Hallo Gemeinde,
von mehreren Büchsenmachern bzw. Händlern habe ich erfahren, dass ein belgischer Zimmerstutzen Kal.4mm Flobert aus dem 19. Jh. wegen Mindergefährlichkeit nicht in's ZWR eingetragen muss.
Leider konnte ich bis jetzt keinerlei Richtlinie für diese Mindergefährlichkeit finden, vielleicht hat jemand von Euch hier Infos oder einen Verweis auf einen Rechtstext.
Bitte -> Danke
l.G.
Erwin
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Uns werden immer noch vereinzelt Pronbleme wegen "zu viele falsche Einloggversuche" gemeldet. Wenn Euch sowas grundlos passiert dann bitte um Rückinfo an uns.
Solltet Ihr auf weitere Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.
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mindergefährliche Stutzen
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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mindergefährliche Stutzen
L.G.
Erwin Roland

Wer Schreibfehler findet, darf sie behalten.
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- Counterstriker
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- Beiträge: 706
- Registriert: Fr 14. Jan 2011, 09:33
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Re: mindergefährliche Stutzen
http://www.jusline.at/45_Ausnahmebestim ... WaffG.html" onclick="window.open(this.href);return false;
Wenn alle das täten was sie mich können, dann käme ich gar nicht mehr zum sitzen.
Re: mindergefährliche Stutzen
Herzlichen Dank!
L.G.
Erwin Roland

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