BigBen hat geschrieben:mr400watt hat geschrieben:Fotos sind natürlich nicht erlaubt. Genau so wenig wie der Blick IN den Tresor oder Kontrolle von C und D Waffen.
Ein Protokoll muss Dir auf Nachfrage ausgehändigt werden. Mit Dienstnummer. Namen sind freiwillig.
Ich bitte um Quellenangabe für diese Aussagen - worauf kann ich mich berufen?
Dienstnummer/Name: http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassun ... r=10005857
§9
Daten die sie sammeln dürfen: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006016
§55, Fotos von örtlichen Gegebenheiten sind nicht Teil der Daten, die gesammelt werden dürfen. Einzig §41 (für mehr als 20 Schusswaffen) kann hier eine Ausnahme bedingen, wobei eine fotografische Dokumentation hier (Annahme meinerseits) höchstens durch einen Gutachter und freiwillig erfolgen kann. Ein normaler Polizist wird kaum ein entsprechendes Fachwissen haben, um die baulichen Maßnahmen zur sicheren Verwahrung korrekt bewerten zu können.
§ 25 WaffG gibt Auskunft darüber, was bei der Überprüfung der Verlässlichkeit geprüft wird - es geht hier ausschließlich um WBK/WP und damit verbundene Waffen der Kat. B
Dass Privatbesitz nicht fotografiert werden darf, solange kein Verbrechen vorliegt, sollte klar sein und Hausdurchsuchung ist es auch keine. Ein Tresor hat nicht die alleinige Aufgabe nur Kat. B Waffen zu beherbergen. Da sind grundsätzlich auch andere private Gegenstände und Wertsachen drin.
Die Verwahrungsmöglichkeit ist durch den Tresor gegeben. Der Inhalt geht niemanden etwas an. Man möchte ja auch nicht, dass einem der Beamte bei der Eingabe des Codes zusieht.
Dazu gibt es sicher auch irgendwo einen entsprechenden Paragraphen oder Entscheid, aber den such ich jetzt nicht auch noch

EDIT: http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassun ... r=10005857
§5 Abs. 3, letzter Satz würde den Anspruch auf Privatsphäre stützen.
Grüße - Flo