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9mm Hohlspitz...
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: 9mm Hohlspitz...
Ich nehm 9mm Rundkugeln (Buckshot)....
Re: 9mm Hohlspitz...
Incite hat geschrieben:Die Cobra und Wega verwenden doch auch HP Geschosse oder? (Fiocchi EMB). Damit wäre für mich alles gesagt...
die Verwenden auch ein STG77 und nicht den Z Kastraten. Es geht ja hier um die rechtliche Klassifikation und nicht darum was technisch sinnvoller ist.
Re: 9mm Hohlspitz...
Paddy91 hat geschrieben:Incite hat geschrieben:Die Cobra und Wega verwenden doch auch HP Geschosse oder? (Fiocchi EMB). Damit wäre für mich alles gesagt...
die Verwenden auch ein STG77 und nicht den Z Kastraten. Es geht ja hier um die rechtliche Klassifikation und nicht darum was technisch sinnvoller ist.
Ich verwende Munition die auch uA von der Exekutive verwendet wird. Ich verwende keine "RIP II Explosivgeschosse" oÄ.
Egal ob VM, Monoblock, TM, TMHP - wenn du auf einen Menschen schießt stehst du vor Gericht.
lg
Alkohol, der Beginn und die Lösung aller Probleme! (Homer S.)
Re: 9mm Hohlspitz...
Spielt die körperliche Unterlegenheit, im Notwehr-Recht eine Rolle?
Beispielt: Frau, klein, 55kg muss sich zur Wehr setzen. Stichwort "gelindestes Mittel".
Beispielt: Frau, klein, 55kg muss sich zur Wehr setzen. Stichwort "gelindestes Mittel".
Was man nicht tut, geschieht auch nicht.
Re: 9mm Hohlspitz...
Incite hat geschrieben:Egal ob VM, Monoblock, TM, TMHP - wenn du auf einen Menschen schießt stehst du vor Gericht.
Nein, wenn es wirklich (aus Sicht des Staatsanwaltes) Notwehr war wird keine Anklage erhoben sondern das Verfahren eingestellt.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: 9mm Hohlspitz...
@McMonkey
Ja tut sie.
Wenn du einem 12 jährigen 15x in den Kopf schießt weil er mit einem Brotmesser über den Zaun gehüpft ist schauts schlecht aus.
Im (falschen) Thread hab ich dazu Ausführungen nach H.Fuchs gepostet: viewtopic.php?f=20&t=32840#p524569
Ja tut sie.
Wenn du einem 12 jährigen 15x in den Kopf schießt weil er mit einem Brotmesser über den Zaun gehüpft ist schauts schlecht aus.
Im (falschen) Thread hab ich dazu Ausführungen nach H.Fuchs gepostet: viewtopic.php?f=20&t=32840#p524569
Re: 9mm Hohlspitz...
Ich meinte das "umgekehrt" der/die Unterlegene (körperlich) muss sich zur Wehr setzen.
Was man nicht tut, geschieht auch nicht.
Re: 9mm Hohlspitz...
BigBen hat geschrieben:Incite hat geschrieben:Egal ob VM, Monoblock, TM, TMHP - wenn du auf einen Menschen schießt stehst du vor Gericht.
Nein, wenn es wirklich (aus Sicht des Staatsanwaltes) Notwehr war wird keine Anklage erhoben sondern das Verfahren eingestellt.
Ich habe mich unglücklich ausgedrückt: wenn der Staatsanwalt gegen mich ermittelt ist das für mich "vor Gericht stehen"
Gott sei Dank habe ich bis jetzt mit sowas noch nie Kontakt gehabt und ich hoffe auch, dass es nie werde

lg
Alkohol, der Beginn und die Lösung aller Probleme! (Homer S.)
- Räuber Hotzenplotz
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- Beiträge: 845
- Registriert: Do 5. Feb 2015, 15:59
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Re: 9mm Hohlspitz...
