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EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Ich würde einfach schreiben, dass man fortan ausschließlich die FPÖ wählen und sich gegen die EU einsetzen wird, sollte es zu irgendeiner Einschränkung kommen.
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Hailwood,
ich verstehe deinen Ansatz nicht. Es geht doch um Verbrechens- und Terrorprävention? Nun wissen wir doch, dass legale Waffen in diesen Themen nicht einmal eine untergeordnete Rolle spielen.
Was willst du also konstruktiv zum Thema bringen, wenn du am Waffengesetz rumdoktorst? Du unterliegst damit genau demselben Denkfehler wie die EU Antiwaffennarren.
Diese Probleme müssen an anderer Stelle angegangen werden. eine Änderung des WaffG bringt da nichts.
ich verstehe deinen Ansatz nicht. Es geht doch um Verbrechens- und Terrorprävention? Nun wissen wir doch, dass legale Waffen in diesen Themen nicht einmal eine untergeordnete Rolle spielen.
Was willst du also konstruktiv zum Thema bringen, wenn du am Waffengesetz rumdoktorst? Du unterliegst damit genau demselben Denkfehler wie die EU Antiwaffennarren.
Diese Probleme müssen an anderer Stelle angegangen werden. eine Änderung des WaffG bringt da nichts.
No one will ban your sporting rifle. They will call it terrorists weapon first.
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Der Frau Ford einfach mitteilen, dass die "Gesetzeslücke" die die zurückgebauten Vollautowaffen bei den "Charlie Hebdo" Anschlägen hervorgebracht hat, vom betroffenen Mitgliedsstaat, nicht zuletzt aufgrund massiven Drucks anderer Mitgliedsstaaten und der EU bereits geschlossen wurde. Diese "Akustik" Waffen sind nur noch registriert und nicht mehr über Fernabsatzhandel erwerbbar. Das Verschwinden auf den Schwarzmarkt wurde nunmehr durch den Mitgliedsstaat in nationaler Gesetzgebung (so wie es sein soll) effektiv verhindert.
Die anderen von den Terroristen verwendeten Waffen stammten aus ehemaligen staatlichen Quellen. Die Mitgliedsstaaten sollen angehalten werden die Waffen ihrer Behörden besser zu sichern und zu registrieren und selbst keine Waffen in dubiose Kanäle zu pumpen. Das ist die größte Quelle für den Schwarzmarkt.
Eine weitere Verschärfung der die Bürger betreffenden Waffengesetze auf Eu-Ebene ist nichts anderes als ein neurlicher Anschlag auf die Freiheit der Bürger und eine weitere Beschneidung nationaler Souveränität und wird als solche gewertet werden. Von uns soll man sich nicht auch noch Vorschläge erwarten wie wir uns selber an unseren Rechten beschneiden lassen wollen. Nur die dümmsten Kälber wählen ihre Schlächter selber.
Die anderen von den Terroristen verwendeten Waffen stammten aus ehemaligen staatlichen Quellen. Die Mitgliedsstaaten sollen angehalten werden die Waffen ihrer Behörden besser zu sichern und zu registrieren und selbst keine Waffen in dubiose Kanäle zu pumpen. Das ist die größte Quelle für den Schwarzmarkt.
Eine weitere Verschärfung der die Bürger betreffenden Waffengesetze auf Eu-Ebene ist nichts anderes als ein neurlicher Anschlag auf die Freiheit der Bürger und eine weitere Beschneidung nationaler Souveränität und wird als solche gewertet werden. Von uns soll man sich nicht auch noch Vorschläge erwarten wie wir uns selber an unseren Rechten beschneiden lassen wollen. Nur die dümmsten Kälber wählen ihre Schlächter selber.
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Thule hat geschrieben:Der Frau Ford einfach mitteilen, dass die "Gesetzeslücke" die die zurückgebauten Vollautowaffen bei den "Charlie Hebdo" Anschlägen hervorgebracht hat, vom betroffenen Mitgliedsstaat, nicht zuletzt aufgrund massiven Drucks anderer Mitgliedsstaaten und der EU bereits geschlossen wurde. Diese "Akustik" Waffen sind nur noch registriert und nicht mehr über Fernabsatzhandel erwerbbar. Das Verschwinden auf den Schwarzmarkt wurde nunmehr durch den Mitgliedsstaat in nationaler Gesetzgebung (so wie es sein soll) effektiv verhindert.
