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Gesetzl. Bestimmungen bzw. Beschränkungen ?
Forumsregeln
ACHTUNG! Es kann keinerlei Haftung für gepostete Ladedaten und sonstige Informationen übernommen werden. Jeder handelt auf eigene Gefahr und Verantwortung.
Wiederladen kann gefährlich sein und soll nur von Personen mit dem entsprechenden Fachwissen durchgeführt werden.
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- DesertEagleCal50
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Gesetzl. Bestimmungen bzw. Beschränkungen ?
Hallo Leute
Welche gesetzlichen Bestimmen bzw. Beschränkungen unterliegen wir in Ö für WBK Besitzer ?
So weit ich informiert bin benötigt es keinerlei Schulung/Ausweise/Befugnisse um Wiederladen in den eigenen 4 Wänden zu betreiben.
Wie muss das Zeug (Pulver,Zündhütchen,Geschosse...) aufbewahrt werden bzw. welche max. Mengen sind erlaubt?
Grüße
Welche gesetzlichen Bestimmen bzw. Beschränkungen unterliegen wir in Ö für WBK Besitzer ?
So weit ich informiert bin benötigt es keinerlei Schulung/Ausweise/Befugnisse um Wiederladen in den eigenen 4 Wänden zu betreiben.
Wie muss das Zeug (Pulver,Zündhütchen,Geschosse...) aufbewahrt werden bzw. welche max. Mengen sind erlaubt?
Grüße
Grüsse
Re: Gesetzl. Bestimmungen bzw. Beschränkungen ?
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=20007123" onclick="window.open(this.href);return false;
Schau dir §23 an.
Ansonsten dürftest mittels SuFu genug Zeug dazu finden...
Schau dir §23 an.
Ansonsten dürftest mittels SuFu genug Zeug dazu finden...
DVC & #IamTheGunLobby
"Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren." - Benjamin Franklin
CZ Shadow 2, CZ P-09
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Re: Gesetzl. Bestimmungen bzw. Beschränkungen ?
Danke für den Link.
Was ich lese das erfülle ich, bis auf die Hinweistafel.
Habe so am Rande etwas mitbekommen von Änderungen 2017?
Was ich lese das erfülle ich, bis auf die Hinweistafel.
Habe so am Rande etwas mitbekommen von Änderungen 2017?
Grüsse
Re: Gesetzl. Bestimmungen bzw. Beschränkungen ?
Hinweistafel muss ich auch noch besorgen ... sollt's im Baumarkt oder so geben ...DesertEagleCal50 hat geschrieben:Danke für den Link.
Was ich lese das erfülle ich, bis auf die Hinweistafel.
Habe so am Rande etwas mitbekommen von Änderungen 2017?

Wenn du ne WBK hast, ändert sich 2017 nix (wenn die Novelle so wie jetzt durchgeht).
http://www.pulverdampf.com/viewtopic.php?f=16&t=33643" onclick="window.open(this.href);return false;
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Re: Gesetzl. Bestimmungen bzw. Beschränkungen ?
Das hört sich gut an! Super.
Frag mich nur welche Hinweistafel ich da aufhängen soll und welches Löschmittel(Feuerlöscher, Löschdecke) ?
Anfrage an Pulververkäufer ist raus, bin gespannt was da kommt.
Habe gerade eine gr. Menge Lovex eingekauft
Frag mich nur welche Hinweistafel ich da aufhängen soll und welches Löschmittel(Feuerlöscher, Löschdecke) ?
Anfrage an Pulververkäufer ist raus, bin gespannt was da kommt.
Habe gerade eine gr. Menge Lovex eingekauft

Grüsse
Re: Gesetzl. Bestimmungen bzw. Beschränkungen ?

