Dass hat mir der nette Herr von der BH auch so erklärt.gewo hat geschrieben:WaffG 1996; § 47. (2)
Personen, die nach den gewerberechtlichen Vorschriften befugt sind, im Bundesgebiet Waffen und Munition zu erzeugen, zu bearbeiten, instandzusetzen, zu vermieten oder Handel mit diesen zu treiben sowie die bei diesen beschäftigten Menschen, unterliegen hinsichtlich des Erwerbes, Besitzes, der Einfuhr und der Verwahrung von Waffen und Munition, die den Gegenstand ihrer Geschäftstätigkeit bilden, nicht diesem Bundesgesetz. § 37 bleibt unberührt.
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WBK mit 18
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: WBK mit 18
.357mag, .22lr, .308win, .223Rem, .45/70Gov, .17HMR, 16/70, 12/76,
						Re: WBK mit 18
.. und explizit nicht angeführt ist der Transport!
			
									
									A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
						Re: WBK mit 18
wie du meinstPromo hat geschrieben:.. und explizit nicht angeführt ist der Transport!
dann schick ma jetzt die ganzen GLS und DHL und EMS fahrer inkl dem sortierpersonal zum WBK loesen ....
doubleaction OG, Wien
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