Die anderen von den Terroristen verwendeten Waffen stammten aus ehemaligen staatlichen Quellen. Die Mitgliedsstaaten sollen angehalten werden die Waffen ihrer Behörden besser zu sichern und zu registrieren und selbst keine Waffen in dubiose Kanäle zu pumpen. Das ist die größte Quelle für den Schwarzmarkt.
Eine weitere Verschärfung der die Bürger betreffenden Waffengesetze auf Eu-Ebene ist nichts anderes als ein neurlicher Anschlag auf die Freiheit der Bürger und eine weitere Beschneidung nationaler Souveränität und wird als solche gewertet werden. Von uns soll man sich nicht auch noch Vorschläge erwarten wie wir uns selber an unseren Rechten beschneiden lassen wollen. Nur die dümmsten Kälber wählen ihre Schlächter selber.
100 % Zustimmung
Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren!
Benjamin Franklin (1706 - 1790)
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Hailwood hat geschrieben:So ich werde meinen Vorschlag einmal überarbeiten und mich dann nochmals an den Watschenbaum stellen.
Es stellt sich mir die grundsätzliche Frage wie wir weiter unsere Interessen vertreten sollen. Darauf hinweisen dass der Vorschlag der EK Bullshit ist wird nicht ausreichen, dementsprechend bin ich der Meinung dass eben jetzt wichtig ist konstruktive Vorschläge zu machen. Es ist natürlich zu hoffen daß das Ganze einfach abgelehnt wird, aber bevor daß passiert friert mMn eher die Hölle zu.
Nein, lass es bitte einfach.
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Calcipher hat geschrieben:Hailwood,
ich verstehe deinen Ansatz nicht. Es geht doch um Verbrechens- und Terrorprävention? Nun wissen wir doch, dass legale Waffen in diesen Themen nicht einmal eine untergeordnete Rolle spielen.
Was willst du also konstruktiv zum Thema bringen, wenn du am Waffengesetz rumdoktorst? Du unterliegst damit genau demselben Denkfehler wie die EU Antiwaffennarren.
Diese Probleme müssen an anderer Stelle angegangen werden. eine Änderung des WaffG bringt da nichts.
Mir ist klar das eine Änderung dess Waffg. die Verbrechens- und Terrorprävention nicht verbessern wird, das wird uns aber nichts helfen da es eine Änderung geben wird egal ob sinnvoll oder nicht. Meine Herangehensweise war bis jetzt: Darauf hinweisen daß der Vorschlag BS ist. Jetzt wo das klargestellt wurde und mich wer fragt wie ich mir ein neues WaffG. vorstellen kann möchte ich eine Antwort darauf haben.
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Burschen alle mal tief Luft holen... Herr Hailwood hat da wohl ein wenig
übers Ziel hinausgeschossen...
Im Prinzip isses ganz einfach:
KAT A... ist und wird Kriegsmaterial (laffetiertes Gerät = Stahllaffette bzw. moderne Laffettenkonstruktionen sonst gehts den Modellkanonieren an den Kragen!) beinhalten. Darüber könn ma uns beschweren, wird sich nix ändern. Alles was "Vollautomatisch kann" wird KAT A bleiben. Alles andere gehört nach KAT B. Punkt aus ende... HA's haben militärisch als std. Bewaffnung keine Bedeutung mehr.
KAT B: Alles Halbautomatische und Kurze, wobei man über Gesamtlänge und Lauflänge diskutieren muss/kann. Andernfalls könnte man bestehende Regelungen übernehmen, jedoch maximal verkürzen, nicht verlängern.
KAT C: Alles was von Hand repetiert werden muss ODER gezogene Läufe hat. Inklusive alles ohne Patronenlager... Lauflänge egal!
KAT D:Glattrohrgeräte welche lang genug sind und alles was ohne Zh gezündet wird... Lauflänge egal
KEINE Kategorie :Geräte, Teile und Zubehör ohne Waffenwirkung zb. Signalgeräte, Lärmgeräte, Kaliber 37mm,etc.
Teile, Zubehör usw. mit Waffenwirkung bzw. Waffenfunktion sollten in die gleichen Kategorien wie Waffen eingeteilt werden.
