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Hat man als Privatperson Einsicht auf das ZWR?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Hat man als Privatperson Einsicht auf das ZWR?
Hallo
Ein Freund meinte neuerdings, dass man selber auf das ZWR Einsicht haben kann - natürlich nur auf sich selber, um dort nach zu schauen, ob alles richtig registriert ist.
Habe im Netzt nichts genaueres darüber gefunden, ausser etwas mit einer Handysignatur, von der aber abgeraten wurde?
Weiß hier jemand darüber mehr Bescheid?
Vielen Dank!
Ein Freund meinte neuerdings, dass man selber auf das ZWR Einsicht haben kann - natürlich nur auf sich selber, um dort nach zu schauen, ob alles richtig registriert ist.
Habe im Netzt nichts genaueres darüber gefunden, ausser etwas mit einer Handysignatur, von der aber abgeraten wurde?
Weiß hier jemand darüber mehr Bescheid?
Vielen Dank!
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- .50 BMG
- Beiträge: 5465
- Registriert: Do 29. Jan 2015, 19:09
Re: Hat man als Privatperson Einsicht auf das ZWR?
Habe gerade diese Woche mit der Sachbearbeiterin auf der BH telefoniert, wegen Austragung einer verkauften Kategorie C Waffe und habe auch noch gefragt, ob man einen Auszug aus dem ZWR holen kann. Sie hat gemeint, ein Auszug koste eine bestimmte Gebühr, sei aber kein Problem. Sie sagte auch, dass man beim Büchsenmacher reinschauen kann, was ich auch selbst schon getan habe. Nach zwei umgetauschten Waffen, wollte ich sicher sein, dass bei den Aktionen alle Seriennummern richig getauscht wurden. Da man laut ihrer Aussage bei der polizeilichen Kontrolle kein Dokument vorweisen muss, weil die Beamten das mitbringen, habe ich auch auf den Auszug verzichtet.
Re: Hat man als Privatperson Einsicht auf das ZWR?
Okay, das heißt auf gut Deutsch, als Privatperson kann nicht online darauf zugreifen.
Vielen Dank für die Info!
Vielen Dank für die Info!
Re: Hat man als Privatperson Einsicht auf das ZWR?
Ja auf deine Daten ist das kein Problem. Wie schon geschrieben beim Büchsner bzw Händler oder auf der BH selber. Ich habe letztens beim melden von Wechselsystemen sogar einen Ausdruck gratis mitbekommen weil die Sachbearbeiterin für sich selber sowieso einen Druck gemacht hat.
Re: Hat man als Privatperson Einsicht auf das ZWR?
Es soll irgendwann möglich sein die eigenen ZWR Daten mithilfe der Bürgerkarte oder Handysignatur selber abfragen zu können...aber im Moment geht es nur über die zuständige Waffenbehörde. Ein Händler darf dir meines Wissens nach keine Einsicht in deine ZWR Daten geben.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Hat man als Privatperson Einsicht auf das ZWR?
Aber er darf dir sagen was du eingetragen hast.
Re: Hat man als Privatperson Einsicht auf das ZWR?
Nach dem einschlägigen Runderlass darf er das meiner Erinnerung nach nicht weil er dafür das ZWR abfragen müsste, das muss ich aber abends nachlesen.
Der Schmu war ein äußerst liebenswertes Wesen. Er legte Eier, gab Milch und wurde geradezu ekstatisch, wenn man ihn hungrig ansah.
Re: Hat man als Privatperson Einsicht auf das ZWR?
JJB hat geschrieben:Okay, das heißt auf gut Deutsch, als Privatperson kann nicht online darauf zugreifen.
Vielen Dank für die Info!
Na ja - ganz so einfach ist das nicht zu beantworten, weil ja auch ein Büxner trotz Gewerbeberechtigung eine Privatperson (und keine Amtsperson) darstellt. Könnte eventuell auch mal von jemand aufgegriffen und zur Abklärung an die Höchstgerichte herangetragen werden....
Die logische Konsequenz wäre, dass JEDER BÜRGER auf seine eigenen Daten einen vollen Zugriff (über help.gv.at Einlogmaske) haben sollte - und nicht bloß so eingeschränkt wie beim Nachmeldezeitraum der letzten Jahre.
Re: Hat man als Privatperson Einsicht auf das ZWR?
Ich war vorigen Sommer mit einem Karabiner aus einem Privatverkauf bei meinem Waffenhändler. Mit den im Verlauf seines "Lebens" angebrachten Nummern und dem Name des Vorbesitzers fand er die Waffe im ZWR und erstellte die Anmeldung auf meinen Namen. Die Suche diente zur Vermeidung einer Doppelmeldung.
