.22Kurz und .22 Z-Lang
Sind kontraproduktiv da damit bei mir faktisch jedes KK-Gewehr zum Einzellader wurde(inkl gefummel mit der Patrone), weil die Short sowieso zu kurz für die Magazine und Patronenlager (.22lr) und die Z-Lang sind eine Mischung aus beiden. Ich weiß jetzt nicht auswendig ob da das kürzere Geschoss aus der .22kurz auf einer .22lr Hülse sitzt oder ob die die Hülse auch gekürzt haben. Jedenfalls produzierten die Z-Lang nur "Nosedives" und die Kurz konnten nie ohne beschädigungen am Projektil ausm Magazin geladen werden. Ausserdem geht mit denen auf kein Tier irgendwas weil die Dinger keine Energie haben... Wo her auch.
Um noch mal auf die Gschichte mit den Tauben zurück zukommen... Mal davon abgesehen davon das die Idee gelinde gesagt sehr gewagt ist, hab ich mal kurz im Netz gesucht und bin draufgekommen dass Tauben nicht in allen Bundesländern zum "Wild" - sprich zu den jagbaren Tieren zählen.
Keine Ahnung gegen was man dann verstößt, warscheinlich Tierschutzrecht oder sowas. Vielleicht kann sich ein rechtlich versierter Forumuser dazu äussern, gern auch per PN, würde mich persönlich wirklich interessieren welches Recht da greift bzw. bei wem man sich dann verantworten muss wenn man Tiere jagt die nicht unter jagbare Tiere fallen.
