Also Schriftlich braucht es da gar nichts. In Österreich sind immer noch mündliche Verträge zulässig. Überprüft kann auch alles werden, dafür gibt es ja das ZWR.mr400watt hat geschrieben:Mit gegenseitiger Überlassung geht das. Schriftlich wäre wichtig. Die gesamt zulässige Zahl auf Deiner WBK darf nicht überschritten werden.
Gemeinsame Verwahrung ist meines Wissens nach nur unter Eheleuten zulässig.
Grüße - Flo
Lt Waffenrecht Runderlass ist auch an Mitbewohner, sofern diese im Besitz eines Waffenrechtlichen Dokuments sind, keine überspitzt stringenten Anforderungen zu stellen. VwGH Erkenntnis 2978/80 vom 22.04.1981.
Da lt der derzeitig vorherrschenden Rechtssprechung Lebensgemeinschaften immer mehr der Ehe gleich gestellt werden, dürfte kein Problem mit einer gemeinsamen Verwahrung gegeben sein.