Ob das heute auch noch so funktioniert weiß ich leider nicht.
Ob das heute auch noch so funktioniert weiß ich leider nicht.
Wer vor Metall, Holz und Plastik Angst hat, der bräuchte wirklich einen Test für seine Psyche!
Gerhard
9mm Para, .44 Mag, .22lr, Vierling, .223 Rem, .300 Blk, .308 Win, 8x50R, 8x57IS, .338 LM, Gauge 12
Gerhard
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Re: Hat man als Privatperson Einsicht auf das ZWR?
escard hat geschrieben:Na ja - ganz so einfach ist das nicht zu beantworten, weil ja auch ein Büxner trotz Gewerbeberechtigung eine Privatperson (und keine Amtsperson) darstellt. Könnte eventuell auch mal von jemand aufgegriffen und zur Abklärung an die Höchstgerichte herangetragen werden....
Braucht man nicht abklären. Der darf das, weil er in § 55 Abs. 3 WaffG dazu datenschutzrechtlich ermächtigt ist. Zugreifen darf er aber nach dieser Bestimmung nur zum Zweck der Registrierung. Das heißt, einfach schnell einmal hineinschauen, was bei dir alles drinnen steht, darf er streng genommen nicht.
Re: Hat man als Privatperson Einsicht auf das ZWR?
Martin P hat geschrieben:escard hat geschrieben:Na ja - ganz so einfach ist das nicht zu beantworten, weil ja auch ein Büxner trotz Gewerbeberechtigung eine Privatperson (und keine Amtsperson) darstellt. Könnte eventuell auch mal von jemand aufgegriffen und zur Abklärung an die Höchstgerichte herangetragen werden....
Braucht man nicht abklären. Der darf das, weil er in § 55 Abs. 3 WaffG dazu datenschutzrechtlich ermächtigt ist. Zugreifen darf er aber nach dieser Bestimmung nur zum Zweck der Registrierung. Das heißt, einfach schnell einmal hineinschauen, was bei dir alles drinnen steht, darf er streng genommen nicht.
Ja, da erkennt man halt die durchdachte Konstruktion des ZWR! Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass!

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Re: Hat man als Privatperson Einsicht auf das ZWR?
Myon hat geschrieben:Aber er darf dir sagen was du eingetragen hast.
ohne ein dem zugrunde liegendes geschaeft darf der häendler leider weder abfragen noch was bekannt geben.
steht so in den nutzungsbestimmungen des ZWR, welches in diesem zusammengang auf das datenschutzgesetz bezug nimmt
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: Hat man als Privatperson Einsicht auf das ZWR?
Wenn du wirklich wissen willst ob und was auf dich registriert wurde, geh einfach zur jeweils zuständigen Behörde.
Hab ich letztes Jahr auch einmal gemacht um zu überprüfen ob alles korrekt eingetragen wurde, da ich in den letzen Jahren ein paar Waffen umgemeldet habe.
Die nette Dame vom zuständigen Referat (SVA 4) hat mir dann über den Monitor alle auf mich registrierten Waffen (B,C,D) mit zugehörigen Daten gezeigt und konnte alles nochmal überprüfen. Ausdruck brauchte ich selbst keinen, daher kann ich selbst nicht sagen was das kostet, aber die möglichkeit besteht.
Hab ich letztes Jahr auch einmal gemacht um zu überprüfen ob alles korrekt eingetragen wurde, da ich in den letzen Jahren ein paar Waffen umgemeldet habe.
Die nette Dame vom zuständigen Referat (SVA 4) hat mir dann über den Monitor alle auf mich registrierten Waffen (B,C,D) mit zugehörigen Daten gezeigt und konnte alles nochmal überprüfen. Ausdruck brauchte ich selbst keinen, daher kann ich selbst nicht sagen was das kostet, aber die möglichkeit besteht.
Re: Hat man als Privatperson Einsicht auf das ZWR?
gewo hat geschrieben:Myon hat geschrieben:Aber er darf dir sagen was du eingetragen hast.
ohne ein dem zugrunde liegendes geschaeft darf der häendler leider weder abfragen noch was bekannt geben.
steht so in den nutzungsbestimmungen des ZWR, welches in diesem zusammengang auf das datenschutzgesetz bezug nimmt
Hmmmm bei mir war es tatsächlich immer der Fall das ich was gekauft, auf Depot gelegt oder sonstwas gemacht habe. Dann sorry aber an das hab ich gar nichtmehr gedacht!
- Edelrost
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Re: Hat man als Privatperson Einsicht auf das ZWR?
ich hab auf meiner BH auch die Auskunft bekommen die Big Ben schon getätigt hat: es wird was kommen dass Privatpersonen ihre eigenen Daten abfragen werden können.