"bald" ist eine sehr flexible Zeitangabe

Jagasep hat geschrieben:@Fuchs
Sry, habe ich mich so unklar ausgedrückt?
(Danke, ich habe mehr als 5 und weiß wie man erweitert)
Und ich kenne den Unterschied zwischen 23/2 u 23/2b.
Früher war das ja kein Thema, weil es den 23/2b nicht gab, wo eben von diesen max. 5 Stk die Rede ist.
Die Frage war allgemein gemeint, ob seit Ende2015/Anfang2016 jemand von der Behörde im Sinne des 23/2b auf 5 Stk Max begrenzt wurde oder ihm dieses Gschichtl zumindest gedruckt wurde, das bei 5 Stk, trotz Listen usw. für ihn Schluss ist, obwohl er bereits die Voraussetzungen nach 23/2 (Sportschütze) erfüllt. (nicht 23/2b!)
Kriss hat geschrieben:Das ausdrucken und mitnehmen:
https://www.ris.bka.gv.at/JudikaturEnts ... 0160226J00
Waffenbesitzkarte
1. Ausstellung einer Waffenbesitzkarte (§ 21 Abs. 1 WaffG) 74,40 Euro
a) sofern der Besitz von mehr als zwei Schusswaffen erlaubt wird (§ 23 Abs. 2 WaffG), zusätzlich 43 Euro