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WBK und mein Böses Erwachen
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- GreaseMonkey
- Supporter AR15
- Beiträge: 1316
- Registriert: Fr 26. Nov 2010, 14:29
Re: WBK und mein Böses Erwachen
Mag sein dass ich einfach nicht geübt bin in Behördendeutsch.
Aber ich sehe keinen Satz in dem steht, dass nurmehr max. 5 plätze hergegeben werden sollen.
Ich sehe nur, dass IHR, der Dame, die Erweiterung abgelehnt wurde.
Aber ich sehe keinen Satz in dem steht, dass nurmehr max. 5 plätze hergegeben werden sollen.
Ich sehe nur, dass IHR, der Dame, die Erweiterung abgelehnt wurde.
Da die PN deaktiviert wurden, kann man mich per willhaben.at erreichen
https://www.willhaben.at/iad/gebrauchtw ... 398842962/
https://www.willhaben.at/iad/gebrauchtw ... 398842962/
Re: WBK und mein Böses Erwachen
Sie stützen sich auf:
Sie sagen also, der Abs 2b hat den Abs 2 im Hinblick auf die Rechtfertigung "Schießsport" materiell derogiert, weshalb nur mehr Abs 2b für diese Rechtfertigung anwendbar bleibt.
Das Waffengesetz regelt die Anzahl der erlaubten Waffen im § 23 WaffG. Demnach besteht der Grundsatz, nicht mehr als 2 Schusswaffen der Kategorie B zu besitzen. Ein Abweichen von diesem Grundsatz ist einerseits erlaubt, wenn ein Rechtfertigungsgrund glaubhaft gemacht wird (§ 23 Abs. 2 WaffG) oder andererseits bei der Ausübung des Schießsport bis zu max. 5 Waffen der Kategorie B, wenn die im § 23 Abs. 2bWaffG bestimmten Voraussetzungen erfüllt sind.
4.4. In den Überlegungen des Gesetzgebers kommt klar zum Ausdruck, dass mit § 23 Abs. 2b WaffG eine exklusive Regelung geschaffen werden sollte, um die Frage der Erweiterung von Waffenbesitzkarten aus Gründen des Schießsports abzudecken. Abs. 2b soll demnach eine Klarstellung bringen, die Abs. 2 für den Fall der Ausübung des Schießsports im Erweiterungsfall ablöst. Nach den allgemeinen Interpretationsgrundsätzen „lex specialis derogat legi generali“ sowie „lex posterior derogat legi priori“ ist im vorliegenden Fall der Bestimmung des § 23 Abs. 2b WaffG der Vorrang zu geben und nicht auf den Tatbestand des Abs. 2 leg.cit. Bezug zu nehmen. Der Verweis in § 23 Abs. 2b WaffG auf § 23 Abs. 2 WaffG ist demnach – wie bereits oben ausgeführt und aus den Materialien deutlich ersichtlich – alleine als Verweis auf die sonstigen Anwendungsfälle (z.B. Jagd oder auch Erstausstellungen von Waffenbesitzkarten von Sportschützen) des § 23 Abs. 2 WaffG zu sehen. § 23 Abs. 2b WaffG – Erweiterung der Waffenbesitzkarte für Sportschützen – wird hiervon nicht berührt bzw. hierdurch nicht ergänzt.
Sie sagen also, der Abs 2b hat den Abs 2 im Hinblick auf die Rechtfertigung "Schießsport" materiell derogiert, weshalb nur mehr Abs 2b für diese Rechtfertigung anwendbar bleibt.
Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
Re: WBK und mein Böses Erwachen
Gleichtzeitig steht aber auch unter 4.2:
4.2. Jedoch verweist § 23 Abs. 2b WaffG auch darauf, dass die Bewilligung dann nach dieser Bestimmung vorzunehmen ist, wenn dies nicht schon aufgrund des Abs. 2 leg.cit. erfolgt, der ja ua. auch für Fälle der Ausübung des Schießsports Anwendung findet. In Interpretation dieses Verweises liegt nahe, dass der Gesetzgeber hier Fälle angedacht hat, die neben dem Schießsport z.B. die Jagd oder sonstige Bewilligungsgründe nach § 23 Abs. 2 WaffG betreffen. Um entsprechende Klarheit zu erlangen ist hier auf die Gesetzesmaterialien hinsichtlich § 23 Abs. 2b WaffG Bezug zu nehmen.
Re: WBK und mein Böses Erwachen
Aber 4.2 steht vor 4.4. Und im Prinzip steht da nur, dass Abs 2 auch auf andere Rechtfertigungsgründe anwendbar ist.
Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
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- .50 BMG
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- Registriert: Di 5. Nov 2013, 20:21
Re: WBK und mein Böses Erwachen
Ich hab vor 2 Wochen von 2 auf 10 Plätze erweitern können. WBK seit 1996, ca. 30 Listen im Laufe von 18 Monaten.
Re: WBK und mein Böses Erwachen
Ich hab heute den Bescheid bekommen, von 2 auf 4.
WBK seit 14 Monaten und 6 Listen innerhalb von ca 10 Wochen.
WBK seit 14 Monaten und 6 Listen innerhalb von ca 10 Wochen.
