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konsequenzen bei verlust
konsequenzen bei verlust
hallo,
nachdem meine erste anfrage bzgl. konsequenzen bei verlust der ffw gelöscht wurden, bitte um konstruktive aussagen und ratschläge....
bitte keine blöden antworten oder gar unterstellungen, wie bei der ersten frage,
welche mit löschung meiner ernstgemeinten anfrage geahndet wurden
lg
nachdem meine erste anfrage bzgl. konsequenzen bei verlust der ffw gelöscht wurden, bitte um konstruktive aussagen und ratschläge....
bitte keine blöden antworten oder gar unterstellungen, wie bei der ersten frage,
welche mit löschung meiner ernstgemeinten anfrage geahndet wurden
lg
- Heisenberg
- .50 BMG
- Beiträge: 674
- Registriert: Mi 6. Nov 2013, 10:07
- Wohnort: walddorf
Re: konsequenzen bei verlust
Ich versteh nicht was die Frage soll!
Hast du sie verloren, dann solltest du die Konsequenzen bereits wissen - hast du sie verloren und noch nicht gemeldet, dann hast du weit größere Probleme und genauso wenn du sie verlieren möchtest.
Also wie auch immer, sehe ich keinen Grund so eine Frage zu stellen.
Hast du sie verloren, dann solltest du die Konsequenzen bereits wissen - hast du sie verloren und noch nicht gemeldet, dann hast du weit größere Probleme und genauso wenn du sie verlieren möchtest.
Also wie auch immer, sehe ich keinen Grund so eine Frage zu stellen.
I´m the one who knocks!
Re: konsequenzen bei verlust
Heisenberg hat geschrieben:Ich versteh nicht was die Frage soll!
Hast du sie verloren, dann solltest du die Konsequenzen bereits wissen - hast du sie verloren und noch nicht gemeldet, dann hast du weit größere Probleme und genauso wenn du sie verlieren möchtest.
Also wie auch immer, sehe ich keinen Grund so eine Frage zu stellen.
Heisenberg hat geschrieben:Ich versteh nicht was die Frage soll!
Hast du sie verloren, dann solltest du die Konsequenzen bereits wissen - hast du sie verloren und noch nicht gemeldet, dann hast du weit größere Probleme und genauso wenn du sie verlieren möchtest.
Also wie auch immer, sehe ich keinen Grund so eine Frage zu stellen.
Doch, da ich im vorhinein wissen möchte was passieren könnte
Re: konsequenzen bei verlust
Hier wird dir keiner eine Antwort geben können, erstens weil du (wie im letzten Thema) keine näheren Umstände nennst und zweitens keiner Staatsanwalt ist.
Re: konsequenzen bei verlust
Ich nehme nicht an, dass der Verlust von Waffen in einem Bußgeldkatalog steht.
Das kann dir niemand sagen, da es davon abhängt, wie du sie verlierst.
Glimpflich wird es nicht ausgehen, Scherereien sind vorprogrammiert.
Das kann dir niemand sagen, da es davon abhängt, wie du sie verlierst.
Glimpflich wird es nicht ausgehen, Scherereien sind vorprogrammiert.
Re: konsequenzen bei verlust
verlust ...was? WBK ? is das schlimmer als wenn man zb. den Führerschein verliert ?
@ TE .........fundamt schon mal nachgefragt ?
@ TE .........fundamt schon mal nachgefragt ?
Hängen muß man wirklich nur miese Bastarde, aber miese Bastarde muß man hängen.
John Routh
John Routh
Re: konsequenzen bei verlust
Wie soll man die Frage beantworten wenn einem die Details fehlen ? Vom WBK-Entzug bis hin zu "gar nix" ist alles drin...
-
- .223 Rem
- Beiträge: 282
- Registriert: Sa 12. Dez 2015, 08:31
Re: konsequenzen bei verlust
VwGH Stammrechtssatz:
Gerät eine Waffe in Verlust, so ist es Sache des Berechtigten, einen konkreten Sachverhalt betreffend die Art und Weise des Umganges bzw der Verwahrung und den Vorgang, der zum Verlust der Waffe führte, darzutun. Ergibt sich aus dem Vorbringen des Berechtigten nicht, daß der Verlust der Waffe trotz sorgfältigen - dh insbesondere alle in der konkreten Situation zumutbaren Vorkehrungen gegen einen Verlust umfassenden - Umgangs bzw sorgfältiger Verwahrung eingetreten ist, ist die Behörde schon aufgrund der Tatsache des Verlustes zur Annahme berechtigt, daß der Berechtigte die beim Umgang mit bzw der Verwahrung von Waffen gebotene Sorgfalt nicht eingehalten habe.
