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Waffenrechtliches Dokument bei Magazinkauf??
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Waffenrechtliches Dokument bei Magazinkauf??
Ah ok, dann ist des so ungefähr wie der Kettner in Salzburg, der auch abhängig vom Mitarbeiter das deutsche mit unserem WaffG vermischt 

No one will ban your sporting rifle. They will call it terrorists weapon first.
Re: Waffenrechtliches Dokument bei Magazinkauf??
Servus, ich habe gleiche Erfahrung gemacht, der Junge verlangt WBK auch wenn du sich was anschauen willst, sehr Spezial dort, man verliert irgendwann lust dort einzukaufenPlinkster hat geschrieben:Bei Wiener Wertgarner wurden mir schon diverse absurde Sachen erzählt. Zivis dürfen keine C und D Waffen kaufen, Fiocchi EMB braucht man einen Schützenpass, Hornady Critical Defense braucht man einen Waffenpass usw. usw. Ist halt einen der Mitarbeiter dort, der sich mit viel Zeug nicht auskennt und dann offenbar seine eigenen Vorschriften erfindet.
Da wird "Magazine nur mit WBK" vermutlich vom selben kommen
.22 LR
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- Irwin J. Finster
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Re: Waffenrechtliches Dokument bei Magazinkauf??
Der einfachste und wirksamste Kundenprotest ist da nichts mehr zu kaufen. AR Mags gibt's eh überall.
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▲ ▲ And Samedi rides with you, gunman. He is the wind you hold in your hands, but he is fickle, the Lord of Graveyards, no matter that you have served him well . . . - Count Zero

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Re: Waffenrechtliches Dokument bei Magazinkauf??
hischurl45 hat geschrieben:...der Junge verlangt WBK auch wenn du sich was anschauen willst, sehr Spezial dort, man verliert irgendwann lust dort einzukaufen
wenn du bei uns eine B waffe in die hand nehmen willst musst du auch vorher irgendeinen lichtbildausweis hergeben.
fuehrerschein, personalausweis, wbk , irgendwas
was soll ich sonst tun wenn du das ding schnappst und wegrennst und ich habe keinerlei daten von dir...
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: Waffenrechtliches Dokument bei Magazinkauf??
das hat aber doch keine Grundlage, Ausweis? vielleicht aber WBK, nein, ich will nix kaufen sondern was anschauen und man muss schon unterscheiden können..gewo hat geschrieben:hischurl45 hat geschrieben:...der Junge verlangt WBK auch wenn du sich was anschauen willst, sehr Spezial dort, man verliert irgendwann lust dort einzukaufen
wenn du bei uns eine B waffe in die hand nehmen willst musst du auch vorher irgendeinen lichtbildausweis hergeben.
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Re: Waffenrechtliches Dokument bei Magazinkauf??
die grundlage ist die entsprechende weisung meiner aufsichtsbehoerde im zuge der betriebsanlagengenehmigungschurl45 hat geschrieben:das hat aber doch keine Grundlage, Ausweis? vielleicht aber WBK, nein, ich will nix kaufen sondern was anschauen und man muss schon unterscheiden können..gewo hat geschrieben:hischurl45 hat geschrieben:...der Junge verlangt WBK auch wenn du sich was anschauen willst, sehr Spezial dort, man verliert irgendwann lust dort einzukaufen
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fuehrerschein, personalausweis, wbk , irgendwas
was soll ich sonst tun wenn du das ding schnappst und wegrennst und ich habe keinerlei daten von dir...
was soll ich machen wenn du die zur ansicht uebergebene glock schnappst und rennst?
das feuer eroeffnen?

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Re: Waffenrechtliches Dokument bei Magazinkauf??
das muss du wissen was du im so a Fall machen sollst oder darfstgewo hat geschrieben:
die grundlage ist die entsprechende weisung meiner aufsichtsbehoerde im zuge der betriebsanlagengenehmigung
was soll ich machen wenn du die zur ansicht uebergebene glock schnappst und rennst?
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Re: Waffenrechtliches Dokument bei Magazinkauf??
eben nixschurl45 hat geschrieben:das muss du wissen was du im so a Fall machen sollst oder darfstgewo hat geschrieben:
die grundlage ist die entsprechende weisung meiner aufsichtsbehoerde im zuge der betriebsanlagengenehmigung
was soll ich machen wenn du die zur ansicht uebergebene glock schnappst und rennst?
das feuer eroeffnen?
und daher muss ich in der lage sein die identitaet des kriminellen bei der verlustanzeige angeben zu koennen
daher werden vor dem aushaendigen von waffen an kunden grundsaetzlich lichtbildausweise einbehalten
wbk fuer magazinverkauf im inland ist bullshit, logisch
wbk fuer magazinversand ins ausland ist klar, geht nicht anders
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Re: Waffenrechtliches Dokument bei Magazinkauf??
gewo hat geschrieben:eben nixschurl45 hat geschrieben:das muss du wissen was du im so a Fall machen sollst oder darfstgewo hat geschrieben:
die grundlage ist die entsprechende weisung meiner aufsichtsbehoerde im zuge der betriebsanlagengenehmigung
was soll ich machen wenn du die zur ansicht uebergebene glock schnappst und rennst?
das feuer eroeffnen?
und daher muss ich in der lage sein die identitaet des kriminellen bei der verlustanzeige angeben zu koennen
daher werden vor dem aushaendigen von waffen an kunden grundsaetzlich lichtbildausweise einbehalten
wbk fuer magazinverkauf im inland ist bullshit, logisch
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Re: AW: Waffenrechtliches Dokument bei Magazinkauf??
Verstehe Gewo hier voll und ganz. Gerade als Waffenhändler will man nicht mit "sowas" auffallen. Ich würde auch keinem 5 Unzen Gold zur Ansicht geben, bevor ich nicht weiß, ob der Interessent auch zahlen kann. Am besten man macht sowas auf einem dunklen Autobahnrastplatz 