Re: WBK und mein Böses Erwachen
N bekannter von mir währ heute in Gmunden erweitern gewesen von 2 auf 4 WBK seit Jänner 2013 ca 30 Listen mitgehabt
Da hats geheißen vor 5 Jahre geht derzeit nix
Aber sie warten auch derzeit des Berufungsurteil von dem VGH Urteil ab
Da hats geheißen vor 5 Jahre geht derzeit nix
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"Ein Hobby muss keinen Sinn haben sondern einfach nur Spaß Machen"
- Dauerfeuer
- .50 BMG
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- Registriert: Do 18. Jun 2015, 13:21
Re: WBK und mein Böses Erwachen
völlig sinnlos dieser Thread.... Jeder, der erweitern will, weiss was zu tun ist, die Aufganslerei, wer, wieviele neue Plätze bekommen hat, ist völlig fehl am Platz.
Abgesehen davon, dass ich nicht alle Aussagen glaube, führt es nur dazu, dass etwaige unbeteiligte Zuseher Wellen schlagen, die wir alle nicht brauchen können.
So viele Threads werden in letzter Zeit geschlossen, aber jene dies verdient hätten, bleiben offen...
Abgesehen davon, dass ich nicht alle Aussagen glaube, führt es nur dazu, dass etwaige unbeteiligte Zuseher Wellen schlagen, die wir alle nicht brauchen können.
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Don't eat the yellow snow...
Re: WBK und mein Böses Erwachen
Dauerfeuer hat geschrieben:völlig sinnlos dieser Thread.... Jeder, der erweitern will, weiss was zu tun ist, die Aufganslerei, wer, wieviele neue Plätze bekommen hat, ist völlig fehl am Platz.
Abgesehen davon, dass ich nicht alle Aussagen glaube, führt es nur dazu, dass etwaige unbeteiligte Zuseher Wellen schlagen, die wir alle nicht brauchen können.
So viele Threads werden in letzter Zeit geschlossen, aber jene dies verdient hätten, bleiben offen...
Aha....na wenn du meinst
Wo steht hier auch nur ansatzweise was in Richtung "Aufganslerei" und was genau kann hier bei unbeteiligten Zusehern Wellen schlagen die wir nicht brauchen können? Was du an Aussagen glaubst ist dabei mal irrelevant.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
- Dauerfeuer
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Re: WBK und mein Böses Erwachen
ich bin sicher ich kann irgendwo einen Typen auftreiben, der hat innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt der WBK auf 25 Plätze erweitert... wer bietet mehr? In der Richtung war das gedacht, aber...ja, passt scho, du bist der Chef.
Don't eat the yellow snow...
Re: WBK und mein Böses Erwachen
Dauerfeuer hat geschrieben:ich bin sicher ich kann irgendwo einen Typen auftreiben, der hat innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt der WBK auf 25 Plätze erweitert... wer bietet mehr? In der Richtung war das gedacht, aber...ja, passt scho, du bist der Chef.
Ich kenne selbst Fälle die in den letzten Monaten problemlos Erweitern konnten. Das sind Fakten, und hat nichts mit einem Schwanzvergleich zu tun, sondern führt nur die uneinheitliche Praxis bei den Waffenbehörden vor Augen. Der Gesetzestext ist meiner Meinung nach eindeutig und ich hab große Hoffnung, dass die Behörden die aktuell normale Erweiterungen verweigern und nur mehr Erweiterungen nach §23 (2b) zulassen, irgendwann eines Besseren belehrt werden. Dafür wäre aber wohl ein Instanzenzug mit fähigen Anwälten nötig...
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: WBK und mein Böses Erwachen
seh ich das so richtig?
eine erweiterung nach §23 (2b) geht nach 5 jahren wbk und "brav sein" ohne listen oder sonstiges gschisti gschasti ?!
aber eben nur UM jeweils 2 bis MAXIMAL 5 plätze
eine erweiterung nach §23 (2) is eher unabhängig davon, wie lang man die wbk schon hat
es werden listen, schreiben vom vereinsobmann und so weiter (gschisti gschasti eben) benötigt ?!
zubehör kann ich mir bei jeder erweiterung eintragen lassen und muß auch nix nachweisen
nehme an es reicht in der begründung ein "will vorderlader schießen" oder so ?!
eine erweiterung nach §23 (2b) geht nach 5 jahren wbk und "brav sein" ohne listen oder sonstiges gschisti gschasti ?!
aber eben nur UM jeweils 2 bis MAXIMAL 5 plätze
eine erweiterung nach §23 (2) is eher unabhängig davon, wie lang man die wbk schon hat
es werden listen, schreiben vom vereinsobmann und so weiter (gschisti gschasti eben) benötigt ?!
zubehör kann ich mir bei jeder erweiterung eintragen lassen und muß auch nix nachweisen
nehme an es reicht in der begründung ein "will vorderlader schießen" oder so ?!
Re: WBK und mein Böses Erwachen
mir hat der Beamte gestern gesagt, Zubehör darf er mir vorher nicht eintragen, das geht erst, wenn ich Zubehör habe.......klingt komisch, oder?
Re: WBK und mein Böses Erwachen
Blaine hat geschrieben:seh ich das so richtig?
Leider nicht mehr. Du kannst noch Glück haben, daß die Deine Bezirkshauptmannschaft die Info noch nicht hat.
Es läuft darauf hinaus, dass man erst nach 5 Jahren erweitern kann.
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- .50 BMG
- Beiträge: 761
- Registriert: Di 5. Nov 2013, 20:21
Re: WBK und mein Böses Erwachen
Ich wollte hier doch nicht angeben sondern einfach nur posten, dass bezüglich Erweiterung auch jetzt noch positive Nachrichten möglich sind.