Weil der Jäger die Waffe führen muss um in einem Revier jagen zu können.-MHK- hat geschrieben:Jetzt stellt sich für mich die Frage warum beispielsweise vor erhalt der Jagdkarte eine Aufhebung von dem "Zivi-Waffenverbot" verlangt wird, wenn man eh C und D erwerben kann.
Heißt das, dass man dann auch eine WBK beantragen und Kat. B als ehemaliger Zivildiener erwerben kann?
Nein kannst du nicht sofern du in der Frist bist oder das Verbot nicht aufgehoben hast.
lg