Die Terroristen haben die Maßnahmen beschleunigt!
Vorlage eingelangt im Österreichischen Parlament am 26.11.2015...
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11) Die Grundsätze, an denen sich die Maßnahmen der Europäischen Kommission zur
Beherrschung und Verringerung der Risiken ziviler Feuerwaffen orientieren sollen, wurden in
eine Gesamtstrategie eingebettet, siehe die Mitteilung „Schusswaffen und die innere
Sicherheit der EU: Schutz der Bürger und Unterbindung des illegalen Handels“13 aus dem
Oktober 2013. In dieser Mitteilung schlägt die Kommission Maßnahmen zur Erhöhung der
Sicherheit der EU-Bürger im Zusammenhang mit Feuerwaffen und zum Schutz des legalen
Marktes vor. Überdies wurde in der vor kurzem veröffentlichten Mitteilung der Kommission
„Die Europäische Sicherheitsagenda“14 ein Ausblick auf die anstehenden Initiativen zu
Feuerwaffen gegeben, in dem betont wird, dass in Bezug auf die Deaktivierung von
Feuerwaffen ein einheitlicher Ansatz notwendig ist, damit deren Reaktivierung und
Verwendung durch Straftäter verhindert werden kann; dieses Problem ist vorrangig zu
behandeln.
In der Mitteilung wurde auch eine Überarbeitung der geltenden Rechtsvorschriften
zu Feuerwaffen im Jahr 2016 gefordert, um den Informationsaustausch (z. B. durch das
Hochladen von Informationen über beschlagnahmte Waffen in das Informationssystem von
Europol) und die Nachverfolgbarkeit zu verbessern, die Kennzeichnung zu vereinheitlichen
und einheitliche Standards für die Neutralisierung von Feuerwaffen festzulegen. Nach den
tragischen Ereignissen vom 13. November 2015 in Paris hat die Kommission beschlossen, die
Überarbeitung der Feuerwaffen-Richtlinie vorzuziehen, die dann zusammen mit diesem
Bericht angenommen werden kann. Die Erkenntnisse dieses Berichts dienen als Grundlage für
die genannten Maßnahmen.
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