Verwahrungsüberprüfungen, meinetwegen alle 5 Jahre vielleicht auch kürzer. Hier kann man geltendmachen dass dies ein Eindringen in die Privatsphäre ist und auf ein Minimum beschränkt werden MUSS= Wahrung der Bürgerrechte.(sowas kommt immer gut!)
Psychoonkel, Stückzahlenbeschränkung und ZWR für KAT C und D gehört gestrichen! ZWR bei B vielleicht gestrichen, bzw dezentralisiert (im jeweiligen Zuständigkeitsbezirk kann das ruhig elektronisch gesichert erfasst werden, man muss unseren Ordnungshütern nicht das Leben zur Hölle machen... darum werden wir nicht herumkommen.)
Munitionstechnisch wirds diffizil und problematisch, prinzipiell sollte man alleine wegen der scheinheiligen Gegenargumentation alle Munitionssorten mit inertem Geschoss legalisieren. LSp Hartkern, DU, Flechettes usw sind eh KM, macht auch für Privatiers keinen Sinn (wenn wir ehrlich sind
). Alle Geschossformen wie TmHsp sollten erlaubt sein denn im Endeffekt ists wurscht. Die Anzahl sollte zwar ab einer Menge X gemeldet, zieht eine Besichtigung des Lagers nachsich, aber nicht amtlich gespeichert werden.
WP mit Kurs und regelmäßigen Trainings gefällt mir persönlich gut, hab dazu aber eigentlich keine Meinung denn ich hab mich bis jetzt nicht damit beschäftigt. WBK auf Wunsch, wenn man richtig Argumentiert, impliziert die WBK das Menschenrecht auf Unversehrtheit.
Das wärs eigentlich, alles Abgedeckt. Wer mag kann mich gern kritisieren und verbessern, davon lernt man solangs konstruktiv ist
... ich bin damit einverstanden wenn das jemand den Damen und Herren in Brüssel,Strassburg usw. vorlegt! Aber schauts dass ihr das noch ein bisserl ausschmückts, dann kummts besser an.
PS: Ganz wichtig, verpflichtend für ALLE EU-Mitgliedsstaaten ohne jedewede Verschärfung umzusetzen.


Im Prinzip isses ganz einfach:
KAT A... ist und wird Kriegsmaterial (laffetiertes Gerät = Stahllaffette bzw. moderne Laffettenkonstruktionen sonst gehts den Modellkanonieren an den Kragen!) beinhalten. Darüber könn ma uns beschweren, wird sich nix ändern. Alles was "Vollautomatisch kann" wird KAT A bleiben. Alles andere gehört nach KAT B. Punkt aus ende... HA's haben militärisch als std. Bewaffnung keine Bedeutung mehr.
KAT B: Alles Halbautomatische und Kurze, wobei man über Gesamtlänge und Lauflänge diskutieren muss/kann. Andernfalls könnte man bestehende Regelungen übernehmen, jedoch maximal verkürzen, nicht verlängern.
KAT C: Alles was von Hand repetiert werden muss ODER gezogene Läufe hat. Inklusive alles ohne Patronenlager... Lauflänge egal!
KAT D:Glattrohrgeräte welche lang genug sind und alles was ohne Zh gezündet wird... Lauflänge egal
KEINE Kategorie :Geräte, Teile und Zubehör ohne Waffenwirkung zb. Signalgeräte, Lärmgeräte, Kaliber 37mm,etc.
Teile, Zubehör usw. mit Waffenwirkung bzw. Waffenfunktion sollten in die gleichen Kategorien wie Waffen eingeteilt werden.
Verwahrungsüberprüfungen, meinetwegen alle 5 Jahre vielleicht auch kürzer. Hier kann man geltendmachen dass dies ein Eindringen in die Privatsphäre ist und auf ein Minimum beschränkt werden MUSS= Wahrung der Bürgerrechte.(sowas kommt immer gut!)
Psychoonkel, Stückzahlenbeschränkung und ZWR für KAT C und D gehört gestrichen! ZWR bei B vielleicht gestrichen, bzw dezentralisiert (im jeweiligen Zuständigkeitsbezirk kann das ruhig elektronisch gesichert erfasst werden, man muss unseren Ordnungshütern nicht das Leben zur Hölle machen... darum werden wir nicht herumkommen.)
