Ein Freund hat eine Saiga12, die ist ja Kat. B
Wenn er den Lauf kürzen will gelten da auch die 45cm Lauflänge und 90cm Gesamtlänge ?
Er hat so einen elendslangen Kompensator, zählt der zur Lauflänge ?

kompensator ect zaehlt nur zur laenge wenn er nicht mit ubelichen mitteln abnehmbar istMagpul1979 hat geschrieben:Jetzt muss Ich den Thread nochmal ausgraben,....
Ein Freund hat eine Saiga12, die ist ja Kat. B
Wenn er den Lauf kürzen will gelten da auch die 45cm Lauflänge und 90cm Gesamtlänge ?
Er hat so einen elendslangen Kompensator, zählt der zur Lauflänge ?
natürlich gelten da auch die 45/90cmMagpul1979 hat geschrieben:Jetzt muss Ich den Thread nochmal ausgraben,....
Ein Freund hat eine Saiga12, die ist ja Kat. B
Wenn er den Lauf kürzen will gelten da auch die 45cm Lauflänge und 90cm Gesamtlänge ?
Er hat so einen elendslangen Kompensator, zählt der zur Lauflänge ?
das sieht jede behoerde andersMagpul1979 hat geschrieben:Danke Gerhard
Heißt schraubenkleber reicht oder verschweißen ?
soweit ich weiss (ohne gewaehr):Magpul1979 hat geschrieben:Danke euch beiden, eine blöde Frage noch, zählt die Lauflänge ab da wo er aus dem reciver raus kommt oder zählt der Teil der in den reciver geht auch mit ?
.Faustfeuerwaffen
§ 3. Faustfeuerwaffen sind Schußwaffen, bei denen die Geschosse durch Verbrennung eines Treibmittels ihren Antrieb erhalten und die eine Gesamtlänge von höchstens 60 cm aufweisen
Eine Schusswaffe, die als Pistole mit einer Gesamtlänge von höchsten 60 cm gefertigt ist, ist und bleibt eine Pistole KAT B nach §3. Das ist keinGewehr), auch kein kurzes ... für die, die noch nie eine Flinte oder ein Gewehr gesehen haben, einfach mal googlenVerbotene Waffen und Kriegsmaterial
Verbotene Waffen
§ 17. (1) Verboten sind .....
3. ... Flinten (Schrotgewehren) mit einer Gesamtlänge von weniger als 60 cm oder mit einer Lauflänge von weniger als 45 cm;
an welcher stelle des threads?GSchoenbauer hat geschrieben:sagenhaft, was da schon wieder für ein Blödsinn verzapft wird.
Wegen der Kürze wohl eher Kat. A.
Jede Schrotwaffe die nicht die gesetzliche Mindestlänge von 90cm Gesamtlänge sowie 50cm (? ich glaube 50cm) Lauflänge erreicht ist automatisch eine Verbotene Waffe Kat. A.
Und zwar sobald eines von beidem unterschritten wird.
Völlig egal ob Einzel- Doppel- Pump- Automatik- oder sonstwas.
So zumindest mein Kenntnisstand....
(der Taurus Judge ist glaub ich so eine Ausnahme, weil der nen gezogenen Lauf hat und nicht ausschliesslich für Schrot eingerichtet ist sondern auch für normale .45LC)
45cm für den Lauf sonst richtig.
jop
45cm mindest lauflaenge
90cm mindest gesamtlaenge im kuerzesten schussfaehigem zustand
Aja, 45cm!
Danke! Ich vertu mich da immer wieder und hab es eh schon befürchtet, keine Ahnung wie ich immer auf 50 komm..
!Ahh, verdammt, hatte die Mindestlauflänge nur für Mehrlader im Kopf. Danke
LOLGSchoenbauer hat geschrieben:na gleich am Anfang ... jemand fragt wegen einer Schrotpistole, und gleich haben wir wieder eine KatA Waffe geschaffen ... soll ich des des nochmals zitiern?