Re: Waffenrechtliches Dokument bei Magazinkauf??
Geiz ist geil ist nicht alles Leute , ihr müsst euer Kaufverhalten nicht wegen ein paar Euro an Spinner anpassen.
Z.b. bonowi eka wollte der Versender auch WBK oder Jagdkarte von mir. Habe ich dann drauf verzichtet, obwohl ich das hätte scannen können und hab den halt für 15 Euro mehr bei einem "normalen" versender gekauft.
Das gleiche bei Messern (bestellt aus Deutschland) manche Händler wollen für jedes Messer meinen Ausweis sehen. Das mache ich sucht nicht mit, ich kenne die Waffeneigenschaft nach dt. Waffengesetz und wann ein altersnachweis erforderlich ist.
Z.b. bonowi eka wollte der Versender auch WBK oder Jagdkarte von mir. Habe ich dann drauf verzichtet, obwohl ich das hätte scannen können und hab den halt für 15 Euro mehr bei einem "normalen" versender gekauft.
Das gleiche bei Messern (bestellt aus Deutschland) manche Händler wollen für jedes Messer meinen Ausweis sehen. Das mache ich sucht nicht mit, ich kenne die Waffeneigenschaft nach dt. Waffengesetz und wann ein altersnachweis erforderlich ist.
Re: AW: Waffenrechtliches Dokument bei Magazinkauf??
so ganz stimmt das aber auch nicht, wenn ich mir bei Juwelier was anschauen will und meine jetzt nix um 200€ oder so, dann verlang er auch kein Ausweis, aber OK, es gibt auch Händler wo man sich Waffen anschauen kann ohne dass die gleich Angst haben dass du wegrennstrhodium hat geschrieben:Verstehe Gewo hier voll und ganz. Gerade als Waffenhändler will man nicht mit "sowas" auffallen. Ich würde auch keinem 5 Unzen Gold zur Ansicht geben, bevor ich nicht weiß, ob der Interessent auch zahlen kann. Am besten man macht sowas auf einem dunklen Autobahnrastplatz

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Re: AW: Waffenrechtliches Dokument bei Magazinkauf??
nur dass Goldbesitz ohne Lizenz nicht illegal ist...schurl45 hat geschrieben:so ganz stimmt das aber auch nicht, wenn ich mir bei Juwelier was anschauen will und meine jetzt nix um 200€ oder so, dann verlang er auch kein Ausweis, aber OK, es gibt auch Händler wo man sich Waffen anschauen kann ohne dass die gleich Angst haben dass du wegrennstrhodium hat geschrieben:Verstehe Gewo hier voll und ganz. Gerade als Waffenhändler will man nicht mit "sowas" auffallen. Ich würde auch keinem 5 Unzen Gold zur Ansicht geben, bevor ich nicht weiß, ob der Interessent auch zahlen kann. Am besten man macht sowas auf einem dunklen Autobahnrastplatz
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Re: Waffenrechtliches Dokument bei Magazinkauf??
Wenn ein Händler beim Kauf von Magazinen eine Kopie der WBK verlangt, dann kann er dies ohne gesetzliche Grundlage (die es ja in diesem Fall nicht gibt) durchaus im Rahmen der Privatautonomie machen. Der Kunde andererseits muss wiederum im Rahmen der Privatautonomie beim entsprechenden Händler nichts kaufen. Eigentlich eine ganz klar Geschichte und da es insbesondere in Wien genug Händler gibt, lässt man in einem solchen Fall sein Geld eben wo anders liegen. Dass diese Vorgehensweise seitens des Händlers mehr als fragwürdig ist, wurde hier eh schon erläutert...
Re: Waffenrechtliches Dokument bei Magazinkauf??
Wenn er das als Auflage von der Behörde erhalten hat...soll er dann dagegen verstoßen und seine Betriebsanlagengenehmigung riskieren?
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf