Hermann hat geschrieben:Bei § 138 tut man doch mit Kanonen auf Spatzen schießen oder nicht ?
Ich weiß nicht so recht... gestohlen ist gestohlen, oder? Sowohl der Strafrahmen als auch der Mindestwert sind der selbe wie bei schwerem Diebstahl (§128).
Hermann hat geschrieben:Bei § 138 tut man doch mit Kanonen auf Spatzen schießen oder nicht ?
Hermann hat geschrieben:Zu meiner Jugendzeit wenn dich die Gendarmarie beim Schwarzfischen
erwischt hat hast a Watschen gekriegt und das dann.
Anzeige hats keine gegeben.
Naja dan sind einige schmiere gestanden und die anderen haben gefischt.
Und lustig wars.
Leonardo hat geschrieben:
Nicht immer stimmt dieser Spruch....aber immer öfter: Früher war es irgendwie schöner....
Ich weiß nicht so recht... gestohlen ist gestohlen, oder? Sowohl der Strafrahmen als auch der Mindestwert sind der selbe wie bei schwerem Diebstahl
cobaltbomb hat geschrieben:von wem denn gestohlen?
vom flussgeist?
BigBen hat geschrieben:diebstahl ist diebstahl
Wie der Schelm denkt so ist er. Beängstigend.Das_Frettchen hat geschrieben:... da würde es mich nicht wundern wenns der Wilderer auf einen Schusswechsel ankommen lassen würde...
Das_Frettchen hat geschrieben:für ein Fischerl jemanden Vorstrafen und auf Jahre hinweg zu kriminalisieren steht in keinem Verhältnis....
Da bekommt man ja für ne Entführung oder Bankraub weniger...
Georg K hat geschrieben:Das_Frettchen hat geschrieben:für ein Fischerl jemanden Vorstrafen und auf Jahre hinweg zu kriminalisieren steht in keinem Verhältnis....
Wenn du wirklich nur "ein Fischerl" fängst, bekommst du Diversion, wenn das Verfahren nicht überhaupt nach §191 wegen Geringfügigkeit eingestellt wird. Um im Österreich wegen illegaler Fischerei tatsächlich formal verurteilt zu werden, musst du entweder einen halben Kleinlaster abschöpfen oder eine handvoll einschlägiger Vorstrafen mitbringen.Da bekommt man ja für ne Entführung oder Bankraub weniger...
Bullshit. Du hast keine Ahnung, wovon du redest.
Das_Frettchen hat geschrieben:Also diese Strafen sind wirklich bei weitem überzogen... da würde es mich nicht wundern wenns der Wilderer auf einen Schusswechsel ankommen lassen würde...
Und zum Thema Schwarzfischen, also für ein Fischerl jemanden Vorstrafen und auf Jahre hinweg zu kriminalisieren steht in keinem Verhältnis....
Weil im Endeffekt ist es doch nur ein Fisch bzw. Hirsch. Da bekommt man ja für ne Entführung oder Bankraub weniger...
Georg K hat geschrieben:Wenn du wirklich nur "ein Fischerl" fängst, bekommst du Diversion, wenn das Verfahren nicht überhaupt nach §191 wegen Geringfügigkeit eingestellt wird. Um im Österreich wegen illegaler Fischerei tatsächlich formal verurteilt zu werden, musst du entweder einen halben Kleinlaster abschöpfen oder eine handvoll einschlägiger Vorstrafen mitbringen.
Bullshit. Du hast keine Ahnung, wovon du redest.