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Leitfaden zur Erlangung der WBK für Zivildiener in Wien
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Leitfaden zur Erlangung der WBK für Zivildiener in Wien
Unter folgendem Link findet ihr einen Leitfaden zur Aufhebung des "Waffenverbots" nach dem ZDG und zur Beantragung der WBK in Wien.
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Bei weiteren Fragen schreibt mir einfach eine PM.
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Re: Leitfaden zur Erlangung der WBK für Zivildiener in Wien
ja ist jetzt ungefähr der 3. oder 4. Leitfaden dafür den man hier findet...
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
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- .223 Rem
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Re: Leitfaden zur Erlangung der WBK für Zivildiener in Wien
BigBen hat geschrieben:ja ist jetzt ungefähr der 3. oder 4. Leitfaden dafür den man hier findet...
Im Ernst? Also mir wäre nicht aufgefallen, dass dies bereits im Detail und aktuell abgehandelt wurde. Falls du jedoch den Leitfaden als unnötig erachten solltest tu dir keinen Zwang an und lösch den Thread.
Re: Leitfaden zur Erlangung der WBK für Zivildiener in Wien
viewtopic.php?f=7&t=22014&start=120#p379241
Ich lass das Thema trotzdem stehen...lieber einmal zuviel als zu wenig.
Ich lass das Thema trotzdem stehen...lieber einmal zuviel als zu wenig.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Leitfaden zur Erlangung der WBK für Zivildiener in Wien
Vielen Dank für diesen Leitfaden. Derart aktuell und vollständig gibt es ihn sonst nirgendwo!
Aber benötigt man tatsächlich Kampfrichterkurs UND Trainingsbestätigung UND Wettkampflisten oder ist das nach dem Motto lieber zu viel als zu wenig mitschicken?
LG paddy
Aber benötigt man tatsächlich Kampfrichterkurs UND Trainingsbestätigung UND Wettkampflisten oder ist das nach dem Motto lieber zu viel als zu wenig mitschicken?
LG paddy
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Re: Leitfaden zur Erlangung der WBK für Zivildiener in Wien
Paddy91 hat geschrieben:Vielen Dank für diesen Leitfaden. Derart aktuell und vollständig gibt es ihn sonst nirgendwo!
Aber benötigt man tatsächlich Kampfrichterkurs UND Trainingsbestätigung UND Wettkampflisten oder ist das nach dem Motto lieber zu viel als zu wenig mitschicken?
LG paddy
In Wien is Kampfrichterkurs und 2 Listen jedenfalls nötig (ein Antrag wurde nach Infos im Forum abgelehnt, da "nur" Kurs und Trainingsbestätigung), ob darüber hinaus die Trainingsbestätigung wirklich nötig ist, kA, ich hab sie beigebracht...
Re: Leitfaden zur Erlangung der WBK für Zivildiener in Wien
Vielen Dank für die Antwort! Wenn es bei dir so geklappt hat spricht wohl nichts dagegen es auch zu machen. Im Gegensatz zum teureren Psychologen sehe ich dabei auch einen Sinn für mich.
Hast du versucht beim WBK-Erstantrag auch gleich Zubehör eintragen zu lassen?
Hast du versucht beim WBK-Erstantrag auch gleich Zubehör eintragen zu lassen?
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Re: Leitfaden zur Erlangung der WBK für Zivildiener in Wien
Paddy91 hat geschrieben:Vielen Dank für die Antwort! Wenn es bei dir so geklappt hat spricht wohl nichts dagegen es auch zu machen. Im Gegensatz zum teureren Psychologen sehe ich dabei auch einen Sinn für mich.
Hast du versucht beim WBK-Erstantrag auch gleich Zubehör eintragen zu lassen?
Nicht nur bei mir, aber ja
Versucht hab ich es, leider hat es nicht geklappt. Die Sachbearbeiterin meinte, dass sie dies beim Erstantrag nicht auswählen könne.
LG
Re: Leitfaden zur Erlangung der WBK für Zivildiener in Wien
Das ist ja ein Service hier, danke für die Infos! Also vorher noch schnell eine Bestätigung beim Händler holen bringt nichts. Sehr schade.
Hast du beim Beantragen der WBK einen Verzicht auf Rechtsmittel bezüglich der Aufhebung vom Waffenverbot beigelegt? Oder war das egal bzw. hast du die Frist dafür verstreichen lassen?
Hast du beim Beantragen der WBK einen Verzicht auf Rechtsmittel bezüglich der Aufhebung vom Waffenverbot beigelegt? Oder war das egal bzw. hast du die Frist dafür verstreichen lassen?
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Re: Leitfaden zur Erlangung der WBK für Zivildiener in Wien
Paddy91 hat geschrieben:Das ist ja ein Service hier, danke für die Infos! Also vorher noch schnell eine Bestätigung beim Händler holen bringt nichts. Sehr schade.
Hast du beim Beantragen der WBK einen Verzicht auf Rechtsmittel bezüglich der Aufhebung vom Waffenverbot beigelegt? Oder war das egal bzw. hast du die Frist dafür verstreichen lassen?
Ja hab ich beim WBK Antrag. Man kann die Frist verstreichen lassen, nur unter Umständen verzögert sich dadurch die Ausstellung, eh klar...
Re: Leitfaden zur Erlangung der WBK für Zivildiener in Wien
alles klar! dazu hast du nicht zufällig auch eine Vorlage auf Dropbox?
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Re: Leitfaden zur Erlangung der WBK für Zivildiener in Wien
Paddy91 hat geschrieben:alles klar! dazu hast du nicht zufällig auch eine Vorlage auf Dropbox?
Nein, hab ich nicht...
Einen Rechtsmittelverzicht abzufassen ist aber auch nicht gerade die schwierigste Aufgabe. Ein wenig Eigeninitiative wird wohl nicht zu viel verlangt sein...
Re: Leitfaden zur Erlangung der WBK für Zivildiener in Wien
okay. für mich jedenfalls schwieriger als manches was im Leitfaden haargenau erklärt wird. An wen richtet man den Verzicht? An die LPD die den Bescheid erlässt? Was macht dann das Polizeikommissariat damit? Oder sind die nur eine Aussenstelle?
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- .223 Rem
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Re: Leitfaden zur Erlangung der WBK für Zivildiener in Wien
Paddy91 hat geschrieben:okay. für mich jedenfalls schwieriger als manches was im Leitfaden haargenau erklärt wird. An wen richtet man den Verzicht? An die LPD die den Bescheid erlässt? Was macht dann das Polizeikommissariat damit? Oder sind die nur eine Aussenstelle?
Der Rechtsmittelverzicht ist an die bescheiderlassende Behörde, also die LPD, zu richten. Du kannst den Verzicht einfach zusammen mit dem WBK Antrag beim Kommissariat abgeben, die den Antrag samt Beilagen an die LPD weiterleiten.
Bsp:
Abs.
Xxx
An die
LPD..
Betreff: Rechtsmittelverzicht
Hiermit verzichte ich auf die Einbringung von Rechtsmitteln bezüglich des Bescheids mit der GZ: xxx der LPD Wien vom xx.xx.xxxx.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
So kompliziert is das nicht [emoji6]
Re: Leitfaden zur Erlangung der WBK für Zivildiener in Wien
Aaaahhhh! Also wenn das Ganze dann sowieso erst wieder an die LPD geht versteh ich es sogar. Danke