Bdave hat geschrieben:Wie isn das mit den verbotenen Pumpguns die noch in Privatbesitz sind? Mit denen darf man dann wsl. ned mal mehr irgendwo hin schießen gehen oder? Dh. wenn ich mir jetzt noch schnell meine Bubenträume erfüll und ein AUG + OA 15 kauf und die Regelung wirklich kommt, kanns sein, dass ich die Dinger nur zum streicheln und anschauen herumstehen hab, oder?
Bzw. müsst man dann wsl. einen privaten Schießkeller finden ...
Die neue Regelung ziehlt ja nur darauf ab den zukünftigen Erwerb durch Normalsterbliche zu unterbinden, nicht die Regeln am Schießstand etc (für die es in Ö ja meines Wissens nach eh keine Regelungen gibt). Wenn du sie aber vor dem Inkrafttreten des Gesetzes legal erworben hast is es so als ob die Regelung für dich nicht gelten würde (also Besitz, Transport, Ersatzteile, Schießen ggf. Führen), natürlich ausgenommen dessen dass du den HA/die Pumpgun dann nicht mehr an Normalsterbliche weiterverkaufen darfst.