Munitionstechnisch wirds diffizil und problematisch, prinzipiell sollte man alleine wegen der scheinheiligen Gegenargumentation alle Munitionssorten mit inertem Geschoss legalisieren. LSp Hartkern, DU, Flechettes usw sind eh KM, macht auch für Privatiers keinen Sinn (wenn wir ehrlich sind

WP mit Kurs und regelmäßigen Trainings gefällt mir persönlich gut, hab dazu aber eigentlich keine Meinung denn ich hab mich bis jetzt nicht damit beschäftigt. WBK auf Wunsch, wenn man richtig Argumentiert, impliziert die WBK das Menschenrecht auf Unversehrtheit.
Das wärs eigentlich, alles Abgedeckt. Wer mag kann mich gern kritisieren und verbessern, davon lernt man solangs konstruktiv ist

PS: Ganz wichtig, verpflichtend für ALLE EU-Mitgliedsstaaten ohne jedewede Verschärfung umzusetzen.
Hier könnte Ihre Signatur stehen!!
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Thule hat geschrieben:Der Frau Ford einfach mitteilen, dass die "Gesetzeslücke" die die zurückgebauten Vollautowaffen bei den "Charlie Hebdo" Anschlägen hervorgebracht hat, vom betroffenen Mitgliedsstaat, nicht zuletzt aufgrund massiven Drucks anderer Mitgliedsstaaten und der EU bereits geschlossen wurde. Diese "Akustik" Waffen sind nur noch registriert und nicht mehr über Fernabsatzhandel erwerbbar. Das Verschwinden auf den Schwarzmarkt wurde nunmehr durch den Mitgliedsstaat in nationaler Gesetzgebung (so wie es sein soll) effektiv verhindert.
Die anderen von den Terroristen verwendeten Waffen stammten aus ehemaligen staatlichen Quellen. Die Mitgliedsstaaten sollen angehalten werden die Waffen ihrer Behörden besser zu sichern und zu registrieren und selbst keine Waffen in dubiose Kanäle zu pumpen. Das ist die größte Quelle für den Schwarzmarkt.
Eine weitere Verschärfung der die Bürger betreffenden Waffengesetze auf Eu-Ebene ist nichts anderes als ein neurlicher Anschlag auf die Freiheit der Bürger und eine weitere Beschneidung nationaler Souveränität und wird als solche gewertet werden. Von uns soll man sich nicht auch noch Vorschläge erwarten wie wir uns selber an unseren Rechten beschneiden lassen wollen. Nur die dümmsten Kälber wählen ihre Schlächter selber.
Genau so siehts aus Thule!

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Thule hat geschrieben:...
Die anderen von den Terroristen verwendeten Waffen stammten aus ehemaligen staatlichen Quellen. Die Mitgliedsstaaten sollen angehalten werden die Waffen ihrer Behörden besser zu sichern und zu registrieren und selbst keine Waffen in dubiose Kanäle zu pumpen. Das ist die größte Quelle für den Schwarzmarkt.
....
so ist es
staaten steuern den verkauf von waffen an kombatanten in kriegsgebiete
und nicht private, oder haendler
und von dort kommen sie wieder zurueck
trotzdem wird im vorschlag der komission ueberall gleich von beginn an festgeschrieben dass die geplanten massnahmen wie ruckverfolgung von waffen, verhinderung des handels durch private ueber landesgrenzen hinweg, staerkere kontrolle von handelsweg und haendler AUSDRUECKLICH NICHT fuer waffen gelten soll die durch staaten verwendet oder verbracht werden. waffen von behoerden, militaer und exekutive sollen allen diesen beschraenkungen auch in zukunft NICHT unterliegen.
obwohl genau diese das problem darstellen - soweit man es ueberhaupt "problem" nennen kann dass menschen nun mal so sind wie sie sind, mit allen ihren guten und schlechten eigenschaften
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Es kann ja nicht wirklich wahr sein dass man so immens naiv ist indem man dem Affen noch Zucker gibt und auf deren Idee auch noch freiwillig einsteigt.
Man darf das bestehende Waffengesetz NICHT diskutieren, man muss sie wissen lassen dass der Ansatz grundsätzlich falsch ist, so lenkt man sie in die Richtung zur Neuorientierung, siehe Thule's Beitrag worum es geht und was man schreiben sollte.
