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Erweiterung nach 5 Jahren (§23 Abs 2b)
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Re: Erweiterung nach 5 Jahren (§23 Abs 2b)
jetzt wirds aber schon extrem lächerlich..... Ergebnislisten von Bewerben zählen nicht als Nachweis den Schiessspotrt zu betreiben ? WTF
wenn ich bei Bewerben mitmache betreibe ich den Sport doch, und das geht doch sehrwohl ohne Verein !?!
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Hängen muß man wirklich nur miese Bastarde, aber miese Bastarde muß man hängen.
John Routh
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Re: Erweiterung nach 5 Jahren (§23 Abs 2b)
DutyOne5o hat geschrieben:jetzt wirds aber schon extrem lächerlich..... Ergebnislisten von Bewerben zählen nicht als Nachweis den Schiessspotrt zu betreiben ? WTF
wenn ich bei Bewerben mitmache betreibe ich den Sport doch, und das geht doch sehrwohl ohne Verein !?!
Hast du eigentlich gelesen was Stickhead einen Beitrag vorher geschrieben hat?
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Erweiterung nach 5 Jahren (§23 Abs 2b)
ja schon, hab von anfang an mitgelesen warum sollte ich es nicht gelesen haben?
edit: ok, mein kommentar würde eher in "frust und ärger" passsen
edit: ok, mein kommentar würde eher in "frust und ärger" passsen
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John Routh
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Re: Erweiterung nach 5 Jahren (§23 Abs 2b)
johnbond01 hat geschrieben:Ein Kollege aus Wien hat genau dieselbe Auskunft bekommen und es bevorzugt dann um 40€ einem Verein beizutreten als den Rechtsweg zu beschreiten. Verfahren läuft noch.
wo gibts einen Verein um 40€ ?
od. meinst du einen Verband?
@all
wenn man beim IPSC Verband Mitglied ist reicht das dann? oder muss es ein "Verein" sein" ?
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Re: Erweiterung nach 5 Jahren (§23 Abs 2b)
BigBen hat geschrieben:@granatapfel: Ernsthaft jetzt? Natürlich wirst du in irgendeiner Form nachweisen müssen dass du den Schiesssport ausübst, sonst könnte da ja jeder mit einer WBK daherkommen...da ja SV auch als WBK Grund gilt. Gäbe es nur Schiesssport als Rechtfertigung, wäre das Ganze natürlich obsolet.
und was ist dann mit dem VwGH Urteil?
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Keine Notwehrfälle mit Schusswaffen? Oh doch: notwehrfakten.at
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Re: Erweiterung nach 5 Jahren (§23 Abs 2b)
BigBen hat geschrieben:DutyOne5o hat geschrieben:jetzt wirds aber schon extrem lächerlich..... Ergebnislisten von Bewerben zählen nicht als Nachweis den Schiessspotrt zu betreiben ? WTF
wenn ich bei Bewerben mitmache betreibe ich den Sport doch, und das geht doch sehrwohl ohne Verein !?!
Hast du eigentlich gelesen was Stickhead einen Beitrag vorher geschrieben hat?
Naja, Stickhead hat eigentlich geschrieben, dass eine anderer Nachweis als der durch die Mitgliedschaft, nicht möglich ist.
Stickhead hat geschrieben:Was aber nicht heißt, dass man die Ausübung des Schießsportes auch auf eine andere Art nachweisen kann - zB durch Ergebnislisten.
Re: Erweiterung nach 5 Jahren (§23 Abs 2b)
Grazer hat geschrieben:.............................................
Naja, Stickhead hat eigentlich geschrieben, dass eine anderer Nachweis als der durch die Mitgliedschaft, nicht möglich ist.Stickhead hat geschrieben:Was aber nicht heißt, dass man die Ausübung des Schießsportes auch auf eine andere Art nachweisen kann - zB durch Ergebnislisten.
....... hmmmmmmmmmmm also für mich ist die aussage vom kollegen stickhead sehr wohl stimmig ( zu verstehen )....
das eben der nachweis für die ausübung des schießsports sehr wohl auch mittels ergebnislisten möglich/statthaft und auch anerkannt wird.
lg
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Die Wahrheit gebraucht nicht immer schöne Worte, aber schöne Worte entsprechen auch nicht immer der Wahrheit.
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Re: Erweiterung nach 5 Jahren (§23 Abs 2b)
Ok, um das ganze schneller zu lösen: wo kriegt man eine 40€ Mitgliedschaft in einem Verein?
MfG
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Re: Erweiterung nach 5 Jahren (§23 Abs 2b)
granatapfel hat geschrieben:Ok, um das ganze schneller zu lösen: wo kriegt man eine 40€ Mitgliedschaft in einem Verein?
MfG
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Dieses Formular bitte ausfüllen und beim Schießstand oder bei einem Schützenrat abgeben.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt EUR 40,- pro Jahr, die erstmalige Einschreibgebühr EUR 100,-. Nach der Aufnahme durch den Schützenrat als Mitglied wird Ihnen der Mitgliedsausweis und der Zahlschein zugesandt.
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Re: Erweiterung nach 5 Jahren (§23 Abs 2b)
Vielen Dank! Wenn man das Urteil (nicht nur den Rechtssatz) durchliest, scheint der Nachweis einer Mitgliedschaft übrigens wirklich nötig zu sein.
MfG
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Re: Erweiterung nach 5 Jahren (§23 Abs 2b)
Musste nur die alte WBK abgeben und den Mitgliedsausweis vorlegen. Reicht vollkommen.
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Re: Erweiterung nach 5 Jahren (§23 Abs 2b)
granatapfel hat geschrieben:Ok, um das ganze schneller zu lösen: wo kriegt man eine 40€ Mitgliedschaft in einem Verein?
MfG
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"Vor einiger Zeit hätte ich euch sieben getötet, um die drei auszuweiden.." Zitat GOT S6F8
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Re: Erweiterung nach 5 Jahren (§23 Abs 2b)
Alte WBK abgeben ist aber schlecht (also beim Antrag mein ich), weil du immer die WBK dabei haben musst, wenn du die Waffen transportierst..
Danke, werde beim Seidler nachfragen.
MfG
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Re: Erweiterung nach 5 Jahren (§23 Abs 2b)
du bekommst auf Anfrage eine provisorische Papierkartegranatapfel hat geschrieben:Alte WBK abgeben ist aber schlecht (also beim Antrag mein ich), weil du immer die WBK dabei haben musst, wenn du die Waffen transportierst..
Danke, werde beim Seidler nachfragen.
MfG
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Re: Erweiterung nach 5 Jahren (§23 Abs 2b)
granatapfel hat geschrieben:Alte WBK abgeben ist aber schlecht (also beim Antrag mein ich), weil du immer die WBK dabei haben musst, wenn du die Waffen transportierst..
Beim Abholen der neuen Karte hab ich den Kartonwisch abgegeben Hat ja bl0ß ein paar Tage gedauert, bis die Karte gedruckt wurde
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