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Importdokument Händler
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Importdokument Händler
da ich über die Suchfunktion nichts ensprechendes gefunden habe, kann mir ev. einer von euch weiterhelfen.
Ich habe in DE eine Waffe ersteigert und wolte diese mit CSP importieren, was leider durch den traurigen Tod von Herrn Beutler nicht mehr möglich war.
Jetzt habe ich in DE die FA Waffenkurier neu mit dem Export beauftragt und bei uns in meiner Nähe einen Händler gefunden der mir den Import bewerkstelligt.
Die Fa. Waffenkurier möchte jetzt von meinem Händler eine Importerlaubnis speziell für diese Waffe.
Ich dachte immer dass eine auf die Waffe bezogene Importgenehmigung nur benötigt wird, wenn eine Privatperson den Import durchführt.
Könnt ihr mir bitte sagen welches Dokument genau der DE Exporteur vom AT Importeur benötigt?
Danke
Ich habe in DE eine Waffe ersteigert und wolte diese mit CSP importieren, was leider durch den traurigen Tod von Herrn Beutler nicht mehr möglich war.
Jetzt habe ich in DE die FA Waffenkurier neu mit dem Export beauftragt und bei uns in meiner Nähe einen Händler gefunden der mir den Import bewerkstelligt.
Die Fa. Waffenkurier möchte jetzt von meinem Händler eine Importerlaubnis speziell für diese Waffe.
Ich dachte immer dass eine auf die Waffe bezogene Importgenehmigung nur benötigt wird, wenn eine Privatperson den Import durchführt.
Könnt ihr mir bitte sagen welches Dokument genau der DE Exporteur vom AT Importeur benötigt?
Danke
Re: Importdokument Händler
EU Import-Formular. Bekommst bei Deiner BH. Wird so um die 60-90 Euro kosten.
Schaut so aus: http://www.bauli.at/diverses/EU_IMPORT_LEER.pdf" onclick="window.open(this.href);return false;
Edit: falscher Link, nun korrekt
Schaut so aus: http://www.bauli.at/diverses/EU_IMPORT_LEER.pdf" onclick="window.open(this.href);return false;
Edit: falscher Link, nun korrekt
Zuletzt geändert von bino71 am Di 14. Jun 2016, 12:46, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Importdokument Händler
Er will sie vom österr. Händler nicht von ihm ...
Re: Importdokument Händler
hi..
der kollege will ja NACH österreich versenden lassen.....?!?!
https://www.egun.de/market/downloads/An ... nach-A.jpg" onclick="window.open(this.href);return false;
und hier noch das procedere.. https://www.egun.de/market/help.php?top ... fenverkauf" onclick="window.open(this.href);return false;
lg
willi
der kollege will ja NACH österreich versenden lassen.....?!?!
https://www.egun.de/market/downloads/An ... nach-A.jpg" onclick="window.open(this.href);return false;
und hier noch das procedere.. https://www.egun.de/market/help.php?top ... fenverkauf" onclick="window.open(this.href);return false;
lg
willi
Die Wahrheit gebraucht nicht immer schöne Worte, aber schöne Worte entsprechen auch nicht immer der Wahrheit.
Re: Importdokument Händler
Ja aber nicht an mich Privat sondern zu meinem Händler.
Und ich wüsste halt gern wie das Dokument heißt welches mein Händler benötigen um den Waffenimport durchzuführen.
Muss er auch eine einzelne Iportgenehmigung für DIESE Waffe anfordern oder haben Händler zB eine generelle Importlizenz?
Und ich wüsste halt gern wie das Dokument heißt welches mein Händler benötigen um den Waffenimport durchzuführen.
Muss er auch eine einzelne Iportgenehmigung für DIESE Waffe anfordern oder haben Händler zB eine generelle Importlizenz?
Re: Importdokument Händler
Stimmt rhodium, war der falsche Link...korrigiert.
@superx: Ja, muß Du/er.
Mehr findest:
viewtopic.php?f=20&t=9718
viewtopic.php?f=20&t=15482
@superx: Ja, muß Du/er.
Mehr findest:
viewtopic.php?f=20&t=9718
viewtopic.php?f=20&t=15482
Re: Importdokument Händler
je nachdemsuperx hat geschrieben: Muss er auch eine einzelne Iportgenehmigung für DIESE Waffe anfordern oder haben Händler zB eine generelle Importlizenz?
er kann eine generelle importlizenz loesen
kostet weiss nimmer, 300,- oder so
oder er beantrag den import einzeln
dann kostet importdokument ca 60,- bis 80,-
mit dieser vorherigen einwilligung bekommt der haendler dann in DE seine exporterlaubnis
kostet 18,- oder so
dann versand moeglich
kostet um die 100,- oder so
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: Importdokument Händler
OK, danke Gerhard.
Dass heißt wenn er öfter Waffen importiert, sollte er ohnehin eine generelle Importlizenz haben.
Dass heißt wenn er öfter Waffen importiert, sollte er ohnehin eine generelle Importlizenz haben.
