Nein es nicht verpönt sich im gesetzlichen Rahmen zu bewegen, im Gegenteil. DU willst dich doch außerhalb des gesetzlichen Rahmens bewegen indem du der Behörde etwas melden willst was überhaupt nicht meldepflichtig ist...also warum irgendwas unnötig kompliziert machen?Der Glöckner hat geschrieben:Scheinbar ist es also unanständig bzw. verpönt, wenn man fragt wie man sich damit im gesetzlichen Rahmen bewegt?Jagasep hat geschrieben:Threadstarter
Naja, ein, zwei Posts waren ja durchaus hilfreich...
Ich hab genug gelesen und bin hier raus.
Das Forum ist wieder in Betrieb. Es wurde auf die aktuellsten Server und Datenbankversionen aktualisert und auf einen schnelleren Server verlegt.
Uns werden immer noch vereinzelt Pronbleme wegen "zu viele falsche Einloggversuche" gemeldet. Wenn Euch sowas grundlos passiert dann bitte um Rückinfo an uns.
Solltet Ihr auf weitere Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.
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Zusätzliches Griffstück zu WS - gesetzliche Vorgehensweise?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Zusätzliches Griffstück zu WS - gesetzliche Vorgehenswei
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
- sixtwentynine
- .223 Rem
- Beiträge: 182
- Registriert: Sa 6. Dez 2014, 18:42
Re: Zusätzliches Griffstück zu WS - gesetzliche Vorgehenswei
Die Frage war eh legitim.
Nur sollte man nicht mehr und nicht weniger machen als was von der Behörde verlangt wird.
Die getrennte verwahrung von griff und WS ist nicht erforderlich(Zerlegt muss es sein!) aber zu empfehlen damit die Behörde nicht irgendwelche bodenlosen Verdächtigungen anstellt.
Nur sollte man nicht mehr und nicht weniger machen als was von der Behörde verlangt wird.
Die getrennte verwahrung von griff und WS ist nicht erforderlich(Zerlegt muss es sein!) aber zu empfehlen damit die Behörde nicht irgendwelche bodenlosen Verdächtigungen anstellt.
Zuletzt geändert von sixtwentynine am So 14. Feb 2016, 11:25, insgesamt 2-mal geändert.
Kein Versand , Übergabe nur an seriöse Personen mit Lichtbildausweis und Kaufvertrag.
Re: Zusätzliches Griffstück zu WS - gesetzliche Vorgehenswei
Es wurde von Anfang an, alles bestens erklärt.
Trotzdem schafft es der Themen-Starter, im Rahmen seiner Möglichkeiten nicht, das Gesagte umzusetzen.
Seine/Ihre Unterstellung uns gegenüber, von wegen "Fragen wären unanständig oder verpönt, sich im gesetzlichen Rahmen bewegen zu wollen...." ist lächerlich bzw eine Frechheit!
Trotzdem schafft es der Themen-Starter, im Rahmen seiner Möglichkeiten nicht, das Gesagte umzusetzen.

Seine/Ihre Unterstellung uns gegenüber, von wegen "Fragen wären unanständig oder verpönt, sich im gesetzlichen Rahmen bewegen zu wollen...." ist lächerlich bzw eine Frechheit!

Re: Zusätzliches Griffstück zu WS - gesetzliche Vorgehenswei
Unfassbar! Da kratz sich wer bevor es noch juckt!!!
es geht immer nur um betriebsbereite, Waffen, egal wievele Griffstücke vorhanden sind!!
Und bei einer Überprüfung sind nur die Teile und Waffen bereitzuhalten, welche auch genehmigungspflichtig sind, bzw. lt. Wbk auf dich eingetragen sind. Keine LW Kat C. etc....
Niemand hat in deinen Tresor zu schauen. Wenn du das zulässt, selbst schuld.
Und bitte akzeptiert eine Antwort, ohne die jedesmal bis aufs letzte zu zerreden und zu hinterfragen.
Abgesehen davon sollten diese Infos beim Waffenführerscheinkurs besprochen worden sein.
es geht immer nur um betriebsbereite, Waffen, egal wievele Griffstücke vorhanden sind!!
Und bei einer Überprüfung sind nur die Teile und Waffen bereitzuhalten, welche auch genehmigungspflichtig sind, bzw. lt. Wbk auf dich eingetragen sind. Keine LW Kat C. etc....
Niemand hat in deinen Tresor zu schauen. Wenn du das zulässt, selbst schuld.
Und bitte akzeptiert eine Antwort, ohne die jedesmal bis aufs letzte zu zerreden und zu hinterfragen.
Abgesehen davon sollten diese Infos beim Waffenführerscheinkurs besprochen worden sein.
„Ich dulde es nicht, dass mir Unrecht getan wird. Ich dulde es nicht, dass ich beleidigt werde. Und ich dulde es nicht, dass man mir zu nahe tritt. Ich bin anderen gegenüber gerecht und fordere auch von diesen Gerechtigkeit.“
John Wayne
John Wayne
Re: Zusätzliches Griffstück zu WS - gesetzliche Vorgehenswei
@BigBen
Grundsätzlich bin ich für die freie Meinungsäußerung, aber hier wäre mein Vorschlag, diesen Thread zu schließen.
Es wurde mMn. eigentlich alles was relevant ist gesagt und jede weitere Zeile kann nur den Legalwaffenbesitzern schaden.
Grundsätzlich bin ich für die freie Meinungsäußerung, aber hier wäre mein Vorschlag, diesen Thread zu schließen.
Es wurde mMn. eigentlich alles was relevant ist gesagt und jede weitere Zeile kann nur den Legalwaffenbesitzern schaden.
Ihr nennt mich Menschenfeind, weil ich Gesellschaft meide, Ihr irret euch, ich liebe sie.
Doch um die Menschen nicht zu hassen, muss ich den Umgang unterlassen.
(Caspar David Friedrich 1774-1840)
Doch um die Menschen nicht zu hassen, muss ich den Umgang unterlassen.
(Caspar David Friedrich 1774-1840)
Re: Zusätzliches Griffstück zu WS - gesetzliche Vorgehenswei
Es wurde alles gesagt.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf