na wenn du meinst eine Kat A Kriegswaffe zu besitzen kein Verstoß gegen das Kriegsmaterialgesetz darfstellt dann okayRevierler hat geschrieben:Kenn ich keines.
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Uns werden immer noch vereinzelt Pronbleme wegen "zu viele falsche Einloggversuche" gemeldet. Wenn Euch sowas grundlos passiert dann bitte um Rückinfo an uns.
Solltet Ihr auf weitere Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.
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[waffengebraucht] Troy AR-15 (.308WIN) Pump-Action
Forumsregeln
WICHTIG: Bitte kennzeichnet IMMER ob der Verkäufer in Österreich oder Deutschland sitzt!
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Re: [waffengebraucht] Troy AR-15 (.308WIN) Pump-Action
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Re: [waffengebraucht] Troy AR-15 (.308WIN) Pump-Action
Es geht darum dass er "Kriegswaffengesetz" geschrieben hat...ein solches gibt es nicht. Wenn man schon mit Recht-Fachausdrücken um sich wirft, sollte man zumindest die richtigen Begriffe verwenden 

Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: [waffengebraucht] Troy AR-15 (.308WIN) Pump-Action
auf mehr alsBigBen hat geschrieben:Es geht darum dass er "Kriegswaffengesetz" geschrieben hat...ein solches gibt es nicht. Wenn man schon mit Recht-Fachausdrücken um sich wirft, sollte man zumindest die richtigen Begriffe verwenden
Kat A = pfui
kann ichs nicht mehr komprimieren

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Re: [waffengebraucht] Troy AR-15 (.308WIN) Pump-Action
Dem ist auch nichts mehr hinzuzufügenrupi hat geschrieben:auf mehr alsBigBen hat geschrieben:Es geht darum dass er "Kriegswaffengesetz" geschrieben hat...ein solches gibt es nicht. Wenn man schon mit Recht-Fachausdrücken um sich wirft, sollte man zumindest die richtigen Begriffe verwenden
Kat A = pfui
kann ichs nicht mehr komprimieren

Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: [waffengebraucht] Troy AR-15 (.308WIN) Pump-Action
ändert aber nix daran dass ich das ding trotzdem gern mal in der Hand hätte zum Zerlegen
und wenns beim KM Händler nur im Geschäft ist
und wenns beim KM Händler nur im Geschäft ist

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Re: [waffengebraucht] Troy AR-15 (.308WIN) Pump-Action
hat schon jemand kontakt aufgenommen?
Re: [waffengebraucht] Troy AR-15 (.308WIN) Pump-Action
WaffG § 18. (1)BigBen hat geschrieben:Es geht darum dass er "Kriegswaffengesetz" geschrieben hat...ein solches gibt es nicht. Wenn man schon mit Recht-Fachausdrücken um sich wirft, sollte man zumindest die richtigen Begriffe verwenden
besser ?

„Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren.“ Benjamin Franklin
Re: [waffengebraucht] Troy AR-15 (.308WIN) Pump-Action
Mit wem und warum? Wir sind ja nicht die Exekutive...abactus hat geschrieben:hat schon jemand kontakt aufgenommen?
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: [waffengebraucht] Troy AR-15 (.308WIN) Pump-Action
mit dem Verkäufer - der allgemeinen Belustigung halber...BigBen hat geschrieben:Mit wem und warum? Wir sind ja nicht die Exekutive...abactus hat geschrieben:hat schon jemand kontakt aufgenommen?
Re: [waffengebraucht] Troy AR-15 (.308WIN) Pump-Action
manchesmal glaube ich das solche Anzeigen selbst von unserer Exekutive geschalten werden... da gibts auch leute die ne Pumpgun zum Erben suchen, etc.
9x19 | 357 Mag. | 44 Mag. | 223 Rem. | 308 Win. | 7,62x54R | 8x57JS | 338 Lapua Magnum | 45-70 Govt. | Kal. 12
*** Suche schönes Bajonett für Perser Mauser inkl. Scheide ***
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Re: [waffengebraucht] Troy AR-15 (.308WIN) Pump-Action
aber nicht mit Repetierern die vom Unwissenden erstmal als verboten empfunden werden müssenmaggus hat geschrieben:manchesmal glaube ich das solche Anzeigen selbst von unserer Exekutive geschalten werden... da gibts auch leute die ne Pumpgun zum Erben suchen, etc.
der ungeschulte Bürger weiß das ja nicht
und wenns ihm als Repetierer verkauft wird darf er den ab 18 haben
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Re: [waffengebraucht] Troy AR-15 (.308WIN) Pump-Action
Sach mal, weil in letzter Zeit immer wieder so Teile aufpoppen: Wenn man so ein Ding in der WBK stehen hat, zählt das dann quasi als Ausnahmegenehmigung?
Re: [waffengebraucht] Troy AR-15 (.308WIN) Pump-Action
nein, aber die Leute glauben dass es so istDerDaniel hat geschrieben:Sach mal, weil in letzter Zeit immer wieder so Teile aufpoppen: Wenn man so ein Ding in der WBK stehen hat, zählt das dann quasi als Ausnahmegenehmigung?
und jetzt mit dem Zentralen Waffenregister kommt die Behörde langsam drauf was die Leute so daheim haben und wird aktiv
zumindest bei den Kat B
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Re: [waffengebraucht] Troy AR-15 (.308WIN) Pump-Action
der eine oder andere nicht so schlaue wird sich beim öffnen solcher Anzeigen denken das er nen Lotto 6er gemacht hat, und schnell zuschlagen... es gibt auch noch leute die nicht wissen das gewisse Dinge Verboten sind 

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Re: [waffengebraucht] Troy AR-15 (.308WIN) Pump-Action
In AT stehen keine Waffen in der WBK - nur die Anzahl... (Ausnahme ggf. Für Kat A)DerDaniel hat geschrieben:Sach mal, weil in letzter Zeit immer wieder so Teile aufpoppen: Wenn man so ein Ding in der WBK stehen hat, zählt das dann quasi als Ausnahmegenehmigung?
Kat C stehen erst recht nicht in der WBK
Selbst Leute die sich ein bisschen mit dem Gesetz beschäftigen, vermuten in der angebotenen Waffe zuerst eine Kat C - weil sie davon ausgehen, dass es sich um eine "Vorderschaftsrepetierbüchse" handelt - was ja grundsätzlich richtig ist und Vergleich mit einer Remington 7600 oder 7615 äußerlich nahe liegt.
Um das Teil "logischerweise" als Kat A zu identifizieren, muss man zuerst mal wissen dass da ein KM Bauteil drinnen ist...
Dass das alles unlogisch (wie das übrige WaffG auch) ist und damit das Kind mit dem Bade ausgeschüttet wird steht auf einem anderen Blatt.
Am Ende wirds auf den Richter ankommen...