Nur so, indem man sie wissen lässt dass sie uns in Ruhe lassen sollen, denkt man eventuell darüber nach einen anderen Ansatz zu verfolgen, denn wenn man anfängt sein Blatt zu zeigen indem man seine Rechte auf den Markt wirft, hat man schon verloren und sie sind weg. Das wäre dann der Anfang vom Ende des Legalwaffenbesitzes.
Der Vorschlag der EC gehört so wie er ist geschrottet, OHNE Verhandlungsspielraum, denn seids ihr bereit 2 Sachen zu geben, nimmt man euch alles, dann ist es nur noch eine Frage der Zeit.
Sagt ihr, ihr wählt dann für den Rest eures Lebens die Rechts aussen Parteien, davor haben sie alle momentan den meisten Schiss..
Man darf das bestehende Waffengesetz NICHT diskutieren, man muss sie wissen lassen dass der Ansatz grundsätzlich falsch ist, so lenkt man sie in die Richtung zur Neuorientierung, siehe Thule's Beitrag worum es geht und was man schreiben sollte.
Nur so, indem man sie wissen lässt dass sie uns in Ruhe lassen sollen, denkt man eventuell darüber nach einen anderen Ansatz zu verfolgen, denn wenn man anfängt sein Blatt zu zeigen indem man seine Rechte auf den Markt wirft, hat man schon verloren und sie sind weg. Das wäre dann der Anfang vom Ende des Legalwaffenbesitzes.
Der Vorschlag der EC gehört so wie er ist geschrottet, OHNE Verhandlungsspielraum, denn seids ihr bereit 2 Sachen zu geben, nimmt man euch alles, dann ist es nur noch eine Frage der Zeit.
Sagt ihr, ihr wählt dann für den Rest eures Lebens die Rechts aussen Parteien, davor haben sie alle momentan den meisten Schiss..
Zuletzt geändert von Al3x am Mo 29. Feb 2016, 22:13, insgesamt 2-mal geändert.
"There Are Only Three Kinds of People: Wolves, Sheep and Sheepdogs. Which one are you?"
http://www.marksmanshipmatters.com/arti ... of-people/
http://www.marksmanshipmatters.com/arti ... of-people/
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Hier meine Gedanken zu dem Thema, allgemein gehalten und nur zu jenen zwei Punkten, die wohl die problematischsten des Entwurfes sind. Bin wie an anderer Stelle schon geschrieben kein Europarechtler, darum stelle ich die Dinge einfach einmal als Argumentationshilfe in den Raum, ohne die primär- oder sekundärrechtlichen Grundlagen dafür näher anführen zu können.
1. Verbot von zivilen HAen, die wie Vollautomaten aussehen. Das allgemeine Sachlichkeitsgebot ist ein Merkmal jeder zivilisierten Rechtsordnung. Vereinfacht gesagt ist Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln. Die "Gefährlichkeit" einer Waffe bestimmt sich nicht nach ihrem Aussehen, sondern danach, was sie verschießt und wie viel davon mit welcher Kadenz. Mit anderen Worten: das Aussehen ist ein unsachliches Unterscheidungskriterium für Waffen, da hier vollautomatische Kriegswaffen und halbautomatische Zivilwaffen - obwohl ungleich - gleich behandelt werden. Nachdem auch die EU-Rechtssetzung an das Sachlichkeitsgebot gebunden ist, muss es ihr verwehrt sein, eine solche Regelung in Kraft zu setzen.
Medizinische Untersuchungen bei der Erteilung/Verlängerung von waffenrechtlichen Dokumenten Medizinische Untersuchungen bei der Erteilung von waffenrechtlichen Dokumenten sind schon kritisch zu beurteilen. Umso mehr aber ist eine neuerliche Untersuchung alle fünf Jahren meiner Meinung nach mit dem Grundrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens (Art. 8 EMRK und Art. 7 der EU-Grundrechtscharta) nicht vereinbar. Nur dann, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine die waffenrechtliche Zuverlässigkeit ausschließende Beeinträchtigung existieren, könnte man eine Nachuntersuchung für vertretbar halten. Alles andere wäre unverhältnismäßig und damit grundrechtswidrig, insbesondere dann, wenn der Betroffene auch noch die Kosten dieser regelmäßigen Untersuchungen selbst zu tragen hat.
