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Schießkeller
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- .357 Magnum
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Re: Schießkeller
Jamie Blake hat geschrieben:yoda hat geschrieben: Fertig der Keller fast ist, viele 1000 Geschosse im Sandhaufen stecken tun, großen Spaß es macht!http://kellerumbauer.simpleblog.org/
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Also wirklich Respekt vor dieser Leistung.
Wir wollen das Ganze nicht so professionell verwirklichen. Für den Anfang soll die Lüftung nur nach dem Schießen laufen, wir werden dann in der frischen Luft eine Pause einlegen.
Vor dem Schießen wird das Lüftungsrohr dann wieder verschlossen und die Tür zugemacht.
Noch eine Frage: Dürfen während dem Schießen auch Personen ohne WBK und Minderjährige als Zuschauer anwesend sein?
Grüße Max
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- .357 Magnum
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Re: Schießkeller
Ich glaube nicht, dass es ratsam sein wird die Lüftung erst nachher einzuschalten... Gerade bei einem "Spass-Gerät" wie einem Stg gibts bald mal stickige/ ungesunde Luft nach ein paar schnellen Serien in nem kleinen Raum!
Probier vorher bei einem vorhandenen, kleineren Stand mit abgeschalteter Lüftung zu schießen und überzeug dich selbst!


Probier vorher bei einem vorhandenen, kleineren Stand mit abgeschalteter Lüftung zu schießen und überzeug dich selbst!

Re: Schießkeller
Eine ordentliche Lüftung ist ein musthave, die Luft wird beim schießen sehr schnell schlecht so dass man es nicht mehr aushält, abgesehen davon schädigt man damit seine Gesundheit.
Re: Schießkeller
yoda hat geschrieben:Eine ordentliche Lüftung ist ein musthave, die Luft wird beim schießen sehr schnell schlecht so dass man es nicht mehr aushält, abgesehen davon schädigt man damit seine Gesundheit.
würd sagen, das kommt auf die m³ raum an.
in manchem keller möchte man schon nach 150-200schuss 9mm nicht mehr rein.
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- .357 Magnum
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Re: Schießkeller
BigBen hat geschrieben:Also ich weiss nicht...das Geräusch eines Lüfters ist halt doch was anderes als ein Schussknall, dementsprechend kann man das glaub ich nicht vergleichen. Abgesehen davon dass so ein Vorschlag in einem für jederman öffentlich einsehbaren Forum generell ziemlich dämlich ist. Da strickt gleich wieder mal jemand eine Waffen-Drogen-Assoziation draus...
Kannst du das noch etwas erläutern? Da komm ich nicht mit?
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- .357 Magnum
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Re: Schießkeller
Schön langsam kommen wir mit den Arbeiten voran. Es fehlt noch die Lüftung.


Grüße Max


Grüße Max
Zuletzt geändert von privatpilot am Sa 23. Jan 2016, 20:13, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Schießkeller
der Kugelfang is aber nicht .223 tauglich
oder is dahiner eh nur "Planet"

Don't eat the yellow snow...
Re: Schießkeller
Genialer Keller, Glückwunsch!
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Re: Schießkeller
Dauerfeuer hat geschrieben:der Kugelfang is aber nicht .223 tauglichoder is dahiner eh nur "Planet"
Dahinter ist eine ca. 1,5 m dicke Steinmauer.
Es geht nur darum, dass nichts zurückkommt.
Im Hauptschussbereich sind die Reifen mit Sand gefüllt. Bei den Testschüssen vor dem Bau, sind die Schüsse im Sand steckengeblieben.
Re: Schießkeller
Irgendwann rieselt der Sand raus und die Geschosse kommen teilweise zurück. Wenn da Beton dahinter ist, ist das bei der geringen Menge Sand brandgefährlich, nur so zur Info.
Re: Schießkeller
Wegen der Lärmbelästigung:
Lärm ist eine unkörperlicher, mittelbare Einwirkung auf deine Nachbarn. Solche können die nur abwehren wenn der Lärm das nach den ortsüblichen Verhältnissen gewöhnliche Maß überschreitet und die ortsübliche Benutzung des Grundstückes wesentlich beeinträchtigt. (§ 364 ABGB)
Das heißt dass es am Land durchaus üblich sein kann, dass ein Schuss zu hören ist (Jäger z.B.), und die besondere Empfindlichkeit eines Nachbarn nicht berücksichtigt wird.
Außerdem fahren im Vorort auch Autos, Rasenmäher, Züge usw.
Lärm = Lärm
Wenn es aus dem Keller also nur leise hörbar ist, und du nicht grad nach 22:00, zu Mittag, oder am Sonn- oder Feiertag etc. schießt, wird es die ortsübliche Benützung durch einen vernünftigen (=nicht überempfindlichen ) Menschen kaum wesentlich beeinträchtigen können.
Selbiges wird gelten, wenn du am Land Hausnummer 3-4 Mal im Jahr im Garten schießt. Besonders wenn du es ankündigst.
(Außer vll wieder nach 22:00 oder am Sonntag etc.)
Weiß eigentlich zufällig jemand was die Voraussetzungen für die behördliche Zulassung eines Schießstandes sind?
Lärm ist eine unkörperlicher, mittelbare Einwirkung auf deine Nachbarn. Solche können die nur abwehren wenn der Lärm das nach den ortsüblichen Verhältnissen gewöhnliche Maß überschreitet und die ortsübliche Benutzung des Grundstückes wesentlich beeinträchtigt. (§ 364 ABGB)
Das heißt dass es am Land durchaus üblich sein kann, dass ein Schuss zu hören ist (Jäger z.B.), und die besondere Empfindlichkeit eines Nachbarn nicht berücksichtigt wird.
Außerdem fahren im Vorort auch Autos, Rasenmäher, Züge usw.
Lärm = Lärm
Wenn es aus dem Keller also nur leise hörbar ist, und du nicht grad nach 22:00, zu Mittag, oder am Sonn- oder Feiertag etc. schießt, wird es die ortsübliche Benützung durch einen vernünftigen (=nicht überempfindlichen ) Menschen kaum wesentlich beeinträchtigen können.
Selbiges wird gelten, wenn du am Land Hausnummer 3-4 Mal im Jahr im Garten schießt. Besonders wenn du es ankündigst.
(Außer vll wieder nach 22:00 oder am Sonntag etc.)
Weiß eigentlich zufällig jemand was die Voraussetzungen für die behördliche Zulassung eines Schießstandes sind?
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- .357 Magnum
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Re: Schießkeller
Das wichtigtste ist eine positive Stellungnahme eines dafür zuständigen Sachverständigen... 
