hat man uns vor einem jahr so erklaert im kursHane hat geschrieben:Dann gäbe es weder Bixnspanner noch Hundeführer ohne Jagdkarte und das glaube ich nicht.
und zb auf eine VGB darfst mit deinem hund auch nur dann wennst eine jagdkarte hast ...
hat man uns vor einem jahr so erklaert im kursHane hat geschrieben:Dann gäbe es weder Bixnspanner noch Hundeführer ohne Jagdkarte und das glaube ich nicht.
Also das einzige was meines Wissens nach in ganz .AT greift ist § 137 StGB Eingriff in fremdes Jagd- oder Fischereirecht. Da steht nichts vom fermen Jagdhund. Im steirischen Jagdgesetz finde ich dazu nur dass der Hund beim Jaegernotweg angeleint werden muss (§ 52 - 4).grew hat geschrieben: hat man uns vor einem jahr so erklaert im kurs
ich find auch nixhari hat geschrieben:Da steht nichts vom fermen Jagdhund. Im steirischen Jagdgesetz finde ich dazu nur dass der Hund beim Jaegernotweg angeleint werden muss (§ 52 - 4).
Hi,gewo hat geschrieben: selbst das fuehren eines femen jagdhundes in einem revier ohne eine jagdgastkarte zu besitzen gilt (auch ohne mitnahme einer waffe) fuer einem oesterreicher als wildern
egal ob der paechter dabei ist oder nicht
najaLindenwirt hat geschrieben:.. Möglicherweise meinst du dass du mit einem Hund in einem fremden Jagdrevier im Wald nicht die öffentlichen Wege verlassen darfst. Das darfst du in nämlich wirklich nicht, das freie Begehungsrecht im Wald betrifft nur Menschen, sobald du einen Hund führst musst du am Weg bleiben.
lg
Damit weisst du doch eh selbst welche "Qualität" die Aussagen haben die so ein Vortragender triffgewo hat geschrieben:najaLindenwirt hat geschrieben:.. Möglicherweise meinst du dass du mit einem Hund in einem fremden Jagdrevier im Wald nicht die öffentlichen Wege verlassen darfst. Das darfst du in nämlich wirklich nicht, das freie Begehungsrecht im Wald betrifft nur Menschen, sobald du einen Hund führst musst du am Weg bleiben.
lg
uns wurde das halt so gesagt
gemeinsam mit schmankerkl wie "nur inhaber einer jagdwaffe duerfen in oesterreich buechsen und flinten kaufen" und "eine waffe ist nur dann geladen wenn eine patrone in der kammer ist, ein eingestecktes volles magazin ist also problemlos..:" und aehnlichem ...
Lost Fletcher hat geschrieben:Na dann...Erweiterung der Frage:
Findet sich ein "Coach" fuer einen Jagd-Interessierten im Raum Kaisersteinbruch bis ins Burgenland, der absolut keine Erfahrung hat, nichts von Hochstandjagd und dem "Schnapsel-davor" haelt ?
Also in Niederösterreich ist das so. Es gibt nur hin und wieder ausnahmen wenn gerade der Kurs besucht wird das man VGB machen kann. Ansonten kannst du nicht ohne NÖ Jagdkarte antreten in Niederösterreich.gewo hat geschrieben:und zb auf eine VGB darfst mit deinem hund auch nur dann wennst eine jagdkarte hast ...
Lindenwirt hat geschrieben:Ich verstehe die Frage nicht, die dt. Jagdkarte bringt dir in Ö gar nichts, die ist völlig irrelevant. Als Jagdgast benötigst du als Ausländer nicht einmal eine Jagdkarte wenn ich dich zb. in meine Jagd einlade. Ich muss nur dabei sein. Ein Österreicher müsste zumindest eine Jagdkarte besitzen. Macht auch Sinn, die österr. Jagdkarte hilft mir in Afrika ja auch nichts, da brauche ich auch kein österr. jagdrechtliches Dokument für eine Safari.
Selber kann du natürlich kein Revier pachten bzw. einen Jagderlaubnisschein für ein Revier in Ö erlangen wenn du keine Jagdkarte hast.