Mit dem letzten Satz kommen wir zum Killerargument für viele politischen Wünsche: Was der Gesetzgeber gar nicht mag, sind erhöhter Vollzugs- und Budgetaufwand. Das heißt, wir müssen die Auswirkungen der geplanten Richtlinienänderung auf die heimischen Behörden aufzeigen. Wenn wir fundiert einen erheblichen Mehraufwand argumentieren können, etwa weil die Untersuchungen die ohnehin chronisch überlasteten Amtsärzte durchführen müssten, tun wir uns schon leichter, dem Entwurf (zumindest auf nationaler Ebene) etwas entgegen zu halten ...
1. Verbot von zivilen HAen, die wie Vollautomaten aussehen. Das allgemeine Sachlichkeitsgebot ist ein Merkmal jeder zivilisierten Rechtsordnung. Vereinfacht gesagt ist Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln. Die "Gefährlichkeit" einer Waffe bestimmt sich nicht nach ihrem Aussehen, sondern danach, was sie verschießt und wie viel davon mit welcher Kadenz. Mit anderen Worten: das Aussehen ist ein unsachliches Unterscheidungskriterium für Waffen, da hier vollautomatische Kriegswaffen und halbautomatische Zivilwaffen - obwohl ungleich - gleich behandelt werden. Nachdem auch die EU-Rechtssetzung an das Sachlichkeitsgebot gebunden ist, muss es ihr verwehrt sein, eine solche Regelung in Kraft zu setzen.
Medizinische Untersuchungen bei der Erteilung/Verlängerung von waffenrechtlichen Dokumenten Medizinische Untersuchungen bei der Erteilung von waffenrechtlichen Dokumenten sind schon kritisch zu beurteilen. Umso mehr aber ist eine neuerliche Untersuchung alle fünf Jahren meiner Meinung nach mit dem Grundrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens (Art. 8 EMRK und Art. 7 der EU-Grundrechtscharta) nicht vereinbar. Nur dann, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine die waffenrechtliche Zuverlässigkeit ausschließende Beeinträchtigung existieren, könnte man eine Nachuntersuchung für vertretbar halten. Alles andere wäre unverhältnismäßig und damit grundrechtswidrig, insbesondere dann, wenn der Betroffene auch noch die Kosten dieser regelmäßigen Untersuchungen selbst zu tragen hat.
Mit dem letzten Satz kommen wir zum Killerargument für viele politischen Wünsche: Was der Gesetzgeber gar nicht mag, sind erhöhter Vollzugs- und Budgetaufwand. Das heißt, wir müssen die Auswirkungen der geplanten Richtlinienänderung auf die heimischen Behörden aufzeigen. Wenn wir fundiert einen erheblichen Mehraufwand argumentieren können, etwa weil die Untersuchungen die ohnehin chronisch überlasteten Amtsärzte durchführen müssten, tun wir uns schon leichter, dem Entwurf (zumindest auf nationaler Ebene) etwas entgegen zu halten ...
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Al3x hat geschrieben:Der Vorschlag der EC gehört so wie er ist geschrottet, OHNE Verhandlungsspielraum
ja, schon
aber
die mrs ford hat den auftrag den vorschlag so umzuarbeiten dass alle staaten ihn zur abstimmung akzeptieren
das ist ihr job
dafuer sollte man ihr die noetigen infos zur verfuegung stellen
zb dass eben nicht waffen aus zivilem besitz das problem sind, sondern genau jene staatlichen waffen die aus dem vorschlag ausgeklammert werden
wie will man denn sowas einem buerger auf der strasse erklaeren (falls man ihm was erklaert)?
allein dass sollte ja schon ein wenig dynamik in die argumentation reinbringen
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
The new directive draft was made inaccessible to public:
http://www.consilium.europa.eu/register ... -2016-INIT
http://www.consilium.europa.eu/register ... -2016-INIT
A society that can’t defend its children has no tomorrow.
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
d-s hat geschrieben:The new directive draft was made inaccessible to public:
http://www.consilium.europa.eu/register ... -2016-INIT
The content of this document is not accessible. Nevertheless, a request for access can be sent to the Access to Documents department.
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
I did. They have 15 days to respond...
A society that can’t defend its children has no tomorrow.