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waffenpsychologisches Gutachten - was darf der Gutachter?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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sepp
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Re: waffenpsychologisches Gutachten - was darf der Gutachter

Beitrag von sepp » Sa 27. Feb 2016, 11:18

Dauerfeuer hat geschrieben:
Revierler hat geschrieben:...Bei uns fahren einige herum in VW-Fahrzeugen mit dem Heckscheibenaufkleber..

was der Unterschied is zwischen einer Quellenangabe und den Geschichtl die du erzählst lernst vielleicht auch noch irgend wann.
Das is dann vielleicht auch der Zeitpubnkt, wo du (und so wie es trauriger weise aussieht, viele andere hier) nicht mehr auf Vorurteile und Pauschalierungen zurück greifen musst, weil du keine Argumente findest.
Was hier in letzter Zeit abgeht...zum weinen...

Ich kann die Wahrnehmung vom Revierler bestätigen weil ich erst vor ein paar Wochen wieder so einen vor mir an der Ampel hatte. Solche sind auch in OÖ unterwegs, wenn auch eher vereinzelt auf der Strasse zu sehen wobei es mir beim Zustand der Fahrzeuge eher ein Schmunzeln entlockt ;)

lg sepp :at1:

hobbycaptain
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Re: waffenpsychologisches Gutachten - was darf der Gutachter

Beitrag von hobbycaptain » So 28. Feb 2016, 12:00

sepp hat geschrieben:
Dauerfeuer hat geschrieben:
Revierler hat geschrieben:...Bei uns fahren einige herum in VW-Fahrzeugen mit dem Heckscheibenaufkleber..

was der Unterschied is zwischen einer Quellenangabe und den Geschichtl die du erzählst lernst vielleicht auch noch irgend wann.
Das is dann vielleicht auch der Zeitpubnkt, wo du (und so wie es trauriger weise aussieht, viele andere hier) nicht mehr auf Vorurteile und Pauschalierungen zurück greifen musst, weil du keine Argumente findest.
Was hier in letzter Zeit abgeht...zum weinen...

Ich kann die Wahrnehmung vom Revierler bestätigen weil ich erst vor ein paar Wochen wieder so einen vor mir an der Ampel hatte. Solche sind auch in OÖ unterwegs, wenn auch eher vereinzelt auf der Strasse zu sehen wobei es mir beim Zustand der Fahrzeuge eher ein Schmunzeln entlockt ;)

lg sepp :at1:



den Heckfensteraufkleber gibts auch als "Waffenschmiede Ingolstadt", gestern erst gesehen :lol:

ich glaub die Burschen finden das einfach lustig und meinen damit nur, den anderen zu zeigen, dass das Auto halt viel Power eingebaut hat. Kann aber auch sein, dass sie damit zeigen wollen, dass sie einen "längeren" haben als die anderen :lol:

Schütze65
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Re: waffenpsychologisches Gutachten - was darf der Gutachter

Beitrag von Schütze65 » Di 1. Mär 2016, 20:19

Hallo!

Ich interessiere mich für eine WBK
Was steht eigendlich in so einem Psychologischen Gutachten drinnen das man der BH vorlegen muss?
Wenn man beim Psychlogen Sportschiessen als Grund angibt schreibt der das dann ins Gutachten?
Werden sonst irgendwelche Ergebnisse des Tests Persönlichkeitsmerkmale etc. im Gutachten angegeben, die einem bei einer Gesetzesänderung in Zukunft eventuell negativ ausgelegt werden können?
Angenommen man fällt durch kann es dann Probleme mit dem Führerschein etc. geben?

Mfg

Oswalt Nanitzky
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Re: waffenpsychologisches Gutachten - was darf der Gutachter

Beitrag von Oswalt Nanitzky » Di 1. Mär 2016, 21:04

Hallo Schütze 65,

das Gutachten dient u.a. dazu nachzuweisen, dass du nicht dazu neigst mit Waffen unverantwortlich umzugehen. Nicht mehr, nicht weniger.
Genau um das nachzuweisen hat der Gesetzgeber die Behörde beauftragt von Antragstellern einer WBK einen Nachweis zu erbringen.
Die Verfahren laufen vollkommen korrekt und schnell ab. Schau dir dazu die Gschichtln von den Kollegen an.

Den Test den die Gutachter anwenden besteht jemand der seine sieben Zwetschgen einigermassen beisammen hat mit Leichtigkeit. Es ist vollkommen undenkbar, dass man den nicht besteht. Ausser man hat ...wie der Mundl sagen würde.... einen gewissen Klescher.

In diesem Sinn: Geh hin, stell einen Antrag, besorg dir das Gutachten, kauf dir eine hübsche Waffe, geh schiessen und freu dich des Lebens. Es ist alles total einfach.

rät dir der

O.Nanitzky

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