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Waffenpass für einen Nachtportier
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Waffenpass für einen Nachtportier
Abgesehen davon(dass es unwahrscheinlich ist und was Ben schon gesagt hat) verstößt du natürlich auch gegen das WaffG, wenn es denn eine WBK pflichtige Waffe ist, da ja Innehaben mit Besitz gleichgestellt ist. 

Re: Waffenpass für einen Nachtportier
Ist weniger a Actionfilmthema als ein Rekonstruktionsthema aber wir reden a bisserl nebeneinander vorbei, könnt auch sein aus guter Absicht.
Nebenbei: Ich versteh die Einbrecher nicht, die sich erst im Haus vom Opfer mit einem Kuchelmesser und einer Schreckschuss bewaffnen, aber soll so sein.
Nebenbei: Ich versteh die Einbrecher nicht, die sich erst im Haus vom Opfer mit einem Kuchelmesser und einer Schreckschuss bewaffnen, aber soll so sein.
Re: Waffenpass für einen Nachtportier
Hrab hat geschrieben:Abgesehen davon(dass es unwahrscheinlich ist und was Ben schon gesagt hat) verstößt du natürlich auch gegen das WaffG, wenn es denn eine WBK pflichtige Waffe ist, da ja Innehaben mit Besitz gleichgestellt ist.
Das ist aber in einer Notwehrsituation vollkommen irrelevant.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Waffenpass für einen Nachtportier
Ja, "wo kein Kläger da kein Richter" aber rein nach dem Wortlaut ist es ein Verstoß gegen das WaffG.
Edit: Abgesehen davon das wir das nicht erfahren werden weil so unwahrscheinlich und noch unwahrscheinlicher dass dann Konsequenzen in die Richtung kommen weil ja wirklich kein "Verschulden".
Edit: Abgesehen davon das wir das nicht erfahren werden weil so unwahrscheinlich und noch unwahrscheinlicher dass dann Konsequenzen in die Richtung kommen weil ja wirklich kein "Verschulden".
Re: Waffenpass für einen Nachtportier
mangup hat geschrieben:Leute wenn ihr wüsstet wie oft Hotels in Wien überfallen werden würdet ihr staunen. Fasst in jedem Hotel wo ich bereits gearbeitet habe wirde das Hotel überfallen. Entweder vor meinen Beginn oder danach.
In einem großen hotel im 4 Bezirk hat ein Mann mit einer Pistole mit schalldämpfer 30 000 Euro aus dem Safe erbeutet. Das war 1 Jahr bevor ich dort damals anfing. Er hat meine ex Arbeitskolegen gefesselt und verprügelt bis sie dem safe nicht aufgemacht haben. Im 10ten bezirk sind ein paar mit AKs bewaffnete Männer die Tageslosung geraubt. Meine ex Kolegen flüchteten zuerst aber die Verbrecher holten sie ein und zerrten sie zur Rezeption zurück. Die Nachtportiere hatten Angst um ihr Leben.
Es passieren viel mehr Überfälle in den Hotels als die Presse berichtet.
Mein Fall war auch nicht in der Presse..
Und ja ehrlich gesagz würde ich jeden Hotel Nachtportier einen WP ausstellen, weil Hotels für Verbrecher viel lukrativer und ungefährlicher sind als alles andere was man so überfallen kann.