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Re: Gesetzl. Bestimmungen bzw. Beschränkungen ?
OK!
Ist das alles an Schilderwald für Wiederlader und Waffen/Muniraum?
Ist das alles an Schilderwald für Wiederlader und Waffen/Muniraum?
Grüsse
Re: Gesetzl. Bestimmungen bzw. Beschränkungen ?
fuer den privaten kommt doch eh nur das 10kg lager in frage
da brauchst keine tafeln ....
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doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: Gesetzl. Bestimmungen bzw. Beschränkungen ?
zählt da auch Muni dazu oder wie viel darf man da eigentlich lagern, auch wieder egal welches Cal. ?
wenn ich fertige Muni produziert habe, ist das Pulver weniger, die Muni mehr.... ???
wenn ich fertige Muni produziert habe, ist das Pulver weniger, die Muni mehr.... ???
Grüsse
- doc steel
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- Wohnort: Ich bin jetzt immer da, wo du nicht bist Und das ist immer Delmenhorst
Re: Gesetzl. Bestimmungen bzw. Beschränkungen ?
verwechsets bitte ned scho wieder die paranoiden bestimmungen der regulierungswütigen deutschen mit dem ö waff.g.
a taferl häng i ma in 1000 jahr ned hin (solangs ka vorschrift is) schon allein um keine begehrlichkeiten zu wecken.
des geht dann nämlich von der neugierigen fragerei bis zum eingschriebenen brief an die hausverwaltung bzw. gemeinde dass da ana is der irgendwas gfährliches macht und i fürcht mi so und überleg ma scho ob i ned auszieh!
a taferl häng i ma in 1000 jahr ned hin (solangs ka vorschrift is) schon allein um keine begehrlichkeiten zu wecken.
des geht dann nämlich von der neugierigen fragerei bis zum eingschriebenen brief an die hausverwaltung bzw. gemeinde dass da ana is der irgendwas gfährliches macht und i fürcht mi so und überleg ma scho ob i ned auszieh!
- DesertEagleCal50
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Re: Gesetzl. Bestimmungen bzw. Beschränkungen ?
Hahaha... des kann schon passieren in nicht rein privaten Gemäuer.
Wenns doch keine Vorschrift ist, häng ich mir auch nichts hin.
Mir gehts immer nur um die 5jährige Überprüfung, da soll kein Angriffspunkt sein
Wenns doch keine Vorschrift ist, häng ich mir auch nichts hin.
Mir gehts immer nur um die 5jährige Überprüfung, da soll kein Angriffspunkt sein
Grüsse
Re: Gesetzl. Bestimmungen bzw. Beschränkungen ?
Die 5-Jahresübrprüfung betrifft nur die sichere Verwahrung der B-Waffen.
Gesendet von meinem GT-I9301I mit Tapatalk
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Zuletzt geändert von hmg382 am Do 6. Okt 2016, 07:34, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Gesetzl. Bestimmungen bzw. Beschränkungen ?
Schon, nur denke ich wenn das Zeug wie bei mir im selben Raum ist, wirds gesehen und was passiert dann? Bei unsachgemäßer Verwahrung? von Pulver (kein Sprengmittel) dürfen die was tun bzw. krieg ich Probleme?
Alles natürlich in der Annahme des worst case Szenario.
Alles natürlich in der Annahme des worst case Szenario.
Grüsse
Re: Gesetzl. Bestimmungen bzw. Beschränkungen ?
Hallo!
Für den versperrbaren Behälter oder Kastel fürs Pulver gibs da keine Bestimmungen Material , Schoss oder so?
Geht da irgend ein absperrbares Werkzeugblechkastel oder ein absperrbares Bürokastel aus Spanplatten?
Darf man da fertige bzw. gekaufte Munition auch drinnen lagen?
Und welche Maximalmengen gelten dann für Munition und Pulver?
Mfg
Für den versperrbaren Behälter oder Kastel fürs Pulver gibs da keine Bestimmungen Material , Schoss oder so?
Geht da irgend ein absperrbares Werkzeugblechkastel oder ein absperrbares Bürokastel aus Spanplatten?
Darf man da fertige bzw. gekaufte Munition auch drinnen lagen?
Und welche Maximalmengen gelten dann für Munition und Pulver?
Mfg