arnstein hat geschrieben:Grazer hat geschrieben:@RBMHabe ich etwas anderes gesagt ??
Deiner Aussage nach muss ich den Jagdausübungsberechtigten benachrichtigen. Laut "arnstein" kann ich den Marder auch zu Tode hüpfen, wenn der meine Katzen bedroht. Da steht nichts von jemanden benachrichtigen oder das Tier fangen vor dem Töten.
So gesehen hast du wohl schon was anderes geschrieben.
Hallo,
Du bist nicht berechtigt dir den Marder anzueignen, das darf nur der Jagdausübungsberechtigte.
Das zu Tode hüpfen fällt unter Tierquälerei.
P.S.: werde keine weiteren Kommentare dazu abgeben, jeder kann machen was er will, auch verbotenes.
Wesentlich ist , dass du den Marder töten darfst. Überlassen musst du ihm dem Jagdausübungsberechtigten.