Re: Importdokument Händler
kann ich dir nicht sagensuperx hat geschrieben:OK, danke Gerhard.
Dass heißt wenn er öfter Waffen importiert, sollte er ohnehin eine generelle Importlizenz haben.
einantwortungsurkunde ist schon da
notartermin gibts auch schon
meiner meinung nach sollte das ab mitte naechster woche wieder laufen koennen via CSP ...
es gibt da noch ein paar detailformalitaeten
aber im prinzip spricht nix dagegen
doubleaction OG, Wien
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Re: Importdokument Händler
Bitte all das zuvor Geschriebene wieder vergessen - auch das von Gerhard! Der hat da nämlich leider etwas durcheinander gebracht!
Gemäß § 7 der 1. Waffengesetz-Durchführungsverordnung benötigen Gewerbetreibende, die zum Handel mit nichtmilitärischen Schusswaffen berechtigt sind, für das Verbringen von Schusswaffen (§ 37 WaffG 1996 idgF.) der Kategorien B, C und D sowie von Munition für diese Schusswaffen aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union in das österreichische Bundesgebiet keine vorherige Einwilligungserklärung der zuständigen österreichischen Waffenbehörde.
Wofür es eine generelle Bewilligung (per Bescheid bewilligt, gültig für jeweils 3 Jahre zu Gewerbetreibenden; auf Wunsch kann es auf bestimmte Gewerbetreibende eingeschränkt werden, muss aber nicht!) für Gewerbetreibende gibt, ist ausschließlich der EXPORT aus Österreich in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union! Hier ist abweichend jeweils eine ExportMELDUNG (keine Bewilligung!) an die jeweils zuständige Behörde zu machen.
Da der deutsche Händler aber abhängig davon ob er eine generelle Exportgenehmigung hat oder per Einzelgenehmigungen arbeitet, jedenfalls aber auch eine Meldung an seine Behörde machen muss, benötigt er zumindest ein Papier des österreichischen Händlers. Üblicherweise reicht hierfür eine Kopie des Gewerberegisterauszuges, wonach hervorgeht, dass der Warenempfänger ein Gewerbetreibender, der zum Handel mit nichtmilitärischen Schusswaffen berechtigt ist, ist.
Wenn er also eine generelle Exportgenehmigung hat, dann reicht er dies als Meldung beim BKA ein, diese stempeln es ab und schicken es zurück. Dann kann er exportieren. Wenn er keine generelle Exportbewilligung hat, dann muss er bei seinem zuständigen Amt in Deutschland eine Exportbewilligung einreichen, und kann nach Vorliegen dieser Bewilligung den Export durchführen.
Und abseits von all dem auch noch die kleine Randbemerkung: seit mittlerweile einem Jahr gibt es die Importerleichterung auch bei gewissem Kriegsmaterial für Händler - dann braucht man dafür auch keine Importbewilligung mehr
.
Gemäß § 7 der 1. Waffengesetz-Durchführungsverordnung benötigen Gewerbetreibende, die zum Handel mit nichtmilitärischen Schusswaffen berechtigt sind, für das Verbringen von Schusswaffen (§ 37 WaffG 1996 idgF.) der Kategorien B, C und D sowie von Munition für diese Schusswaffen aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union in das österreichische Bundesgebiet keine vorherige Einwilligungserklärung der zuständigen österreichischen Waffenbehörde.
Wofür es eine generelle Bewilligung (per Bescheid bewilligt, gültig für jeweils 3 Jahre zu Gewerbetreibenden; auf Wunsch kann es auf bestimmte Gewerbetreibende eingeschränkt werden, muss aber nicht!) für Gewerbetreibende gibt, ist ausschließlich der EXPORT aus Österreich in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union! Hier ist abweichend jeweils eine ExportMELDUNG (keine Bewilligung!) an die jeweils zuständige Behörde zu machen.
Da der deutsche Händler aber abhängig davon ob er eine generelle Exportgenehmigung hat oder per Einzelgenehmigungen arbeitet, jedenfalls aber auch eine Meldung an seine Behörde machen muss, benötigt er zumindest ein Papier des österreichischen Händlers. Üblicherweise reicht hierfür eine Kopie des Gewerberegisterauszuges, wonach hervorgeht, dass der Warenempfänger ein Gewerbetreibender, der zum Handel mit nichtmilitärischen Schusswaffen berechtigt ist, ist.
Wenn er also eine generelle Exportgenehmigung hat, dann reicht er dies als Meldung beim BKA ein, diese stempeln es ab und schicken es zurück. Dann kann er exportieren. Wenn er keine generelle Exportbewilligung hat, dann muss er bei seinem zuständigen Amt in Deutschland eine Exportbewilligung einreichen, und kann nach Vorliegen dieser Bewilligung den Export durchführen.
Und abseits von all dem auch noch die kleine Randbemerkung: seit mittlerweile einem Jahr gibt es die Importerleichterung auch bei gewissem Kriegsmaterial für Händler - dann braucht man dafür auch keine Importbewilligung mehr

A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: Importdokument Händler
loesch es einfach wiederPromo hat geschrieben:Bitte all das zuvor Geschriebene wieder vergessen - auch das von Gerhard! Der hat da nämlich leider etwas durcheinander gebracht!