Gesendet von iPhone mit Tapatalk
Gerät eine Waffe in Verlust, so ist es Sache des Berechtigten, einen konkreten Sachverhalt betreffend die Art und Weise des Umganges bzw der Verwahrung und den Vorgang, der zum Verlust der Waffe führte, darzutun. Ergibt sich aus dem Vorbringen des Berechtigten nicht, daß der Verlust der Waffe trotz sorgfältigen - dh insbesondere alle in der konkreten Situation zumutbaren Vorkehrungen gegen einen Verlust umfassenden - Umgangs bzw sorgfältiger Verwahrung eingetreten ist, ist die Behörde schon aufgrund der Tatsache des Verlustes zur Annahme berechtigt, daß der Berechtigte die beim Umgang mit bzw der Verwahrung von Waffen gebotene Sorgfalt nicht eingehalten habe.
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Re: konsequenzen bei verlust
Mir würde nur einfallen dass man beim Transport seiner FFW überfallen oder ausgeraubt wird.
Meiner Meinung nach eher unwahrscheinlich.
Meiner Meinung nach eher unwahrscheinlich.
„Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Bürgerpflicht.“ Bertolt Brecht
Re: konsequenzen bei verlust
1150 hat geschrieben:Doch, da ich im vorhinein wissen möchte was passieren könnte
Jetzt erklär uns doch mal nachvollziehbar, warum du VOR dem Verlust deiner Waffen wissen möchtest, was dir dann droht? Das kannst du deiner Oma erzählen, dass du das nur fragst, um dich waffenrechtlich weiterzubilden ...
Re: konsequenzen bei verlust
Martin P hat geschrieben:1150 hat geschrieben:Doch, da ich im vorhinein wissen möchte was passieren könnte
Jetzt erklär uns doch mal nachvollziehbar, warum du VOR dem Verlust deiner Waffen wissen möchtest, was dir dann droht? Das kannst du deiner Oma erzählen, dass du das nur fragst, um dich waffenrechtlich weiterzubilden ...
die Frage sollte sich jeder Waffenbesitzer stellen
ohne wenn und aber
member the old PD design ? oh I member
Re: konsequenzen bei verlust
Was soll man sich da groß fragen? Wenn du sie verloren hast, dann musst du das gem § 41a WaffG unverzüglich (= ohne unnötigen Aufschub, was heißen soll sofort, pronto, auf der Stelle) der nächsten Sicherheitsdienststelle oder Sicherheitsbehörde melden.
Danach entziehen sie dir, wenn es eine Kat. B war, das waffenrechtliche Dokument, oder eben nicht. Hängt von den Umständen ab. Für ein Waffenverbot wird der bloße Verlust normalerweise nicht ausreichen. Außer es ergibt sich, dass du sie verlieren wolltest, dann sieht die Sache bestimmt anders aus ...
Danach entziehen sie dir, wenn es eine Kat. B war, das waffenrechtliche Dokument, oder eben nicht. Hängt von den Umständen ab. Für ein Waffenverbot wird der bloße Verlust normalerweise nicht ausreichen. Außer es ergibt sich, dass du sie verlieren wolltest, dann sieht die Sache bestimmt anders aus ...
Re: konsequenzen bei verlust
Naja ich gehe mal davon aus das einige ihre Waffen "verlieren" werden oder evt. ein Einbrecher sie stiehlt wenn der HA Ban in Kraft tritt....... Das ist jetzt mal mein Gedanke wegen der Frage.
Re: konsequenzen bei verlust
Flolito hat geschrieben:Naja ich gehe mal davon aus das einige ihre Waffen "verlieren" werden oder evt. ein Einbrecher sie stiehlt wenn der HA Ban in Kraft tritt....... Das ist jetzt mal mein Gedanke wegen der Frage.
+1
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Stell die Frage an den für dich zuständigen Waffenreferenten
- Dauerfeuer
- .50 BMG
- Beiträge: 902
- Registriert: Do 18. Jun 2015, 13:21
Re: konsequenzen bei verlust
Flolito hat geschrieben:Naja ich gehe mal davon aus das einige ihre Waffen....oder evt. ein Einbrecher sie stiehlt......
Genau und deswegen informiert man sich in einem öffentlichen Forum mal ganz zufällig darüber, welche Ausrede man der Behörde gegenüber am besten verwenden sollte, damit man ungeschoren davon kommt? So in der Art?
Manchmal wäre ein IQ Test wohl vernünftiger als der Check beim Psychologen...
Don't eat the yellow snow...