BigBen hat geschrieben:RBM hat geschrieben:BigBen hat geschrieben:Wenn du das Viech in einer Lebendfalle hast gibt es genau 2 legale Optionen: das Viech wieder freilassen oder den Jäger holen. Du selbst darfst das Tier nicht töten wenn du es in der Falle hast...auch wenn es niemand mitbekommt.
Stimmt nicht. Siehe vorher
Natürlich stimmts...oder welche Gefahr stellt der Marder für deine Haustiere dar wenn er in der Falle gefangen ist? Was anderes ist es wenn du ihn beim frei rumlaufen irgendwie stellst...während er auf deine Viecher losgeht...
Im Gesetz steht :....fangen und töten
Hier der Wortlaut: Zum Schutze der Haustiere ist den Besitzern von Häusern, Gehöften und dazugehörigen Höfen und Hausgärten gestattet, dort Füchse, Baum- oder Edel-, Stein- oder Hausmarder, Iltisse, mit Ausnahme der Steppeniltisse, und Wiesel zu fangen und zu töten. Die Bezirksverwaltungsbehörde kann für den Fang und die Tötung von Habichten Ausnahmen gemäß § 3 Abs. 8 zulassen. Der Gebrauch der Schußwaffe ist hiebei nicht zulässig. Das gefangene und getötete Raubwild ist dem Jagdausübungsberechtigten oder seinem Jagdaufseher unverzüglich bekanntzugeben und zu seiner Verfügung zu halten.
So wie ich es lese heißt das: Zum Schutz der Haustiere darf ich (zuerst) fangen und (dann) töten. Es steht nicht "oder"
Soviel zu meinem Gesetzesverständnis