Gemäß § 7 der 1. Waffengesetz-Durchführungsverordnung benötigen Gewerbetreibende, die zum Handel mit nichtmilitärischen Schusswaffen berechtigt sind, für das Verbringen von Schusswaffen (§ 37 WaffG 1996 idgF.) der Kategorien B, C und D sowie von Munition für diese Schusswaffen aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union in das österreichische Bundesgebiet keine vorherige Einwilligungserklärung der zuständigen österreichischen Waffenbehörde.
Wofür es eine generelle Bewilligung (per Bescheid bewilligt, gültig für jeweils 3 Jahre zu Gewerbetreibenden; auf Wunsch kann es auf bestimmte Gewerbetreibende eingeschränkt werden, muss aber nicht!) für Gewerbetreibende gibt, ist ausschließlich der EXPORT aus Österreich in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union! Hier ist abweichend jeweils eine ExportMELDUNG (keine Bewilligung!) an die jeweils zuständige Behörde zu machen.
Da der deutsche Händler aber abhängig davon ob er eine generelle Exportgenehmigung hat oder per Einzelgenehmigungen arbeitet, jedenfalls aber auch eine Meldung an seine Behörde machen muss, benötigt er zumindest ein Papier des österreichischen Händlers. Üblicherweise reicht hierfür eine Kopie des Gewerberegisterauszuges, wonach hervorgeht, dass der Warenempfänger ein Gewerbetreibender, der zum Handel mit nichtmilitärischen Schusswaffen berechtigt ist, ist.
Wenn er also eine generelle Exportgenehmigung hat, dann reicht er dies als Meldung beim BKA ein, diese stempeln es ab und schicken es zurück. Dann kann er exportieren. Wenn er keine generelle Exportbewilligung hat, dann muss er bei seinem zuständigen Amt in Deutschland eine Exportbewilligung einreichen, und kann nach Vorliegen dieser Bewilligung den Export durchführen.
Und abseits von all dem auch noch die kleine Randbemerkung: seit mittlerweile einem Jahr gibt es die Importerleichterung auch bei gewissem Kriegsmaterial für Händler - dann braucht man dafür auch keine Importbewilligung mehr.
du hast unrecht
du sprichst von den bestimmungen des aussenwirtschaftsgesetzes
ich rede vom waffenrecht
beides gilt paralell ..
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Re: Importdokument Händler
Hallo Gerhard, ich spreche dezidiert vom Waffengesetz. Der erste Satz mit den teilweisen Unterstreichungen stammt aus der Feder des BMI.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: Importdokument Händler
du hast unrechtPromo hat geschrieben:Hallo Gerhard, ich spreche dezidiert vom Waffengesetz. Der erste Satz mit den teilweisen Unterstreichungen stammt aus der Feder des BMI.
aber ich geh jetzt essen
ich such dirs raus nachher
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Re: Importdokument Händler
Bin nochmals ausdrücklich nicht deiner Meinung. In der 1. Waffengesetz-Durchführungsverordnung steht ausdrücklich:
Steht auch direkt im RIS, siehe hier: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006017" onclick="window.open(this.href);return false;§ 7. Für das Verbringen von Schußwaffen (§ 37 WaffG) der Kategorien B, C und D sowie von Munition für diese Schußwaffen aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union in das Bundesgebiet benötigen Gewerbetreibende, die zum Handel mit nichtmilitärischen Schußwaffen berechtigt sind, keine vorherige Einwilligungserklärung der zuständigen Behörde; für andere Menschen gilt dies nur hinsichtlich des Verbringens der in § 45 genannten Schußwaffen sowie der Munition für diese Schußwaffen.
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Re: Importdokument Händler
nur deshalb weil da steht "...benötigen Gewerbetreibende, die zum Handel mit nichtmilitärischen Schußwaffen berechtigt sind, keine vorherige Einwilligungserklärung der zuständigen Behörde..." darf man nicht unterstellen dass daher keine bewilligung benoetigt wirdPromo hat geschrieben:Bin nochmals ausdrücklich nicht deiner Meinung. In der 1. Waffengesetz-Durchführungsverordnung steht ausdrücklich:Steht auch direkt im RIS, siehe hier: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006017" onclick="window.open(this.href);return false;§ 7. Für das Verbringen von Schußwaffen (§ 37 WaffG) der Kategorien B, C und D sowie von Munition für diese Schußwaffen aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union in das Bundesgebiet benötigen Gewerbetreibende, die zum Handel mit nichtmilitärischen Schußwaffen berechtigt sind, keine vorherige Einwilligungserklärung der zuständigen Behörde; für andere Menschen gilt dies nur hinsichtlich des Verbringens der in § 45 genannten Schußwaffen sowie der Munition für diese Schußwaffen.
waffenrecht halt

ich such dir den passus raus
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