Nun habe ich folgendes Anliegen: Ich muss einmal meinen Schlitten meiner Glock 17 zum BM bringen. Jetzt wäre es für mich sehr gelegen, wenn ich den Schlitten in der Früh mitnehme in die Arbeit, dort am Parkplatz im Auto lasse und am Abend gleich zum BM fahre. Würde alles am Weg liegen.
Wie ist das aber nun mit dem Verwahren von Waffenteilen im Auto? Hierzu findet sich im Waffengesetz nichts, oder sagen wir mal so, ich als Laie finde im Gesetz keine Aussagen dazu

Also, darf ich Waffenteile im Auto liegen lassen oder gilt hier die selbe Gesetzesgebung wie bei Waffen?
DVC
Alex