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Pistolengriff Aufsatz bei Ordonnanzbewerben erlaubt?

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tiberius
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Pistolengriff Aufsatz bei Ordonnanzbewerben erlaubt?

Beitrag von tiberius » Fr 27. Nov 2015, 11:19

Hi,

lt. den Regeln fürs Ordonnanzgewehr Schiessen sind bei Bewerben keine Änderungen am Schaft erlaubt.
Es gibt allerdings für den Schwedenmauser ein originales Zubehörteil, dass einen Pistolengriff andeuted,
allerdings nur auf den Schaft durch die vorhandenen Riemen- und Handschutzschrauben aufgeschraubt wird,
der originale Schaft wird nicht verändert (2. und 5. Gewehr von oben):

Bild
Bild

Das gute Stück wurde auch hochofiziell von der schwedischen Armeeverwaltung genehmigt:
Bild
http://dutchman.rebooty.com/images/add_ ... l_grip.jpg

Quelle: http://dutchman.rebooty.com/fsr.html

Ist sowas bei Bewerben zugelassen oder nicht?
Nachdem ja die Diopter der Schwedenmauser auch erlaubt sind, und es ein originales Teil ist
(also keine neu Anfertigung vom Büchser) dacht ich mir, das könnte gehen, oder lieg ich da falsch?

mfg tiberius

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