Re: Waffenpass für einen Nachtportier
Wiseli hat geschrieben:Nebenbei: Ich versteh die Einbrecher nicht, die sich erst im Haus vom Opfer mit einem Kuchelmesser und einer Schreckschuss bewaffnen, aber soll so sein.
weil es auf die art nur einbruch ist
wenn er das messer mitbringt ist es bewaffneter einbruch
ganz anderer strafrahmen
daher ist der erste weg der meisten einbrecher zuerst in die kueche ... das groesste messer ausfassen...
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Re: Waffenpass für einen Nachtportier
Eine Kleinigkeit ist da nicht Richtig Gewo.
§ 129 StGB Diebstahl durch Einbruch oder mit Waffen
Hat den gleichen Rahmen für Einbruch und für das führen von Waffen (oder anderen Mitteln um den Widerstand einer Person zu überwinden oder zu verhindern)
Aber von den Richtern wird im Rahmen ihres Ermessens oft eine geringere Strafe fürs unbewaffnete Einbrechen verhängt weil es als "weniger schlimm"(hoch juristischer Begriff) betrachtet wird könnten aber die gleiche Strafe bekommen. Das selbe gilt auch wenn man die Waffe/ den Gegenstand nicht schon mitnimmt sondern erst dort aufnimmt. Ist mit dem selben Strafrahmen bedroht aber wird als "weniger schlimm" betrachtet. Das Problem hier ist dass man für den Waffeneinsatz (außer er hat schwere Dauerfolgen) auch nur 6 Monate bis 5 Jahre Rahmen hat.(§ 131)
Im Prinzip heißt es wenn ich schon Einbreche kann ich auch gleich eine Waffe(oder eine Schusswaffe oder irgendwelche andere Mittel etc) mitnehmen Es kann nicht schlimmer werden vom Rahmen her. Aber die tatsächliche Strafe ist oft geringer für reinen Einbruch.
§ 129 StGB Diebstahl durch Einbruch oder mit Waffen
Hat den gleichen Rahmen für Einbruch und für das führen von Waffen (oder anderen Mitteln um den Widerstand einer Person zu überwinden oder zu verhindern)
Aber von den Richtern wird im Rahmen ihres Ermessens oft eine geringere Strafe fürs unbewaffnete Einbrechen verhängt weil es als "weniger schlimm"(hoch juristischer Begriff) betrachtet wird könnten aber die gleiche Strafe bekommen. Das selbe gilt auch wenn man die Waffe/ den Gegenstand nicht schon mitnimmt sondern erst dort aufnimmt. Ist mit dem selben Strafrahmen bedroht aber wird als "weniger schlimm" betrachtet. Das Problem hier ist dass man für den Waffeneinsatz (außer er hat schwere Dauerfolgen) auch nur 6 Monate bis 5 Jahre Rahmen hat.(§ 131)
Im Prinzip heißt es wenn ich schon Einbreche kann ich auch gleich eine Waffe(oder eine Schusswaffe oder irgendwelche andere Mittel etc) mitnehmen Es kann nicht schlimmer werden vom Rahmen her. Aber die tatsächliche Strafe ist oft geringer für reinen Einbruch.
Re: Waffenpass für einen Nachtportier
Hrab hat geschrieben:Aber die tatsächliche Strafe ist oft geringer für reinen Einbruch.
danke
ich kannte nur die generelle linie, aber nicht die details dazu
strafrecht ist ned so sehr mein thema ...
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Re: Waffenpass für einen Nachtportier
Mitbringen ist Vorsatz. 

Re: Waffenpass für einen Nachtportier
Messer in der Küche mitnehmen ist auch Vorsatz.
"Vorsätzlich handelt, wer einen Sachverhalt verwirklichen will, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht...."
Waffen etc. fliegen einem nicht einfach so zu.
Edit: Würde nur unter Umständen eine Rolle spielen wenn man den Einbrecher auch wegen "versuchten Räuberischen Diebstahl" belangen will ob er die Waffe schon mit hatte oder nicht.
"Vorsätzlich handelt, wer einen Sachverhalt verwirklichen will, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht...."
Waffen etc. fliegen einem nicht einfach so zu.
Edit: Würde nur unter Umständen eine Rolle spielen wenn man den Einbrecher auch wegen "versuchten Räuberischen Diebstahl" belangen will ob er die Waffe schon mit hatte oder nicht.
Re: Waffenpass für einen Nachtportier
Kurze Zwischenfrage, wenn man selbst Besitzer des Hotels ist, bzw einer anderen Fa., darf man dann in seiner Fa. mit der WbK seine Waffe mitführen?
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- Irwin J. Finster
- Supporter .500 S&W
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- Registriert: Di 27. Dez 2011, 21:34
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Re: Waffenpass für einen Nachtportier
Logo, wer solls Dir verbieten?
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▲ ▲ And Samedi rides with you, gunman. He is the wind you hold in your hands, but he is fickle, the Lord of Graveyards, no matter that you have served him well . . . - Count Zero

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Re: Waffenpass für einen Nachtportier
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Re: Waffenpass für einen Nachtportier
mariolo hat geschrieben:Kurze Zwischenfrage, wenn man selbst Besitzer des Hotels ist, bzw einer anderen Fa., darf man dann in seiner Fa. mit der WbK seine Waffe mitführen?
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nicht mir MITführen sondern auch führen
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- .357 Magnum
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- Registriert: Do 26. Sep 2013, 10:50
Re: Waffenpass für einen Nachtportier
Hier reden ja einige schon wie die Waffengegner(wobei mangelnde Ausb. a.d. Waffe natürlich schlecht ist). Ihr solltet euch um die Gedanken machen die illegal mit ner Puste rumlaufen!´Aber da isses ja wieder, das geht ja nicht, also drupp auf die Zuverlässigen!!!