Mich hat schon immer interessiert, in welcher Reihenfolge Gesetze/Erlässe/Verordnungen generell angewendet werden.
Ich versuche mich mit 2 vereinfachten (!) Beispielen. Ich bin aber für wahr kein Jurist.
- Waffe führen ist ohne WP verboten (Waffenrecht). Der Polizist darf das aber (k.a. wo das steht, aber irgendwo sicher).
- Tiere darf man nicht töten (Tierschutz). Der Jäger aber schon (Jagdgesetz).
Wie kommt es, dass das eine das andere aufhebt? Es könnte ja auch umgekehrt sein.
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Reihenfolge der Gesetzesanwendung
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Reihenfolge der Gesetzesanwendung
Beste Grüße
Christoph
Christoph
- MeanMachine
- .50 BMG
- Beiträge: 1558
- Registriert: Di 18. Sep 2012, 14:39
Re: Reihenfolge der Gesetzesanwendung
ACHTUNG! Zwang kann Spuren von Müssen enthalten.
Re: Reihenfolge der Gesetzesanwendung
Ein Polizist führt nicht, da auf eine Dienstwaffe das Waffengesetz nicht zur Anwendung kommt, damit auch nicht der § zum Führen.
"§ 47. waffg
(1) Dieses Bundesgesetz ist nicht anzuwenden
...
2.auf Menschen hinsichtlich jener Waffen und Munition,
a) die ihnen auf Grund ihres öffentlichen Amtes oder Dienstes von ihrer vorgesetzten österreichischen Behörde oder Dienststelle als Dienstwaffen zugeteilt worden sind oder ..."
§6 Tierschutzgesetz: "(1) Es ist verboten, Tiere ohne vernünftigen Grund zu töten."
§3 Tierschutzgesetz: "(4) Dieses Bundesgesetz gilt nicht für die Ausübung der Jagd und der Fischerei. ..."
Jagd ist Landessache in Gesetzgebung und Vollziehung daher kann der Bundesgesetzgeber (Bundesgesetz über den Schutz der Tiere = Tierschutzgesetz) dazu auch nix sagen und jedes Bundesland ein eigenes Jagdgesetz machen -> Kompetenzverteilung im B-VG ("Verfassung")
Allgemein ist der Stufenbau:
Verfassungsrecht
Gesetz (Bundesgesetz allein/ Bundesgrundsatzgesetz - Landesausführungsgesetz / Landesgesetz allein-> Kompetenzverteilung)
Verordnung (steht im Gesetz ob dem Verordnungsweg zugänglich) allgemein/ Bescheid individuell.
und das nachfolgende darf dem vorangehenden nicht widersprechen ("gesetzwidriger Bescheid", "verfassungwidriges Gesetz")
Erlass ist interne Dienstanweisung, Auslegungshilfe oder wie mans nennen will und hat da eigentlich keinen Platz (aber der Bescheid wird dem Erlass entsprechen, weil a) das hamma imma schon so gemacht, b) da hamma noch nie so gemacht und/oder c) da könnt ein jeder kommen).
Und das Unionsrecht schwebt grundsätzlich über allem (was der Union zugänglich ist)
"§ 47. waffg
(1) Dieses Bundesgesetz ist nicht anzuwenden
...
2.auf Menschen hinsichtlich jener Waffen und Munition,
a) die ihnen auf Grund ihres öffentlichen Amtes oder Dienstes von ihrer vorgesetzten österreichischen Behörde oder Dienststelle als Dienstwaffen zugeteilt worden sind oder ..."
§6 Tierschutzgesetz: "(1) Es ist verboten, Tiere ohne vernünftigen Grund zu töten."
§3 Tierschutzgesetz: "(4) Dieses Bundesgesetz gilt nicht für die Ausübung der Jagd und der Fischerei. ..."
Jagd ist Landessache in Gesetzgebung und Vollziehung daher kann der Bundesgesetzgeber (Bundesgesetz über den Schutz der Tiere = Tierschutzgesetz) dazu auch nix sagen und jedes Bundesland ein eigenes Jagdgesetz machen -> Kompetenzverteilung im B-VG ("Verfassung")
Allgemein ist der Stufenbau:
Verfassungsrecht
Gesetz (Bundesgesetz allein/ Bundesgrundsatzgesetz - Landesausführungsgesetz / Landesgesetz allein-> Kompetenzverteilung)
Verordnung (steht im Gesetz ob dem Verordnungsweg zugänglich) allgemein/ Bescheid individuell.
und das nachfolgende darf dem vorangehenden nicht widersprechen ("gesetzwidriger Bescheid", "verfassungwidriges Gesetz")
Erlass ist interne Dienstanweisung, Auslegungshilfe oder wie mans nennen will und hat da eigentlich keinen Platz (aber der Bescheid wird dem Erlass entsprechen, weil a) das hamma imma schon so gemacht, b) da hamma noch nie so gemacht und/oder c) da könnt ein jeder kommen).
Und das Unionsrecht schwebt grundsätzlich über allem (was der Union zugänglich ist)
Re: Reihenfolge der Gesetzesanwendung
Und:
- Das speziellere Recht schlägt das allgemeinere Recht
- Das neuere Recht schlägt das ältere Recht
In Kombination mit dem Stufenbau der Rechtsordnung ist es das basically...
- Das speziellere Recht schlägt das allgemeinere Recht
- Das neuere Recht schlägt das ältere Recht
In Kombination mit dem Stufenbau der Rechtsordnung ist es das basically...
Re: Reihenfolge der Gesetzesanwendung
chris01 hat geschrieben:- Tiere darf man nicht töten (Tierschutz). Der Jäger aber schon (Jagdgesetz).
Du hast in deinem Wortlaut leider einige wichtige Wörter weggelassen - ansonsten müssten wir vegetarisch leben. Aber hier die Antwort (gültig in der Steiermark)
http://www.tierschutzombudsstelle.steiermark.at/cms/dokumente/11642258_50074656/2f4227b6/Tier%C3%A4rztekammer_Beitrag_Der%20vern%C3%BCnftige%20Grund%20f%C3%BCr%20die%20T%C3%B6tung%20von%20Tieren.pdf