Ich glaube formal Anzeige wird schon gemacht, aber zu einem Verfahren kommt es eben nicht.
2 Jäger treffen sich im Wald...
Re: 9mm Hohlspitz...
Das Argument des Schutzes von Unbeteiligten muß doch was wert sein bei einer echten Notwehrsituation...
VM -> zack Familienmitglied dahinter eventuell getroffen -> kann man wohl ned von jemandem verlangen o_O
VM -> zack Familienmitglied dahinter eventuell getroffen -> kann man wohl ned von jemandem verlangen o_O
Re: 9mm Hohlspitz...
Incite hat geschrieben:BigBen hat geschrieben:Incite hat geschrieben:Egal ob VM, Monoblock, TM, TMHP - wenn du auf einen Menschen schießt stehst du vor Gericht.
Nein, wenn es wirklich (aus Sicht des Staatsanwaltes) Notwehr war wird keine Anklage erhoben sondern das Verfahren eingestellt.
Ich habe mich unglücklich ausgedrückt: wenn der Staatsanwalt gegen mich ermittelt ist das für mich "vor Gericht stehen"
Gott sei Dank habe ich bis jetzt mit sowas noch nie Kontakt gehabt und ich hoffe auch, dass es nie werde![]()
lg
Was im Prinzip auch gut so ist, denn dann urteilen unabhängige Richter und nicht ein Staatsanwalt, der im schlimmsten Fall politische Weisungen des Justizministers erhält...
- sixtwentynine
- .223 Rem
- Beiträge: 182
- Registriert: Sa 6. Dez 2014, 18:42
Re: 9mm Hohlspitz...
Gib es eigentlich ein Gesetz welches mich dazu verpflichtet eine Notwehrhandlung anzuzeigen?
Extrembeispiel: Angreifender Einbrecher wurde definitiv tödlich getroffen.
Nach über einer Stunde eigener Fassungslosigkeit und völliger Starre über die subjektive Notwehr ist kein Nachbar oder sonstwer aufgetaucht..
Extrembeispiel: Angreifender Einbrecher wurde definitiv tödlich getroffen.
Nach über einer Stunde eigener Fassungslosigkeit und völliger Starre über die subjektive Notwehr ist kein Nachbar oder sonstwer aufgetaucht..
Kein Versand , Übergabe nur an seriöse Personen mit Lichtbildausweis und Kaufvertrag.
Re: 9mm Hohlspitz...
Das ist jetzt aber ein Scherz, oder?!
"Die Schattenseite der wahrheitsgemäßen Berichterstattung ist und bleibt das vorsätzliche Totschweigen".
Ernst R. Hauschka
(Dr. phil., deutscher Aphoristiker, Lyriker, Essayist)
Ernst R. Hauschka
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- hari
- Supporter 6,5x55 TTSX
- Beiträge: 1700
- Registriert: So 10. Aug 2014, 22:39
- Wohnort: Graz Umgebung
Re: 9mm Hohlspitz...
solch merkbefreiten Posts rücken uns LWB in ein super Licht...
Re: 9mm Hohlspitz...
Es gibt in Österreich nur das Recht jemanden anzuzeigen, nicht aber die Pflicht, du machst dich aber sofort strafbar wenn du die Leiche angreifst bzw. es vorher unterlässt Hilfe zu leisten. Wenn du auf einen Einbrecher schießt und der rennt weg, musst du theoretisch garnichts anzeigen, es wird aber ein schiefes Licht auf dich werfen, weil man sowas normalerweise schon anzeigt.sixtwentynine hat geschrieben:Gib es eigentlich ein Gesetz welches mich dazu verpflichtet eine Notwehrhandlung anzuzeigen?
Extrembeispiel: Angreifender Einbrecher wurde definitiv tödlich getroffen.
Nach über einer Stunde eigener Fassungslosigkeit und völliger Starre über die subjektive Notwehr ist kein Nachbar oder sonstwer aufgetaucht..