Plinkster hat geschrieben:Nein, auch im Waffengesetz der Weimarer Republik gab es kein Waffenregister. Das ist schlicht ein Mythos der sich durch ständige Wiederholung gebildet hat. Bis zum Jahr 1972 gab es in Deutschland niemals ein Waffenregister in dem Sinn, dass in irgend einer Datei zu einem Namen alle Waffen die dieser besitzt zugeordnet werden konnten, und bis 2013 gab es kein zentrales Waffenregister.
Das ist so nicht ganz korrekt!
Da 1928 Erwerbscheine eingeführt worden sind wurden die Waffenbesitzer registriert.
Dadurch hatte die Behörde dann auch Zugriff auf die Waffen dieser Erwerbsscheininhaber!
Dieses Erwerbsschein-Register nutzten dann auch die Nationalsozialisten!
Erstmals wurden Waffen- und Munitions-Erwerbsscheine sowie eine Waffenschein-Pflicht zum Führen (Tragen in der Öffentlichkeit) eingeführt. Zudem regelte das Gesetz die Herstellung und den Vertrieb von Schusswaffen und Munition und enthielt Strafbestimmungen für Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Vorschriften.[9] Durch die Einführung der Erwerbsscheine war es dem Staat jederzeit möglich, auf die Waffen der Waffenbesitzer zuzugreifen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Waffenges ... r_bis_1945
Mehr Sicherheit per Gesetz?
http://www.kas.de/wf/doc/kas_2875-544-1-30.pdf" onclick="window.open(this.href);return false;