche) lagert, oder nur durch ein Abzugsschloss gesichert herumliegt/hängt, etc? Vor allem ersteres wüsste ich gerne.
Re: Verwahrung im Glasschrank (Kat C/D)
du musst die Waffen nicht nur gegen Verwendung sondern auch gegen Entwendung sichern
wennst den Koffer davontragen kannst is das eher schlecht
wennst den Koffer davontragen kannst is das eher schlecht
member the old PD design ? oh I member
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Re: Verwahrung im Glasschrank (Kat C/D)
rupi hat geschrieben:du musst die Waffen nicht nur gegen Verwendung sondern auch gegen Entwendung sichern
wennst den Koffer davontragen kannst is das eher schlecht
Ales klar, danke!
Re: Verwahrung im Glasschrank (Kat C/D)
Warum nicht so ?
Das müßte so doch paßen
Geschweißter Halter, mit Verstrebungen, Schwerlastdübel in Beton welche vom Gewehr verdeckt sind.
Geschweißter Bolzen welcher den Abzug blockiert, Anschlag damit das Magazin nicht entfernt werden kann.
Umklappbarer Bügel mit verschweißtem Drehpunkt welcher auch das Repetieren verhindert. Somit kann auch kein "waffenrelevanter Teil" entfernt werden.
Beim Öffnen des Zahlenschloßes läßt sich der Bügel umlegen und das Gewehr entnehmen.



Hm..soll ich ne Serienfertigung starten ?

Das müßte so doch paßen

Geschweißter Halter, mit Verstrebungen, Schwerlastdübel in Beton welche vom Gewehr verdeckt sind.
Geschweißter Bolzen welcher den Abzug blockiert, Anschlag damit das Magazin nicht entfernt werden kann.
Umklappbarer Bügel mit verschweißtem Drehpunkt welcher auch das Repetieren verhindert. Somit kann auch kein "waffenrelevanter Teil" entfernt werden.
Beim Öffnen des Zahlenschloßes läßt sich der Bügel umlegen und das Gewehr entnehmen.




Hm..soll ich ne Serienfertigung starten ?




Re: Verwahrung im Glasschrank (Kat C/D)
Aber ein Kind das die Hand daran legt, verfügt über das Ding und so das Kategorie C ist, bist du die WBK los ...
Gesendet von meinem SM-G900F mit Tapatalk
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Re: Verwahrung im Glasschrank (Kat C/D)
rhodium hat geschrieben:Aber ein Kind das die Hand daran legt, verfügt über das Ding und so das Kategorie C ist, bist du die WBK los ...
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Aha, und wenn das Kind die Hand auf ein Auto legt kriegts eine Anzeige wegen Fahren ohne Führerschein?
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Verwahrung im Glasschrank (Kat C/D)
"Kollege" Polizist meint : das ist so in Ordnung... Streng genommen dürfte sie so sogar durchgeladen sein.
Meine Meinung: Ein Baumarkt Waffenschrank ist schneller aufgebrochen...
PS: Eine R94 kriegt sowieso kein Kind zum durchladen (nicht ernst gemeint) ...

Meine Meinung: Ein Baumarkt Waffenschrank ist schneller aufgebrochen...
PS: Eine R94 kriegt sowieso kein Kind zum durchladen (nicht ernst gemeint) ...




Re: Verwahrung im Glasschrank (Kat C/D)
Wie ist das "etwas innehaben" definiert?
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Re: Verwahrung im Glasschrank (Kat C/D)
rhodium hat geschrieben:Wie ist das "etwas innehaben" definiert?
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https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd ... 90052.html
Nur weil du etwas Berühren kannst, hast doch noch lange keine Macht bzw. Gewahrsam darüber.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Verwahrung im Glasschrank (Kat C/D)
BigBen hat geschrieben:rhodium hat geschrieben:Wie ist das "etwas innehaben" definiert?
Nur weil du etwas Berühren kannst, hast doch noch lange keine Macht bzw. Gewahrsam darüber.
is wie bei den frauen

Re: Verwahrung im Glasschrank (Kat C/D)
Wird bei der Verwahrungskontrolle eigentlich zwischen der Art des Waffenschrankes unterschieden? Gibt im Baumarkt ja jeweils die Stahl und die Blechschränke. Waffenschrank steht auf beiden drauf, nur wenn wir ehrlich sind bekommt man den aus Blech auch mit nen Schraubenzieher auf..?
- pointi2009
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Re: Verwahrung im Glasschrank (Kat C/D)
nein da nicht, zumindest bei mir nicht. Heisst ja nur Schutz vor befugt oder unbefugt anwesenden Personen, wie lange der unbefugt Anwesende braucht, um da ran zu kommen ist meiner Meinung für die Verwahrung egal. Was anderes könnte sein, wenn es dann tatsächlich zum Diebstahl kommt und geprüft wird, wie schwer/leicht wer an die Waffen kommt. Da hängt es aber sicher auch vom Aussenschutz ab, wie der Maßstab angesetzt wird.
Versicherungstechnisch schauts dann noch einmal anders aus, was ich weiss.
Versicherungstechnisch schauts dann noch einmal anders aus, was ich weiss.
Serenity Prayer from Niebuhr: "God, grant me the serenity to accept the things I cannot change,
courage to change the things I can,
and wisdom to know the difference."
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Re: Verwahrung im Glasschrank (Kat C/D)
Kehnra hat geschrieben:Wird bei der Verwahrungskontrolle eigentlich zwischen der Art des Waffenschrankes unterschieden? Gibt im Baumarkt ja jeweils die Stahl und die Blechschränke. Waffenschrank steht auf beiden drauf, nur wenn wir ehrlich sind bekommt man den aus Blech auch mit nen Schraubenzieher auf..?
schutz gegen kriminellen taeter ist die eine sache
dagegen hast normalerweise eine tuere die versperrt ist
zweite sache ist schutz vor personen die sich rechtmaessig in der wohnung befinden die aber keinen zugriff auf die waffe haben duerfen
im fall von kat C/D minderjaehrige und im fall von kat B personen ohne genehmigungsdokument (WBK, WP)
da es nicht ueblich ist dass zB die tante mit komplettem einbruchswerkzeug zum sonntagnachmittag kaffee auf besuch kommt ist fuer den schutz der waffe gegen die berechtigt anwesenden personen das versperren der waffe grundsaetzlich ausreichend
es reicht daher auch ein (massiver) schrank oder ein spind
safe ist besser, logisch
der muss aber keine spezielle sicherheitsstufe haben
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: Verwahrung im Glasschrank (Kat C/D)
gewo hat geschrieben:da es nicht ueblich ist dass zB die tante mit komplettem einbruchswerkzeug zum sonntagnachmittag kaffee auf besuch kommt
Sorry 4 Spam, aber da kennst du die Verwandschaft von manchen Leuten nicht
